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AW: Steuerwillkür
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Ah ja, mittlerweilen haben wir sogar schon mehrfachen juristischen Beistand und sind auch Willens, im Zweifelsfall bis vor den BGH zu gehen.
Langsam sollte doch mal wirklich Schluss sein, mit diesen ganzen Kampfhundetiraden und der damit verbundenen Steuerwillkür. Es gibt ein tolles Gutachten von Prof.Dr. Wolfram Harmann in Bezug auf diese Problematik, worin auch eindeutig klargemacht wird, das hier aus Unwissenheit, Willkür, etc, eine Rasseliste erstellt wurde, wobei die meisten weder den Typus HUnd, noch seine spezifischen Charactereigenschaften kennen. http://www.hund-is-hund.de/docs/hamann01.pdf |
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Dann ist Wikipedia da auch falsch, was die Rasseliste in RP betrifft?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste Edit: ein großartiger Erfolg für euch, Heinz! :ok: |
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Das ist wirklich großartig! :ok:
Grüßlies, Grazi |
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Toll, weiter so! Ihr könnt noch viel erreichen! :ok:
Daumen weiterhin gedrückt! :) |
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Mich trifft es auch in doppelter Hinsicht.
Wir, also BX, MAN und meinereiner wohnen im Raum Saarburg Kosten: 1. Hund 400€ 2. Hund 600€ Ich hab nen Steuerbescheid von 1000€ vorliegen Mit der BX geh ich jetzt zum Sachkundenachweis.. TA meinte, der Digge kommt ohne Beanstandung durch. Zu den Pferden: Schau nach Hessen, da gibts die Pferdesteuer und die ersten Betriebe sind schon pleite |
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Ich finde eure Erfolge großartig! :ok:
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SO ,nach etwas ruhigerer Zeit, gehts jetzt weiter im Spiel mit der Rasseliste. Es stimmt also tatsächlich, das die Steuersatzungen in RP, in welchen noch Hunderassen aufgeführt werden, wohl rechtsungültig sind. Genaues wird sich nächste Woche rausstellen.
Das bedeutet aber auch, wer bis dato die sogenannte Kampfhundesteuer bezahlt hat, kann sich diese von 2005 bis Heute, eventuell wieder zuzrückholen. Werde hier zu gegebener Zeit weiter informieren....... |
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Das waere der Knaller!!
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ist das dann *nur* bei Listenhunden oder auch bei den potentiell gefährlichen?
Weiß man da schon was? |
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Hallo Dorkas,
die Landesverordnung gibt wie folgt vor: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) Vom 22. Dezember 2004 (GVBl S. 576) Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen; §1 Begriffsbestimmung (1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten: 1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, 2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, 3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und 4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben. (2) Hunde der Rassen American St affordshire Terrier und Staffo rdshire Bullterrier, Hunde des Typs Pic Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 und hier greift die staatlich vorgegebene Regelung: Maulkorb & Leinenzwang erhöhter Steuersatz aber, es gibt die Möglichkeit, durch das Ablegen einer Sachkunde / Wesenstest, dieses zu wiederlegen. Dan kannst Du bei deiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Einstufung in die normale Hundesteuer stellen. Leider obliegt dieses Entscheidung aber alleine bei Städte und Gemeinden. Werde weiter berichten...... |
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as isses ja.. meine haben nich nix avon getan werden aber als potentiell gefährlich eingestuft
1. Hund 400,00€ 2. Hund 600,00€ Mit Morphy geh ich zum Sachkunde/Wesenstest. Aber mit Dorka kann ich das vergessen |
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So, am 23.10. bin ich vor den Kreisrechtsausschuss geladen.
Es geht weiter. Aber ich rechne mir keine grossen Chancen aus. Wäre natürlich dann gut, wenn Dein Fall, Heder, ein abgeschlossener Präzedenzfall wäre. |
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Bei uns liegt der Vrogang bei den Juristen der stadt, keine Ahnung, wie lange es dauert, bis sich jetzt etwas tut....
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Sag bitte auf alle Fälle Bescheid, die RPer werden es dir danken! :lach4:
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Ich wünsche euch ganz viel Glück und noch mehr Menschen mit Hirn (also bei denen, mit welchen Ihr zu tuen bekommt)
Kann es sein das event. die Ende OKT. Anf. Nov, zu erwartende Entscheidung der EU zur Hundesteuer abgewartet wird? |
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Dazu kann ich nichts sagen. Aber das Problem hier ist auch andersweitig sehr problematisch. Sollte sich herausstellen, das die Erhebung der Steuersätze unrechtens sind, dann muss rückwirkend zurückgezahlt werden. Und was das für manche Städte und Gemeinden bedeutet, kann sich ja jeder selbst ausrechnen.
Ich werde aber Ende des Monats mal nachfragen, wie der Stand ist, da wir ja nur einen Aussetzung der Steuer bekommen haben, bis die Rechtslage geklärt ist. |
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Heute vormittag war Rechtsausschusssitzung. 9:00 Uhr war angesetzt, um 9:08 Uhr war ich schon wieder auf dem Heimweg. Abgelehnt, die Steuerbescheide sind rechtens, Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller - ich also.
Tut mir leid, ich würde lieber Besseres berichten können. |
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Diese Faschisten. :boese1:
Kannst Du - wenn Du magst - mal die Begründung kommunizieren? |
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Guten Morgen, Heinz,
ich brauchte mir die Begründung nicht schriftlich geben lassen, ich konnte sie mir an den 5 Fingern abzählen: Es liegt bereits ein Urteil des OVG vor. Ich kannte es ja schon und habe es in meinem ersten Post schon genannt, es lässt sich einfach ergoogeln. Ich war ohnehin drauf und dran gewesen, meinen Widerspruch zurückzuziehen - aber als ich gelesen habe, dass Deine Gesprächspartner gewackelt haben, da dachte ich mir: Einen Versuch ist es vielleicht doch wert. Ich habe nicht vor, noch weiter zugehen, es wird mir schlicht zu teuer. 4 Kinder wollen eine Ausbildung und Urlaub gab es 1987 zum letzten Mal. Lupo ist jetzt fast 3 Jahre alt, und ich bezweifle, dass er alt wird. 600 Euronen / Jahr kommen da günstiger als weitere Verwaltungs - und Verfahrenskosten. Der nächste Hund, wenn es einen geben wird, ist dann eben ein Bernhardiner - Boxer - Mix. Ätsch. Gruß Helmut |
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Nur mal so am Rande...
Eine gute Rechtsschutzversicherung gibt es ab 70 Euro jährlich. Steuerrecht ist immer mitversichert, meist auch Verwaltungsrecht (weiß ich jetzt aber nicht so genau) Verwaltungsrecht ist verdammt wichtig, egal ob es um ALG Leistungen, Renten und andere soz. Dinge geht. Meine Versicherung hat problemlos zwei Verhandlungen (wg. Steuer)eine weitere wg. Halteerlaubnis und eine wg. Maulkorbzwang gegen die Stadt Nürnberg und zwei weitere gegen die Stadt Fürth bezahlt. Selbst die Reisekosten für Hr. Weidemann nach Bayern wurden erstattet. |
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Wir machen auf jeden Fall weiter, bis zur höchsten Instanz, wenn es den sein muss! Ich sehe es nicht ein, das man nur durch reine Diskriminierung, und nichts weiteres ist das ganze, zu einer Strafsteuer verurteilt lässt, die sich an Fakten aber nicht festmachen lässt. Ist doch das gleiche, als wenn ich hingehen würde, nur weil bei mir in der Strasse jemand wohnt, der schon einmal straffällig geworden ist, das ich dann alle anderen, die im gleichen Haus wohnen, mit irgend welchen Sanktionen belege!!! Es könnte ja sein, das da eventuell was passiert. Aber mal im Ernst, es ist ja nicht nur so, das dein HUnd als möglicher Straftäter gesehen wird, was nutzt denn eine erhöhte Steuer? Geld ist keine Garantie dafür, das der Hund immer unauffällig bleibt. Auch wenn der eine oder andere die Aussage trifft, erhöhte Steuersätze sollen vor der Anschaffung eines sogenannten Listis abschrecken. Fakt ist doch einfach: Allein in 2011 haben die Gemeinden in Deutschland 275.180.000€ an Hundesteuer eingenommen, davon entfallen alleine auf Rheinland Pfalz 13.847.000€, (Quelle: Steuerhaushalt, Fachserie 14 von 2011)die nicht zweckgebunden eingesetzt werden können. Die Statistik Prognosen für 2012 tendieren zu einem weiterem Wachstum der Einnahmen. Es ist also ein nicht unerheblicher Teil Geld, der hier zum tragen kommt. Wenn man diese Zahlen sieht, kann man auch verstehen, warum die Landesverordnung / Gefahrenabwehr, so schwammig ausgelegt wird. Info zur Steureinnahmen und Verteilung gibts hier: https://www.destatis.de/DE/Publikati...ublicationFile Wir machen auf jeden Fall weiter!!! |
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Daumen hoch, Heinz! Wir sind sehr gespannt und drücken die Daumen :ok:
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Marty: Danke für Deinen Tip. Ich habe auch eine - aber weil ich sie nie gebraucht habe, bin ich einfach nicht draufgekommen, die Kosten dort einzureichen. Auf alle Fälle werde ich das tun und auch herausfinden, ob die auch noch eine weitere Runde mittragen.
Heinz: Der Spruch des OVG beinhaltet ja gerade, dass es keinen Widerspruch gibt, weder zum Kommunalen Abgabegesetz von Rheinland - Pfalz noch zum Landesgesetz gefährliche Hunde, sondern dass die Kommunen eine „abstrakte Gefährlichkeit“ annehmen und durch eine Besteuerung kanalisieren dürfen. Und ehrlich: Ich kann beim besten Willen rein juristisch keinen Widerspruch sehen; eine gestaffelte Steuer ist im KAG nur nicht ausdrücklich vorgesehen, das hat aber keine verhindernde Wirkung. Noch schlimmer ist, dass die Kommunen in RLP nicht verpflichtet sind, diese Liste weder jetzt noch sonst irgendwann an realen Erfahrungen zu überprüfen - was bedeutet, dass sie solange gelten, bis die Hundesteuer überhaupt abgeschafft wird. Aber mir geht schon seit Mittwoch etwas nicht mehr aus dem Kopf, was der Vorsitzende des Rechtsausschusses nebenbei gesagt hat. Ich kriege es nicht mehr wörtlich zusammen, es lief darauf hinaus, dass die Interessenvereine Leuten wie Dir und mir zwar gern zusehen, wie wir gegen Gesetze anrennen, aber selbst nichts tun - oder jedenfalls nichts riskieren. Und jetzt denke ich: Wenn doch tatsächlich eine Chance gegeben wäre, in RLP die Steuer zu kippen, warum hört man nichts zum Beispiel vom Molosserclub, VDH und noch anderen? Das wäre doch ein medienwirksamer Sieg gegen die Kampfhundesteuer mit Signalwirkung, wenn die wenigstens hier gestoppt werden könnte? Das Happening in Frankfurt ist ja von den Politikern anscheinend nicht gerade ernst genommen worden. Wie wäre es denn, gemeinsam einen Juristen zu bezahlen, der Deinen Fall für Dich und damit für alle wasserdicht durchzieht? Sollte man doch denken? Klar siehst Du die Ungerechtigkeit richtig und ich stimme Dir aus vollem Herzen zu. Ich laufe ja selbst wie mit einem Periskop durch die Gegend: Jede Hecke, jeder Parallelweg, jede Kreuzung im Auge behalten, denn Lupo ist schon zweimal an der Leine von freilaufenden Hunden angegriffen worden. Er kann sich zwar gut wehren, aber wenn er sich richtig gut wehrt, ist er ja doch der gefährliche Hund; also macht man sich mehr Sorgen um das Wohlergehen des Angreifers als um den eigenen Hund. Ich gehe ohnehin nur noch zu Tageszeiten mit ihm weg, wenn möglichst niemand anders unterwegs ist. Am Wochenende verlassen wir das Grundstück nicht mehr, denn da sind in heller Scharen die teils hundeschulhalbgebildeten, teils durch den Hl. Geist wireless erleuchteten Hundeversteher unterwegs, die ihre Rovers und Tysons grundsätzlich nicht an die Leine nehmen. Und wenn dann so ein Schäferhundmix quer über den Acker zähnefletschend auf uns losgeht, dann stehen die angewurzelt wie die Ölgötzen und brüllen ihrem Hund hinterher, was der natürlich als anfeuern versteht. Übrigens erstaunlich, wie viele Hunde den gleichen Nachnamen haben. Die heissen alle Rover Gehstdujetzther und die adeligen heissen: Tyson bei Fuß. Zweimal hab ich schon Anzeige erstattet. Dem Mops wurde der Hinterlauf durchgebissen - und der Angreifer läuft immer noch frei, ist ja kein Listenhund. Auf den Tierarztkosten bin ich auch sitzengeblieben, genauer gesagt auf Platz 9 der Schuldnerliste. Du siehst Heinz: Niemand wünscht sich Deinen Erfolg mehr als ich. Ich hoffe, Du behältst doch irgendwie Recht. |
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Die GBF (Gesellschaft der Bullterrier Freunde e.V.) hatte rasant schnell die von mir erkämpften Urteile aus Bayern "als Neuigkeit" auf der Homepage. Unterstützung null, aber als eigenen Erfolg verkaufen wollen und letztendlich lässt man es auch zu, weil ich mir dann wie z.B. hier Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen. (Aktenzeichen 10 BV 06.3053) denke: Vielleicht hilft es ja den ein oder anderen Halter mit seinen Hund Auf jeden Fall freue ich mich über jeden der den Rechtsweg geht und sich wehrt (sind immer noch viel zu Wenige) viel Glück |
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Und böse Zungen könnten ja auch behaupten, das Abtauchen einfacher ist und auch nix kostet.
Presse ist schon involviert, haben nur noch keinen Termin..... |
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lol, das war bei uns erst der zweite Weg, nachdem mit Rechtsmitteln nichts mehr zu erreichen war. Ich habe die Möglichkeit und feix mir eines, bevor ich die erhöhte Steuer überweise.
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Hoffentlich wird der Bericht dann in der Presse richtig geschrieben, die schreiben doch nur was die Leute lesen wollen, das ist nicht unbedingt die Wahrheit.
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In dem Fall mit dem freilaufenden Schäfer, hätte ich gleich im Anschreiben einen Bezug zu den Vorfällen in Hamburg 2K hergestellt, wo auch die Ordnungshüter gepennt haben. Bezug zu gefährdeten Kindern herstellen und den Beamten den schwarzen Peppi zu schieben... :pfeiff: |
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Hallo,so nach länger Zeit mal wieder eine kurze Rückmeldung bzgl. des geschilderten Falles und Vorgehens von unserer Seite.
Heute Abend gibt es in unserer Gemeinde eine sogenannte Vorabsitzung bzgl. der "Kampfhundesteuer" in Bezug auf die Steuersatzung RLP. Unser Bürgermeister hat , was schon fast unwahr klingt, wirklich einiges in Rollen gebracht und sich auch mit dem Oberbürgermeister unserer VG kräftig in den Haaren gehabt. Die VG, als auch die Person, die die Satzung für Rheinland Pfalz in einer Musterfasung erstellt hat, sind sich auf einer Seite keiner Schuld bewußt, haben aber jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2005, in denen von den Städten und Gemeinden verlangt wird, diese Steuersatzung den aktuellen Gesetzesprechungen anzupasse, wohl etwas Defizit im Bezug darauf, wie Sie sich jetzt verhalten sollen. Es steht mittlerweilen ausser Frage, das sich hier in Bezug "Kampfhundesteuer",so wie die Satzung ausgelegt ist, um Willkür, ohne Anlehnung an das aktuelle Landeshundegesetz handelt. Es sieht also jetzt so aus, wie schon erwähnt, Heute Abend Vorabsitzung, am Donnerstag eine offizielle Gemeinderatssitzung, in welcher unsere Gemeinde im Alleingang, eine Entscheidung treffen wird. Zu beiden Sitzungen sind wir eingeladen, um selbst den Sachverhalt erläutern zu können. Von der VG hat es vorab schon einen verbalen Warnschuß gegeben, das man sich ja nicht trauen sollte, einen Alleingang zu wagen...... Juristisch gesehen ist es auf jeden Fall schon mal so, das alleine der Begriff" Kampfhund", als absolut abstrus angesehen wird, zumal es von verschiedenen Gerichten dazu absolut unterschiedliche Definitionsformen gibt. Und in Bezug auf das kommunale Steuergesetz, das die Satzung anhand der Landeshundeverordnung festmacht, gibt es Verbotshunde, aber ansonsten keine "Listis" Ein Witz an der Sache ist, wenn wir uns von irgend einem Tierazt bestätigen lassen, das von unsrem Hund keine Gefahr ausgeht, wird er als "Normalo" eingesteuert! Das bedeutet, keine Sachkundenachweis, kein Wesentest bei einer authorisierten Person, sondern nur eine Bescheinigung von irgend einem TA reichen völlig aus! Und jetzt sollte man anfange, sich über Sinn und Unsinn, Gedanken zu machen...... So, muß mich jetzt noch etwas vorbereiten, werde aber Morgen schon mal weiterberichten. Ach ja, geht das ganze in die Hose, man weis ja nie, gehts vors Oberlandesgericht und dann im Zweifelsfall vors Bundesverfassungsgericht, als auch vor den obersten Finanzgerichtshof. Aber gut, vielleicht ist ja am Donnerstag der große Tag und alles wird gut. Sollte eine positive Entscheidung fallen, werde ich die abgeänderte Satzung gerne jedem auf Wunsch zukommen lassen, natürlich dann auch mit den Punkten, die zu dieser Änderung geführt haben....schauen wir mal... Heinz:lach3: |
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Hut ab vor eurem Engagement. Ich hoffe, ihr habt Erfolg und drücke euch die Daumen!:ok:
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So, gestern Abend ist ja die große Vorbesprechung gewesen in Punkto Abstimmung und Anpassung Steuersatzung. Aufgrund der großen Teilnahme des Rates ( Bürgermeister und 1 Mitglied), konnten die von mir strittig gemachten Punkte aber gut dargelegt werden und haben dazu geführt, das am Donnerstag der Passus der Satzung, in welcher die Rassen: Bordeaux Dogge, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, noch aufgeführt werden, als vermeindlich, eventuell gefährliche Hunde, gestrichen wird. Die Satzung wird dahingehend abgeändert, in Anlehnung an das Landeshundegesetz von 2005, das auch diese Hunde zukünftig "normal" besteuert werden. Auch den Begriff "Kampfhund", wird es in der Satzung nicht mehr geben. Da ja im Landeshundegesetz schon im §1 Absatz 1, geregelt wird, wie man mit auffälligen oder sogenannten gefährlichen Hunde umzugehen hat, ist eine rechtliche Handhabe der Gemeinde bei Vorfällen gegeben.
Der erhöhte Steuersatz wird an den normalen Satz angepasst, sprich, nix mehr Kampfhundesteuer!!! Man hat die Befürchtung, das nach juristischer Auskunft, der erhöhte Steuersatz im Zweifelsfall vor den Gerichten als Strafsteuer angesehen werden kann, was aber nach dem Kommunalen Steuergesetz, rechtswidrig wäre. Also mal schauen, ob und wie weit am Donnerstag dieser Vorschlag verabschiedet wird....... Sollte das so funktionieren, stelle ich auf Anfrage gerne die entsprechenden Unterlagen bereit, sodas auch Ihr eventuell eine Möglichkeit habt, da etwas zu erreichen. Werde weiter berichten |
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:ok:
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find ich richtig gut Heinz! :ok:
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Große klasse, das freut mich sehr :ok:
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drücke ebenfalls ganz fest die Daumen :ok::ok::ok: und Hut ab für Dein Engagement und deine Hartnäckigkeit. :ok:
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