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heder 22.02.2014 07:27

AW: Steuerwillkür
 
Hallo alle zusammen,
schwere Diskusionen, auf der Basis von Unwissenheit, dumme Bemerkungen, keinerlei richtige Argumentation gegen die von uns vorgebrachten Argumente und Hinweise. So hat sich jetzt fast ein Jahr lang die Debatte gegen die Steuerwillkür in Bezug auf die Hundesteuersatzung unserer Gemeinde hingezogen.
In der Stadt Trier: keine Listenhunde, keine sogenannte Kampfhundesteuer, etc. Es wird eine Steuersatzung des Städtebundes angewendet, die im Jahr 2005, nach Änderung der Landeshundeverordnung (Abschaffung der Listenhunde), abgeändert und seit dem angewendet wird.

Fast alle umliegenden VG`s nutzen aber die alten Satzungen des Städte und Gemeindebundes, in welcher der Mastiff, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, als gefährlich angesehen werden, was dann die sogenannte Kampfhundesteuer rechtfertigt.

Das ist jetzt aber endlich vorbei, keine Listenhunde mehr in unserer Gemeinde, eine Anpassung der Satzung wird schnellstmöglich vorgenommen, es gibt keine Kampfhundestuer mehr, Bullmastiff und CO, werden endlich als das angesehen, Hunde wie jede andere Rasse auch:ok::ok::ok::kicher::kicher:

Natürlich werden jetzt auch die anderen Gemeinden und die VG in Zugzwang kommen, Ihre Satzungen entsprechend abzuändern, was ja auch nur mehr als gerecht angesehen werden muss.

Es war niemand in der Lage, zum ersten das Versäumniss der Anpassungspflicht, in Bezug auf die Änderung der Gesetzeslage, einzugestehen, also wird jetz stillschweigend gehandelt.

Das bedeutet, es wird sich was rühren in Rheinland Pfalz. Habe nächste Woche einen Termin mit der Presse, die es brennend interessiert, wie wir es geschafft haben, die Hundesteuersatzung zu kippen.......

Und wer von Euch jetzt interesse hat, auch etwas zu tun, bin ich gerne berit, Euch entsprechend zu unterstützen.......

Doc_S 22.02.2014 07:41

AW: Steuerwillkür
 
Respekt vor deinem Engagement.
Und Glückwunsch!

bx-junkie 22.02.2014 07:42

AW: Steuerwillkür
 
einfach nur super! :ok:

Skadi 22.02.2014 08:07

AW: Steuerwillkür
 
Chapeau! Beide Daumen hoch :lach2:

Dorkas_Dosenöffner 22.02.2014 08:47

AW: Steuerwillkür
 
IHR SEID GENIAL

Bitte, bitte ne Abschrift zu mir...

Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

Peppi 22.02.2014 08:53

AW: Steuerwillkür
 
:ok:

Jule69 22.02.2014 13:01

AW: Steuerwillkür
 
Gut gemacht :ok:.
Wäre schön wenn das den Stein ins Rollen bringen könnte.

Nina 22.02.2014 14:24

AW: Steuerwillkür
 
Sehr gut gemacht!!!!! Glückwunsch!

Grazi 22.02.2014 14:54

AW: Steuerwillkür
 
Hut ab! Das habt ihr toll gemacht! :ok:
Und ich hoffe, das geht wirklich so richtig schön durch die Presse...

Grüßlies, Grazi

baanicwu 22.02.2014 15:35

AW: Steuerwillkür
 
Respekt und Hochachtung vor so viel Durchhaltevermögen!
Viele werden euch dankbar sein :ok:

Mrs. Brightside 22.02.2014 15:48

AW: Steuerwillkür
 
Yeah!!! :ok:

heder 22.02.2014 18:40

AW: Steuerwillkür
 
Hallo,
sobald wir die korrigierte Fassung der Steuersatzung haben, werde ich Sie hier einstellen. Mal abwarten, was die Presse so bringt.....:D:D:D

Louis&Coco 23.02.2014 11:14

AW: Steuerwillkür
 
Toll!

Hochachtung und Respekt für euren Willen und das nötige Durchhaltevermögen! :ok:

Ihr könnt stolz auf euch sein!!

Ila_hb 24.02.2014 15:45

AW: Steuerwillkür
 
Das ist wirklich klasse.
In Niedersachsen gibt es zum Glück keine Rasseliste.
Bei uns gibt es auch den Passus mit gefährlichen Hunden, aber der greift nur, wenn die Tiere auffällig geworden sind (selbst dann kommt normalerweise erst eine Verwarnung...je nach schwere der "Tat").
Die Gemeinden legen die Steuersätze selber fest, aber bei EUR 35 für den ersten Hund, EUR 40 für den 2ten Hund und ab Hund Nr 3 EUR 60 pro Hund, brauche ich mich nun wirklich nicht beklagen.
Das ist schon alles ok so.

Peppi 25.02.2014 14:36

AW: Steuerwillkür
 
http://www.der-tieranwalt.de/hund-re...nd-ist-zu-hoch

heder 25.02.2014 16:18

AW: Steuerwillkür
 
Hier mal zum Vergleich:

Steuersatzung der Stadt Trier:

http://www.trier.de/File/9474-full-pdf/

Steuersatzung VG Ruwer (gegen die wir vorgegangen sind):

http://www.riveris.de/veroeffentlichungen/hundesteuersatzung_07.01.2011.pdf

Steuersatz für "normale Hunde" 75€ jährlich
Steuersatz für die "Listis" 560€jährlich

Die Gemeinde wird nun im März 2014 die Satzung der Stadt Trier übernehmen, sowie den Steuersatz bei 75€ für alle Rassen festlegen!

Louis&Coco 26.02.2014 11:08

AW: Steuerwillkür
 
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

heder 26.02.2014 17:39

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von Louis&Coco (Beitrag 371350)
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

In unserem Fall wird es jetzt darüber wohl massive Diskussionen geben. Speziell in unserer Gemeinde gab es vorab wohl noch nie einen "Listie"! Aber es ist abzuwarten, was passiert, wenn der Fall jetzt demnächst öffentlich publiziert wird. Dann werden auch viele aus den umliegenden Gemeinden, etc, wohl dahingehend ein Fass aufmachen.
Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen.
Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen!

Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...

Rammstein 02.03.2014 20:21

AW: Steuerwillkür
 
Diese unverschämten Hundesteuern bezogen auf sogenannte "Listenhunde" dient nur dem Zwecke der Geldeinnahme der Gemeinden oder Städte. Die Gelder werden sowieso für allen unnötigen Mist verblasen..... Das führt genau dazu das viele ihre "lebensgefährlichen" Hunde von Tierarzt als Mischlinge(wo es geht) auszeichnen lassen. Boxer-Doggen etc Mischlinge. Meinen Segen haben diese Leute... Jeder bekommt das was er will !
Natürlich ist das für Züchter keine Alternative....:stupid:

Dorkas_Dosenöffner 02.03.2014 20:38

AW: Steuerwillkür
 
mir hat mein Steuerfuzzi auffm Amt gesagt, dass das nur gegen die zu hoch angesetzten Stereun über 800 € wäre..

Dega 05.03.2014 09:33

AW: Steuerwillkür
 
@dorka,Nein, denn bei Heinz ging es wohl um 560€, nicht mal um über 800.
Jetzt hartnäckig bleiben! Nimm persönlich Kontakt zuHeinz auf, er hat ja angeboten zu helfen.

Ich finde diesen Ausgang großartig! :ok::ok::ok:
Gäbe es mehr solcher Leute wie dich, Heinz, wäre diese unselige Gewinnvermehrung durch Steuern, und vielleicht noch mehr, längst Geschichte.

heder 15.03.2014 07:24

AW: Steuerwillkür
 
Danke Dega, aber noch heist es warten. Erst wenn ich alles schriftlich in den Händen habe, dann wird ne Büchse Chappi aufgemacht:schreck:

heder 15.03.2014 07:27

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von Dorkas_Dosenöffner (Beitrag 371584)
mir hat mein Steuerfuzzi auffm Amt gesagt, dass das nur gegen die zu hoch angesetzten Stereun über 800 € wäre..

Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?:lach4:

Dorkas_Dosenöffner 17.03.2014 20:40

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von heder (Beitrag 372172)
Hilf mir mal, verstehe diese Aussage nicht?:lach4:

Huhu Heinz,

also ich hab hier auf dem Amt angerufen. MAN zählen hier ja nicht zur Liste 1, sondern *nur* als potentiell gefährliche Hunde. Hier wird der Ersthund dann mit 400 € besteuert. Ausser man bringt nen Wesenstest. Dann gilt der normale Steuersatz.
Er meinte nun beim Telefonat, dass das Urteil nur die Gemeinden deckelt, die über 800€ Steuer für den Hund veranschlagt haben

Peppi 18.03.2014 06:42

AW: Steuerwillkür
 
Lest doch mal den Link.

Am 25. Februar hat das VG Trier in einem anderen Fall auch entschieden, dass die Hundesteuer zu hoch ist. Da ging es um einen "Liste 1" Hund.

Hier darf die Gemeinde laut VG Trier sehr wohl höhere Steuern verlangen, allerdings dürfen diese nicht den zu erwartenden Unterhalt überschreiten, weil dies einem Verbot gleichen würde. Zu einem Verbot sei die Gemeinde allerdings nicht befugt.

Ich denke das meinte Dein "Steuerfuzzi" und hat eventuell was durcheinander geworfen. Denn scheinbar unterscheidet auch das VG Trier noch zwischen Liste 1 und 2.

heder 18.03.2014 10:02

AW: Steuerwillkür
 
Das ist ja genau der springende Punkt, in dem Urteil wird wohlweislich zwischen Liste 1 & 2 differenziert. Aber genau hier haben wir angesetzt, da mit Rechtskräftig werden der Gefahrenabwehrverordnung von 2005, diese Liste 2 nicht mehr existent ist. Es besteht auch immer noch die Möglichkeit für die Gemeinden, Hunde als potentiell gefährlich einzustufen, aber unabhängig von Rasse und Herkunft (gilt nicht für die drei verbotenen Rassen). Die Problematik liegt aber auch darin, das schon im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (D 3231), aus dem Jahre 2000, das an Tierärzte, die die Befugniss zur Abnahme des Wesenstestes hatten, ausgegeben wurden, keinerlei Listen mehr dargestellt wurden.

§1 Definition Gefährliche Hunde
§2 Zucht- und Handelsverbot
§3 Haltung gefährlicher Hunde

in diesen 3 § wird schon eindeutig geregelt und dargestellt, was gefährlich ist und was nicht!

Daran hat sich auch in der Gesetzes Neufassung vom 22.12.2004 nichts geändert!

Bedeutet also nichts anderes, als, die Definition, potentiell gefährliche Hunde, die gefährlichkeit wird vermutet, verstößt gegen diese Gesetzesregelung, da laut Verordnung, erst bei einer Auffälligkeit, geahndet werden kann.

Also mit nem Anruf wird man da gar nichts erreichen, sondern wirklich mit der entsprechenden Argumentation angreifen.
Warum auch soll eine Gemeinde einfach mal auf Anfrage hin, den Geldsack schmälern?

Bei uns haben wir gerade die Satzung dahingehend aufgearbeitet, das der Gemeinde noch die Möglichkeit betshen bleibt, rein rechtlich einzugreifen, bei entsprechenden Vorkommnissen, aber unabhängig von Hunderasse, etc. Das bedeutet, der kleine Yorki kann jetzt genauso an den E..... gepackt werden, wenn er auf dem SPielplatz Kinder angreift oder sonstiges, wie auch der böse Rottweiler. Steuerlich aber sind es einfach nur Hunde, weder gut noch bös, sondern als neutral nach Steuerrecht zu betrachten!

Für uns sieht die Lage so aus, das sobald die Änderung vollzogen ist und in Kraft tritt, wir eine Eingabe auf Landesweiter Ebene machen werden, um villeicht mal einen Anstoss zum Überdenken zu geben!

Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....

Peppi 18.03.2014 12:58

AW: Steuerwillkür
 
Aber das Urteil war - zumindest dem Link nach - nach Eurem Termin... :35:

Monty 18.03.2014 13:54

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von heder (Beitrag 372263)
Es kann einfach nicht rechtens sein, das jedes Bundesland hier willkürlich handeln und agieren kann, sondern es muss jetzt langsam mal eine Bundes Weite regelung her!!!!

weiteres folgt.....

Jedes Bundesland? - jede Gemeinde/Stadt hat noch einmal eine andere Hundesteuersatzung...ich wäre schon froh wenn es für die Bundesländer einheitl. Steuersätze gäbe.

Grundsätzlich ist die (erhöhte) Hundesteuer aber ein sehr ergiebiges Thema, welches man nicht ungeprüft hinnehmen sollte. Aber nicht das hier ein Irrglaube entsteht. Hundesteuer ist generell nicht an die Listen gebunden und darf von Gemeinden und Städten zu Lenkungszwecken Hunderassen unterschiedlich besteuern.- Leider

Gerade im Steuerrecht gibt es viele Fallstricke (für die Gemeinden) und wenn dies dann noch mit oder an unsinnige Listen gekoppelt ist ...sollte Jeder den A.r.s.c.h. in der Hose haben und versuchen sich dagegen zu wehren

heder 19.03.2014 05:37

AW: Steuerwillkür
 
Hallo Peppi,
richtig, das Urteil wurde nach unserer Entscheidung gefällt, aber hierbei ist zu berücksichtigen, das es sich um den Kreis Vulkaneifel handelt. Hier differenziert sich wieder mal der Durcheinander: Städte- & Gemeindebund, Städtebund, etc.
Der Kreis Vulkaneifel wendet die steuerliche Regelung des Städte- und Gemeindebundes an, sprich also genau die Steursatzung, gegen die wir angegangen sind. Wir hier wenden die Städtebund Satzung an. Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.
In dieser Satzung steht auch eben der Passus, eine Gefährlichkeit wird bei folgenden Rassen vermutet: Bordeauxdogg, Bullmastiff, Tosa Inu, Mastiff, etc.
Solange diese Satzung Verwendung findet, ist auch die erhöhte Steuer anwendbar und aus diesem Grund mußte das VG entsprechend urteilen.

Und das hat sich für uns ja als diese Willkür dargestellt, man sucht sich einfach mal die Regelung aus, die am meisten Geld findet. Also haben wir dann auch entsprechend argumentiert, das es sich hierbei in Bezug auf das Landesgesetz um eine Strafsteuer handelt. Die Argumente der VG Ruwer, erhöhte Steuer sei ausschließlich dafür gedacht, bestimmte Rasse-Bestände niedrig zu halten, ist für uns dann auch der entscheidende Punkt gewesen. Sprich, hast Du einen Hund, der bei uns in der Liste steht, dann zahlst Du Strafe!

Zur Zeit haben wir noch eine Anfrage gestellt, an das Ministerium in Mainz, mit der Bitte, in Bezug auf die Gesetzesänderung vom 22.12.2004, Landeshundegesetz, bei den Kommunen zu prüfen, inwieweit diese Ihre Satzungen angepasst haben. Dazu sind diese von Gesetzes wegen verpflichtet.

Und wie schon mal erwähnt, wenn jemand von Euch diesbezüglich auch etwas tun möchte, stehe ich gerne bereit, dabei zu unterstützen.

Ich finde, das jammern auf hohem Niveau gut und schön ist, aber wenn man nichts unternimmt, wird auch nichts geändert. Man muss nicht alles hinnehmen, was einem vom Staat vor diktiert wird. Es sind schließlich auch nur Menschen, die auch Fehler in Ihrer Denkweise machen können, die dann zum Nachteil der Allgemeinheit reichen. Aber solange jeder nur in seinem Kämmerlein am weinen ist, ändert sich auch nix.:(

Peppi 19.03.2014 08:06

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von heder (Beitrag 372306)
Der Unterschied liegt einfach darin, Trier führt im Städtebund keine Listenhunde auf, der Städte- und Gemeindebund dagegen schon.

Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an! ;)

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin! :D:lach4:

heder 19.03.2014 15:42

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 372312)
Hört sich ein bisschen nach "wir sind die Volksfront von Judäa" an! ;)

Ich muss das nochmal lesen, wenn ich wach bin! :D:lach4:

Genau so.....;):lach4:

Mickey48 19.03.2014 22:26

AW: Steuerwillkür
 
:lach4: :kicher:

http://www.youtube.com/watch?v=6pwmffpugRo

heder 06.05.2014 09:41

AW: Steuerwillkür
 
So, jetzt ist es amtlich. Ab dem 01.05.2014 gibt es KEINE sogenannte Kampfhunde mehr in unserer Gemeinde, als auch schon in einer Nachbargemeinde. Die Satzungen wurden entsprechend der aktuellen Landeshundeverordnung angepasst, sowie die entsprechenden Absätze geändert, bzw, entfernt. So wie es ausschaut, werden jetzt nach und nach alle Geminden, die unserer VG angehören, schrittweise auch Ihre Satzungen abändern.

Keine "Kampfhundesteuer" mehr bei uns:sorry::ok::kicher:

Und ich biete jetzt nochmals meine Hilfe an, wer auch die E.... in der Hose hat und entsprechendes Durchhaltevermögen, ich helfe euch gerne, einfach per PN melden oder hier mal anfragen.... es gibt überall einen Weg was zu erreichen, es muss nur was getan werden. Und lasst euch von den Amtsschimmeln nicht einschüchtern:schreck::boese1:

Marti 06.05.2014 09:47

AW: Steuerwillkür
 
Vor eurer Leistung kann man nur den Hut ziehen! Glücklicherweise gibt es bei uns für Bullmastiffs (und American Bulldogs) keine erhöhten Steuern..

Sanny 06.05.2014 12:05

AW: Steuerwillkür
 
Dem kann ich mich nur anschließen! Ganz toll!
In Berlin gibt es zum Glück überhaupt keine Rasseunterteilung bei der Steuer.

Leyana 06.05.2014 14:49

AW: Steuerwillkür
 
Herzlichen Glückwunsch! Eine absolut bewundernswerte Leistung!

Scotti 06.05.2014 14:53

AW: Steuerwillkür
 
Geil!!!!!!!!

Dega 06.05.2014 15:10

AW: Steuerwillkür
 
:ok::ok::ok:

Scotti 25.06.2014 18:33

AW: Steuerwillkür
 
Heder, eventuell brauch ich deine Erfahrung, bei uns in Niedersachsen gibt es keine Kampfhunde, in den umliegenden Gemeinden, die aber alle im Landkreis Diepholz liegen gibt es teilweise keine gefährlichen Hunde, teilweise gefährliche Hunde, aber BM fallen nicht drunter, bei uns hingegengilt der BM als gefährlicher Hund und kostet statt 40,- dann 612,-.

Ich muss da morgen mal anrufen, weil die Fassung von 2003 ist, da gab es ja in NDS glaube ich noch eine Rassistenliste, aber wenn dem wirklich so ist... Ugr.

phlipsn 26.06.2014 07:29

AW: Steuerwillkür
 
Hi,

also soweit ich weiß sollten in der Gemeinde eigentlich alle Hunderassen die nicht unter "Listenhunde" gelistet sind das gleiche kosten! Weil: Hund ist dann Hund und wenn nicht auf der Liste des Bundeslandes jeder Hund gleich behandelt wird ( sofern mit deinem Tier nichts vorgefallen ist! ).
Aufm Amt wissen teilweise die Beamten ja nichtmal wie groß bzw. wie die die einzelnen Hunde überhaupt aussehen ( so wars bei mir:-)..... ).Ich hatte meinen beim anmelden mit 4 Monaten dabei..... Der ist ja süss der kleine...... Was ist denn das für einer........ Hab ich ja noch nie gehört, aber wie tapsig der ist........ Die waren hin und weg......


Gruß
Phlipsn


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