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Zitat:
"In § 1 Abs. 1 der Verordnung sind Hunde aufgeführt, bei denen stets von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist. Für diese Hunde gilt das Zuchtverbot ausnahmslos." https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11312 Zitat:
Rottweiler, die vor dem 31.12.2008 bereits gehalten wurden, zahlen in Hessen nicht grundsätzlich 250 Euro, sondern die "normale" Hundesteuer, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung festgelegt hat.
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers." Homer Simpson |
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