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Steuerwillkür
Hallo,
wir haben mit unserem BM Rüden bisher in der Stadt Trier gelebt. Dort gab es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf sogenannte Kampfhunde, auch nicht im steuerlichen Bereich. Der BM wird eigentlich in der Landeshundeverordnung in keinster Weise erwähnt. Steuerlich wurde er bislang immer wie ein ganz gewöhnlicher HUnd gesehen, mit 125€ im Jahr. Nun sind wir in unser neues Häuschen, ca. 8km, von Trier entfernt gezogen. Haben unseren BM auch schön brav umgemeldet und direkt eine böse Überraschung erlebt. Laut Satzung des Städte und Gemeindebundes wird beim Bullmastiff eine Gefährlichkeit vermutet, es gibt keine Auflagen, aber dafür als Willkommensgeschenk den 8 fachen Steuersatz. Das Suspekte für uns ist aber, das er wie schon erwähnt, in der Stadt gar nicht gelistet ist und in der Gemeinde , noch auf der VG keiner erklären kann, wieso diese Rasse auf der Gemeindeliste steht. Und was ich auch nicht nachvollziehen kann, ist, um die Gefährlichkeit zu wiederlegen, muss er entweder einen Wesenstest machen, oder vom behandelten Tierarzt eine Bescheinigung in Bezug auf die Ungefährlichkeit geschrieben werden. Nun, das lustige daran ist eigentlich, das ja meine Frau die behandelnte Tierärztin ist. Haben jetzt mal so eine Bescheinigung an die VG geschickt und erwarten jetzt schon gespannt auf eine Nachricht. Da ja die Städte und Gemeinden die Freiheit haben, Hunderassen, gleich welcher Angehörigkeit, auf eine Liste der sogenannten gefährlichen Hunde zu setzen, die dann laut Besteuerungsgrundlage aber im Kreis gleich lauten sollen, hat das hier schon so ein bischen den bitteren Beigeschmack von Abzocke. Alleine schon die Aussage" es wird vermutet", stößt mir hier etwas sauer auf. Habe jetzt an die VG und unseren Bürgermeister entsprechend eine Stellungnahme geschrieben, in dieser auch darum gebeten, das die Dorfjugend nicht mehr in unsere Strasse kommen darf, da wir vermuten, Sie könnten etwas anstellen. Bei einer solchen Willkür fragt man sich wirklich, warum für viele Steuergelder Verordnungen erlassen werden, wenn sich doch sowieso keiner daran hält. Ist hier noch jemand aus RLP und hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht, wie schaut es bei Euch so steuerlich aus? Folgende Rassen sind in der Gemeindesatzung gelistet, bei welchen eine Gefährlichkeit vermutet wird: Bullmastiff English Mastiff Bullterrier Dogo Argentino Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Mastino Napoletano Tosa Inu sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen. Auch hier ist ersichtlich, das einige von den genannte, überhaupt nicht auf der Landesverordnung auftauchen. |
AW: Steuerwillkür
das ist doch überall das selbe *sfz*.
eine bekannte hat neulich mit dem bürgermeister geschrieben weil bei ihr im ort an SÄMTLICHEN grünflächen hundeverbotsschilder aufgestellt wurden. sie fragte dann bei der gemeinde an, wo der hund denn noch sein geschäft verrichten dürfte. sie zahle ja nun auch hundesteuer und würde ohnehin alle haufen entfernen. die antwort des (hundehaltenden!) bürgermeisters war eindeutig: im eigenen garten. wenn man keinen hat, pech gehabt. schliesslich sei die hundesteuer nur eingeführt worden um die städte von hunden zu befreien. |
AW: Steuerwillkür
Es wird wohl hieran liegen... :hmm:
Drei von vier Kommunen wollen Bürger stärker schröpfen... |
AW: Steuerwillkür
ich bin auch gespannt, was die Gemeinde zur Bescheinigung deiner Frau sagt :kicher:
Ich dachte eigentlich, das sei Ländersache, also dass man höchstens aufpassen muss, in welches Bundesland man sich begibt bzw umzieht, aber wenn das Gemeindesache ist ... Da weiß doch keiner mehr, woran er ist? Und wenn das so willkürlich beschlossen werden kann - kann sein, ich hab heute Glück und morgen Pech? |
AW: Steuerwillkür
Also ich bin von einem Dorf weiter gezogen zum nächsten Dorf und da zahle ich ganz andere Steuern, aber die Hunde sind gelistet egal wo ich in Bayern bin.
Nur was die dann verlangen ist den Gemeinden einzeln überlassen |
AW: Steuerwillkür
Aber bei Heinz verhält es sich doch anders, in A ist der Hund nicht gelistet und in B ist er es? A und B sind in demselben Bundesland.
Das ist doch wirklich komplett willkürlich. Da kann eine Gemeinde doch offenbar machen, was sie will. Mit diesem Vorgehen könnte sie doch auch andere Auflagen vorschreiben, wie Maulkorb, kurze Leine oder fesseln und knebeln. Ich frage mich, ob das alles so rechtens ist, einfach eine "Rasseliste" zu erfinden, die sich von der des entsprechenden Bundeslandes so unterscheidet. edit: ich hab grad gelesen, Heinz hat es oben erklärt, trotzdem finde ich das, nun ja, bizarr. |
AW: Steuerwillkür
Habe heute die Stellungnahme des VG Bürgermeisters bekommen. Klae haben Sie die Bescheinigung wegen Befangenheit nicht aktzeptiert, aber der für mich wieder ausschlagebende Punkt ist folgender Original Zitat aus dem Schreiben der VG:
"Diese Mustersatzung berücksichtigt zum einen das Landesgesetz, zum anderen aber auch zahlreiche Fälle der Rechtsprechung, aus denen heraus bestimmte Rassen wegen im Verhältniss zum vorhandenen Bestand häufiger Vorfälle als gefährlich vermutet werden." Fazit für mich,da ich nun die aktuellen Beisstatistiken aus RLP von 2012, vorliegen habe, erhalten direkt von der Aufsichts & Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), muss ich leider dahingehend argumentieren, das die vermutete Gefährlichkeit des BM, an den Haaren herbei gezogen ist. Der BM taucht bis zurückgehend ins Jahr 2001, nicht ein einziges Mal, auch nur namentlich erwähnt wegen Auffälligkeit, in dieser Statistik auf. Nur mal so zur Info ein paar aktuelle Zahlen: Schäferhund & Schäferhund Mix 55 x Bissverletzung Mensch 57 x Hund 9 getötete Hund Mischlinge 30 x Bissverletzungen Mensch 19 x verletzte Hunde 2 getötete Hunde Labrador & Mix 14 x Menschen 13 x Hund 3 getötete Hunde Diese Zahlen sind ein Auszug aus 253 Beissvorkommen am Menschen, 263 am Hund und 59 Tötungen anderer Hunde. Und viele unserer Molosser sind auf dieser Statistik gar nicht aufgeführt. Also ist die ganze Angelegenheit für mich reine Willkür, die ich mir nicht werde gefallen lassen. Ich werde jetzt die nächste Gemeinderatssitzung abwarten, auf welcher dieser Punkt zum Tragen kommt. Wird hier nicht vernünftig argumentiert, haben wir uns entschlossen, diese Satzung via Gericht anzufechten. Ein Beschluß, der nur auf Vermutungen gefasst wird, hat vor keinem Gericht der Welt bestand. es muss jetzt endlich mal Schluß sein mit Rasselisten, Steuerwillkür usw. Werde Euch auf jeden Fall weiter berichten....... |
AW: Steuerwillkür
:ok: Sauber viel Erfolg.
Ich würde hier aber auch mal versuchen über die Medien zu gehen. Und ich würde auch um die, der "Vermutung" zu Grunde gelegten Vorfälle bitten, wenn in der Statistik kein einziger Fall auftaucht. Drück die Daumen! |
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Hi Peppi, genau diesen Weg werden wir auch gehen. Wie schon gesagt, erst mal abwarten, was jetzt in der Gemeindratssitzung rauskommt.
Ich möchte gerne von den Herren ein paar schlagkräftige Argumente, warum gerade diese Rassen, etc. Und dann geht es halt einen Schritt weiter, oder auch direkt zwei. Eine Freundin von uns ist Rechtsanwältin, haben selbst ein BM Mädchen, welches aber auf die Stadt läuft, also normaler Steuersatz, aber hier ist die HIlfe schon vorgesehen. Werde das Schreiben an die VG, wenn jemand Interesse hat, gerne mal zur Verfügung stellen, ist einiges an Ironie und Sarkasmus mit eingeflossen, wurde von meiner besseren Hälfte aber ein bischen entschärft. |
AW: Steuerwillkür
Super, dass ihr euch nicht einfach alles gefallen lasst. Viel Erfolg und haltet uns bitte auf dem Laufenden :ok:
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AW: Steuerwillkür
Sehr gut! :ok:
Ich wünsche viel Erfolg! Ich würde sogar sagen, gerechnet die Lebenserwartung von Huutch (+ eventuellem Zweithund) x jährlichem Steuersatz kommt ihr mit gerichtlicher Anfechtung im Erfolgsfall sogar noch richtig günstig weg! :lach4: |
AW: Steuerwillkür
Ich find's auch klasse, dass ihr dagegen vorgehen wollt und wünsch euch viel Erfolg dabei! :)
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AW: Steuerwillkür
Finde es klasse, dass du dir das nicht gefallen läßt. Ich drücke ganz fest die Daumen!
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AW: Steuerwillkür
Viel Erfolg! :ok:
Grüßlies, Grazi |
Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt ...
... in diesem Sinne Heinz, viel Erfolg :)
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AW: Steuerwillkür
So, Heute die zweite Runde eingeläutet, lokale Medien kontaktiert, wie Zeitung Radio, etc. Auch eine Nachricht an das Trierer Bürgerfernsehen ist raus.
Habe nun entsprechend der Landeshundeverordnung argumentiert, dahingehend, das ja wohl Land vor Kreis oder Gemeinde geht. Bin ja mal gespannt. Und wenn es wieder nichts bringt, kommt dann in der nächsten Stufe die Klageandrohung. |
AW: Steuerwillkür
Super, viel Glueck!!
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AW: Steuerwillkür
:ok: Finde ich großartig und ich hoffe ihr habt Erfolg!!
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viel Erfolg!:ok:
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AW: Steuerwillkür
:ok:Super Heinz, viel Erfolg!
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AW: Steuerwillkür
Ich Druck auch die Daumen! Viel Erfolg!:ok:
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Das hier habe ich gefunden, passt auch zum Thema, hast du das schon gesehen, Heinz?
http://gassi-tv.de/Tier-und-Recht/Paragraph-Listenhund |
AW: Steuerwillkür
Daumen gedrückt, viel Erfolg! :ok:
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AW: Steuerwillkür
Hallo,
ich wohne auch in Rheinland - Pfalz und habe das gleiche Problem. Es liegt schon ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vor aufgrund des Einspruchs einer BX - Besitzerin aus der Vorderpfalz: Die kommunalen Finanzbehörden haben demnach das Recht, an der geltenden Gefahrenhundeverordnung vorbei (!) eine rein "abstrakte Gefährlichkeit" (Zitat) einer Hunderasse anzunehmen einzig aufgrund der Körpergrösse. Dass die realen Erfahrungen mit dieser Rasse diese Annahme nicht bestätigen, spiele keine Rolle. Die Beissstatistiken der Landespolizeiämter sind also keine Argument. Ich habe mit 4 oder 5 Ortsbeiräten gesprochen und erfahren, dass diese bei der Abstimmung gar nicht wussten was sie tun. Weder war ihnen klar, dass diese Liste gefährlicher Hunde gar nicht die RLP - Gefahrenhundeliste ist, noch wer die erstellt hat. Das kam als Vorlage vom Städtebund, wurde vom Verbandsbürgermeister so auf den Tisch gelegt und unkritisch übernommen. Dafür haben wir ja eine Demokratie und gewählte Vertreter, damit die irgendwelche Gesetzesvorlagen ungeprüft abnicken. Wäre nicht auszudenken, wenn wir eine Diktatur hätten, in dem einer Gesetze beschliesst, der weiss, was er tut – ohne dass das abgenickt wird. Ich habe Glück und zahle hier nur 500.- Euro pro Jahr. Mir sagte ein Mastino-Besitzer aus Wolfstein, dass dort 2500.- pro Jahr verlangt werden. Allerdings weiss ich ja noch nicht einmal, ob ich eigentlich einen Molosser habe. Unser Lupo könnte genauso gut ein Schäferhund - Rottweiler - Mix sein oder was Ähnliches. Das Steueramt interessiert das nicht, nachdem ich mal geäußert habe, der Vorbesitzer habe Lupo manchmal Bullmastiff, manchmal auch Bordeauxdogge genannt. Klar ist nur: Dieser Vorbesitzer würde einen Molosser nicht mal erkennen, wenn der ihm in der Hintern beisst. Es kam jedenfalls von der Hundsteuerstelle der Verbandsgemeinde ein Anschrieb mit 11 (!) Schreibfehlern, gerichtet an „Frau Magnus N.“ (Magnus ist unser Mops). Frau Magnus sei im Besitz einer als gefährlich eingestuften Rasse und es sei nun in ihrem eigenen Interesse, bis spätestens vorgestern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Ich frage zurück, wer das denn machen könne. Antwort: jeder Tierarzt oder Amtsveterinär. Also bin ich zu unserem Tierarzt, habe Lupo von ihm noch mal untersuchen lassen und der schrieb mir einen Wisch, dass Lupo keine Auffälligkeiten zeigt. Ich schicke den Wisch ein. Leider war ich so unvorsichtig, auf die offensichtlichen Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. Jetzt müssen wohl innerhalb des Schädelknochens einen Schreibtischsesselbewohners sich die Zahnräder knirschend ineinander verhakt haben und die Denkmechanik kreischend zum Stehen gekommen sein. Ich bekam jedenfalls als Antwort: Jaaaa... neiiiin, so geht das nicht. Das können nur Tierärzte mit spezieller Ausbildung machen. Ich tauche bei einem der 3 als zuständig genannten Tierärzte auf und erfahre, dass "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Kokolores sei und ich bei ihm den "Hundeführerschein" machen soll. Also 270 Euro gelöhnt, theoretische Prüfung mit Links gemacht (obwohl darin Ansichten auftauchen, die in der Fachliteratur - na, sagen wir: nicht mehr allgemein anerkannt sind. Aber ich habe brav hingeschrieben, was die lesen wollten und bekam auch mein Leckerli). Inzwischen haben Lupo und ich mit der Trainerin unserer Hundeschule alle möglichen Situationen eingeübt - alles kein Problem, dachte ich. Trainerin sagt auch: Macht Lupo mit Links. Zur Prüfung selbst kam es dann nicht. Es sollte mit einer tierärztlichen Untersuchung beginnen. Der Tierarzt ist - kaum dass wir im Behandlungsraum waren - von oben mit einer Augenspiegellampe auf Lupo los und der hat sich nach hinten zurückgezogen. Als er Lupo damit schließlich unter dem Tresen in die Ecke gedrängt hatte, hat Lupo nach ihm geschnappt. Ab da wurde es etwas surreal. Während ich versucht habe, meinen Hund zu beruhigen, schreit der Tierarzt auf mich ein: Ob der Hund Medikamente bekommen habe??? Wenn er sich nicht untersuchen lasse, müsse er ihn als gefährlich einstufen! Was ich jetzt machen würde, wenn er eine Empfehlung schreibe, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss? Ob ich dann mit einem Rechtsanwalt käme??? Ich war mit meinem Hund beschäftigt, konnte nur halb hinhören, wünschte mir aber dringend, der dämlich Kerl könnte mal die Klappe halten, damit ich meinen Hund ruhig kriege. Schließlich gab ich es auf, sagte: ich kenne einen Hund so nicht und bin ab durch die Mitte. Ich habe erst hinterher allmählich kapiert, dass der mich verdächtigt hat, ich könnte meinem Hund Valium verpasst haben. Also mal ehrlich: Wer kommt denn schon auf so eine dämliche Idee? Seh ich aus wie ein Vollidiot? Inzwischen sage ich mir: Es kann mir egal sein, ob dieser Tierarzt Lupo untersuchen kann oder nicht. Sein Haustierarzt kann es ja problemlos. Also zahle ich 500 Euronen im Jahr, dass ich mir den Götz von Berlichingen denken kann. Und wenn mir einer von wegen Gefährlichkeit kommt, sage ich: Weder ich noch mein Hund haben je einem Menschen was getan. Wenn mein Hund freilich neben mir an der Leine von einem freilaufenden Hund angegriffen wird, dann wissen wir uns nicht nur zu wehren, wir denken uns auch: Wo sind denn nun die Gefahrenabwehrer? Die bräuchten nur mal an einem normalen Sonntag nachmittag durch die Weinberge zu laufen, dann fänden sie Anlässe genug zum Einschreiten. Und nicht ein einziges Mal wäre es ein Molosser... |
AW: Steuerwillkür
Ja, ja,, und damit hat man genau erreicht, was man ja eigentlich will. Und diesen Tierarzt, der ja anscheinend befugt ist, den Wesenstest abzunehmen, von diesem würde ich mir mal den Befähigungsnachweis zeigen lassen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Ohne Nachweis, keine Befähigung!
Zu dem Urteilen: Hier gibt es einige Lücken, die rein Juristisch gesehen, schon zu einem Erfolg führen können. Wie schon gesagt, vermutungen oder Annahmen, in Bezug auf die Gefährlichkeit eines Hundes, lassen sich auf jeden Fall rechtlich wiederlegen. Hierzu muss man auch in der Lage sein, zu definieren, woher den die Gefährlichkeit kommen soll. Und dabei auf Gewicht und Größe zu gehen, was ist dann mit Pferdehaltern? Auch diese Tiere sind groß und schwer und wehrhaft? Beispiele gäbe es hier zu dutzenden. Auf jeden Fall ist es schon mal interessant, das jetzt für nächste Woche eine aussergewähnliche Gemeinderatssitzung einberufen wurde, in Bezug auf meine Anschreiben und Ankündigungen. Der VG Oberbürgermeister, der selbst Jurist ist, hat jetzt die Zuständigkeit an unsere Gemeind zurückgegeben, hier sporucht man aber von einer Vorgabe der VG, die einfach nur abgesegnet wurde. Also gibt es wohl unter VG und Gemeinderat schon mal etwas KLärungsbedarf. Auch hat sich mittlerweilen jemand von unserem Bürgerfernsehen gemeldet. Hier haben wir anvisiert, die Sitzung abzuwarten und dann einen Termin abzusprechen. Also es tut sich was...... Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren So nächste Woche weiteres Feedback.......:boese1: |
AW: Steuerwillkür
Zitat:
Ich finde es total klasse das du dir nichts gefallen läßt und die Geschichte von HelmBurn macht mich einfach nur noch sprachlos und wütend..SCH*Sesselfurzer :boese1: |
AW: Steuerwillkür
Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“
Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird. Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist. Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen. Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen. Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen. |
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Hallo, HelmBurn,
kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben: Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!! Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann. Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll. Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte. Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde. Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase:schreck: |
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Zitat:
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Zitat:
Stell Dir nur mal vor alle Hundehalter würden es auf die Kette kriegen sich zu organisieren... ;) |
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Ich setz den Text hier einfach mal drunter. Genehmigung vom "Autor" liegt vor:
"Die Hundesteuer muß, wie in fast allen anderen Ländern Europas, endlich auch in Deutschland abgeschafft werden“ Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden, „nicht auf die Haltung anderer Tiere“ erhoben. Sie wird von den Städten und Gemeinden „als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit“ beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen, jedoch nicht, wie von Politikern gerne scheinheilig u. heuchlerisch begründet, als „ordnungspolitische Lenkungsfunktion“. Kommunalpolitiker beziehen sich hierbei auf ihr Steuerfindungs- u. kommunales Selbstverwaltungsrecht zur Erhebung von Verbrauchs- u. Aufwandsteuern. Die Hundesteuer wird als so genannte Aufwandsteuer (Luxussteuer) erhoben. Dabei wird die in der Einkommensverwendung über den notwendigen eigenen Lebensunterhalt hinausgehende und zum Ausdruck kommende wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit getroffen und besteuert. Man rechtfertigt sie mit der Erwägung daß der, der sich einen Hund kaufen, leisten und diesen unterhalten kann, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt die sich zur Besteuerung geradezu anbietet. Das heißt, wer einen Hund hält betreibt finanziellen Aufwand der über den notwendigen Aufwand zum eigenen Lebensunterhalt hinausgeht. Wer jedoch solchen Aufwand betreibt der kann auch Steuern zahlen. Eine Perversion des Denkens wenn es darum geht, zweckdienliche Argumente und Ausreden zu erfinden zur Durchsetzung finanzpolitischer Interessen. Politiker waren in der Findung von Zweck- u. Alibiargumenten schon immer höchst erfinderisch, geht es einzig darum, fiskalpolitische Interessen gegen Volksinteressen konsequent durchzusetzen. Dann müßte für die Haltung aller anderer Haus- u. Liebhabertiere, sogar auch für Kinder, „Aufwandsteuern“ wegen Mehraufwand erhoben werden. „Eine Aufwandsteuer (Luxussteuer) jedoch ist an ein Mitgeschöpf nicht anknüpfbar“ Die Hundesteuer ist nicht als Aufwandsteuer qualifizierbar und somit finanzverfassungswidrig! Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§ 90a BGB) und dem neuen Art.20a GG vom Herbst 1994 in Kraft getreten. Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, daß das Tier (Hund) ein Mitgeschöpf des Menschen und somit ein schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist. Dieser Grundgedanke soll innerhalb der gesamten Rechtsordnung gelten. Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung. Nach hier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose Hundesteuersätze zu beschließen mit der Folge, daß viele Bürger ihren Hund abschaffen müssen weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können. Der Hund der abgeschafft wird leidet „Mensch und Tier leiden“. Die Besteuerung einer Hundehaltung mit unsozialen und progressiven Steuersätzen findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres! Somit sind auch Hunde dem Begriff der „Sache“ entrückt und rechtlich nicht mehr geeignet, um an sie eine Aufwandsteuer anzuknüpfen. Geradezu absurd ist es, die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters daraus abzuleiten, daß er für die Folgekosten und den Unterhalt des Tieres aufkommen kann. Der Hundehalter, der seinem Tier die ordnungsgemäße Grundversorgung angedeihen läßt, erfüllt zugleich eine sittliche und tierschutzgesetzliche Pflicht. Gehört er zu den Leuten mit mittlerem bis kleinem Einkommen, so wird er diese -als tierliebem Menschen für ihn selbstverständliche- Pflicht oft unter Einsparungen an anderen Stellen des privaten Haushaltes erfüllen. Hier ist die Hundehaltung dann gerade nicht Ausdruck eines gut gefüllten Geldbeutels, sondern im Gegenteil, Zeichen persönlicher -aus Tierliebe geborener- Opferbereitschaft. Fazit: Wer einen oder mehrere Hunde hält ist finanziell überhaupt nicht leistungsfähiger als jemand der keinen Hund hält; im Gegenteil: Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder es sich finanziell leisten könnte, sondern weil er als Hundeliebhaber die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht missen möchte. Was an dieser schroffen Stellungnahme von Aufwandsteuer für Mehraufwand durch Hundehaltung so bedenklich stimmt ist, daß sich in den fast 200 Jahren seit Bestehen der Hundesteuer das Denken des Fiskus nicht geändert hat. Kein Gedanken an die äußerst wertvolle psychologische Hilfe für alte und jüngere, aber vereinsamte Personen, um die sich unsere Gesellschaft im Allgemeinen kaum kümmert. Kein Gedanken an die seelischen Werte der Zuwendung die ein Hund bietet. Bildet vielleicht Art.14 GG der das Eigentum garantiert, oder eine andere Norm des Grundgesetzes gegen maßlose Hundesteuersätze, oder gegen die Besteuerung für Hundehaltung überhaupt, eine Schranke? Ein Verstoß gegen Art.14 GG ist dann anzunehmen, wenn eine Steuer wegen ihrer Höhe substanzverzehrenden Charakter annimmt; dies ist bei der Hundesteuer längst der Fall wenn man davon ausgeht, daß ein Mischlingshund in der Regel einen Substanzwert von 300-400 DM hat. Art.14 GG schützt das Eigentum. Der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden als der Eigentümer einer Sache! Die Hundesteuer ist insgesamt unsachlich, unmoralisch, ethisch nicht haltbar, sittenwidrig, ungerecht, zutiefst unsozial und nicht verhältnismäßig. Sie ist rechtlich höchst umstritten. Die Hundesteuer dient ausschließlich fiskalischem Zweck. Sie stellt eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme dar; sie ist tier-, menschenfeindlich u. tierschutzwidrig. Eine Besteuerung für Hundehaltung ist die Erfindung einer Zeit und ihrer Geisteshaltung, von der wir heute glaubten sie längst überwunden zu haben. Ein Anachronismus der für die BR-Deutschland -nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern- heute jedenfalls keinerlei Daseinsberechtigung mehr hat. Daher ist gut nachvollziehbar, weshalb viele europäische Länder den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt haben, indem sie die Hundesteuer aus ethischen, moralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken sinnvoller Weise abgeschafft haben. Die Hundesteuer mit nötiger „Gesundheits- u. ordnungspolitischer Lenkungsfunktion“ zu begründen ist grob unredlich. Vielmehr handelt es sich bei solcher Zweckargumentierung lediglich um ein vorgeschobenes Schutzargument zur Durchsetzung steuer- u. finanzpolitischer Interessen. Die Länder sollen doch endlich zugeben, dass es sich bei der Besteuerung für Hundehaltung ausschließlich und wahrheitsgemäß um reine fiskalpolitische Zielsetzung zu mehr Steuereinnahmen für die Finanzhaushalte von Kommunen und Gemeinden geht und sonst um nichts anderes! „Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden: Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab. Mißbraucht nicht die Liebe u. Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund mit der Absicht der Einnahmeerzielung für steuer- u. kommunalfinanzpolitische Interessen der Finanzhaushalte von Kommunen u. Gemeinden, u. für politischen Eigennutz“! Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart) Bürgerinitiative gegen Hundesteuer" |
AW: Steuerwillkür
Ist inhaltlich gesehen eine interessante Theorie, die aber wahrscheinlich, wenn es zu einem Klageschritt kommt, genauso vorm Europäischen Gerichtshof scheitern wird, wie die Klage von Dr. E.Vitt.
Hier gingen dann urplötzlich innerhalb der Frist 2 Dokumente verloren, womit die Klage vorerst gestoppt wurde. Auch wenn die Dokumente vom Gericht selbst verschl.... wurden, gibt es wohl keinen Weg einer Verlängerung. Sehe hier wirklich nur den Weg das ganze von unten anzugehen, spriche, die kleinen Gemeinden und Kommunen müßen erst mal handeln, da ja hier eigentlich der finanzielle Aspekt zum Tragen kommt. Nächste Woche wird bei unserem Fall irgendeine Entscheidung getroffen werden, die dann den nächsten Schritt auslösen wird. So und jetzt noch für alle, die es bisher nicht wussten: Der Bullmastiff ist ein Löwenhund, frißt in Afrika Löwen und ab und an auch kleine Kinder (Wurde dahingehend gerade aufgeklärt von einem Einwohner unseres Dorfes), sitze seitdem jeden Morgen an unserer Strasse und hoffe, das ein paar Maul gerechte Häppchen vorbeikommen für unseren HUnd:07::schreck::boese1: |
AW: Steuerwillkür
Hallo
Bin sehr verwundert, da ich immer nur Landesverordnungen gesehen habe, sowohl in der BRD als auch in der Schweiz (Kantonalverordnungen). Ich würde diesbezüglich der Sache schon aus Interesse auf den Grund gehen. Es könnte sein, dass die Verordnung eventuell Illegal ist. Bei uns in Lux verhält es sich so: einige wenige Hunde sind "gelistet". Der BM gehört dazu, wenn er keine offiziellen Papiere, von einer vom Luxemburger Staat anerkannten Hundefederation hat. Ich dachte damals ich würde das nicht richtig verstehen, und fragte bei einem Anwalt nach, der mir dies ebenfalls bestätigte. Steuertechnisch gibt es allerdings keine Unterschiede. Die Steuern belaufen sich auf ... 20 oder 30 Euro pro Jahr. MfG |
AW: Steuerwillkür
Hallo,
ja so ist es. die Steuersatzung in Rheinland Pfalz ist ungültig!!!! An alle, die hier bis dato erhöhte Hundesteuer gezahlt haben, Ihr solltet Euch mal melden. Auszug aus dem Landesgesetz zur Gefahrenabwehr: mit Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom September 2004, wird zum 01.Janur 2005, die Liste gefährlicher Rassen abgeschaft. Auszug des Kommunalen Steuerrechtes des Städte und Gemeindebündnisses zur HUndesteuer: Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben. Man beachte diese zwei Punkte!!!! Und Heute Abend bekommen wir Besuch vom Bürgermeister, auch er hat jetzt die Problematik erkannt. Die erhöhte Steuer für willkürlich erfasste Rassen ist rechtsungültig. Das könnte für die Städte und Gemeinden bedeuten, jeder, der von 2005 bis jetzt diese erhöhten Steuern gezahlt hat, könnte diese bis Heute zurückfordern!!! Die in Rheinland Pfalz geltende Fassung zur Verordnung der Hundesteuer stammt noch aus dem Jahr 2000, die Gesetzesänderung zu 2005, wurde von den allerwenigsten Städten und Gemeinden berücksichtigt und die Satzung entsprechend angepasst. Schaut auch mal in Euren Bundesländern nach, wie es dort mit den aktuellen Gesetzgebungen in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung aussieht. Und vergleicht diese mit Eurer zur Zeit aktuellen Satzung. Nähere Infos folgen....... |
AW: Steuerwillkür
Zitat:
Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen? :kicher: Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät! :D |
AW: Steuerwillkür
Ich hoffe Du hast heimlich mitgefilmt und entlarvst das kranke System großflächig...
... sonst Video bei der NSA anfordern! :D |
AW: Steuerwillkür
hahahahaha :ok:
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AW: Steuerwillkür
Hallo Heder,
Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss. Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen? Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur: "(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben." und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden. |
AW: Steuerwillkür
So, einen Schritt haben wir schon mal erreicht.
Die geltende Hundesteuersatzung RLP, die von einigen Städten und Gemeinden immer noch verwendet wird, ist wohl juristisch so nicht mehr haltbar. Laut Rechtsprechung des BVG von 2004, wurde die sogenannte Rasseliste in RLP komplett abgeschafft. Nun sagt das Landesgesetz zur Gefahrenabwehr, sowie die Verordnung des Landes zur Erhebung der Steuer: Den Städte- und Gemeindebündnissen obliegt es, die derzeit geltende Satzung, in Bezug auf gefährliche HUnde, oder auch Hunde, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, anhand der Liste der Rassen aus der Landesverordnung zu erweitern. Aber diese Liste gibt es seit 2004 nicht mehr, also ist auch die erhebung einer erhöhten, sogenannten "Kampfhundesteuer" unrechtens. Auf der Gemeinderatssitzung gab es da auch schon sehr eingefallene Gesichter, nachdem unser Bürgermeister sich wohl, anhand unserer schriftlichen Argumente, schon an die verschiedenen Dienstbarkeiten gewendet hatt, und auch von diesen schon mal eingelenkt wurde, das da wohl was nicht richtig gelaufen ist. Die Rassen wurden vom Ordnungsamt auf die Satzun gesetz, die Rechtslage ist denen aber unbekannt und es wurde sofort auf die Finanzbehörden verwiesen. Diese wiederum sagen, das Sie nur für die Richtigkeit der Kommunalsteuerlichen Rechte zuständig sind und für die Beitreibung. Die Stadt Trier wiederum hattte noch niemals eine erhöhte Steuer oder Liste, sondern hat Hunde, unabhängig von der Rasse, nach Vorkommnissen eingestuft. 1. Erfolg Die Erhebung der erhöhten Kampfhundesteuer wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Satzung muss nun juristisch geprüft und angepasst werden. Es werden alle Städte- und Gemeinden wohl informiert werden, das es hier eventuell zu steuerrechtlichen Klagen kommen kann. Das heißt, ein jeder, der von 2005 bis dato, diese erhöhte Steuer gezahlt hatt, kann diese anteilig,sobald die Änderungen durch sind, zurückfordern! Überprüft doch mal bei Euch, inwieweit die Landesverordnungen noch eine Liste führt, wie Eure Kommunalen Satzungen aussehen, etc. Werde nach meinem Urlaub mal alle Schriftstücke zusammen fassen und auf Wunsch an Euch weiterleiten. Nächster Schritt: Schreiben an die Landesregierung in Mainz, mit der Aufforderung, alle Kommunen dahingehend zu unterrichten, diese Satzungen zu überprüfen und anzupassen. Sind auf jeden Fall schon mal alle schwer am arbeiten :) Werde weiter berichten....... |
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