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Listenhund und Straffälligkeit!?
Guten Tag erstmal und danke für die Möglichkeit an einem solchen Forum teilhaben zu können. Meine liebe zu Molossern hat sogleich mit dem Erfahren ihrer Existenz angefangen. Nähmlich dann, als wir damals eher ungewollt eine Bordeauxdogge in die Familie bekommen haben. Ich bin eigentlich immer von Hunden umgeben gewesen, seit meiner Geburt. Ich habe lang gewartet und viel nachgedacht, über die Entscheidung mir einen Begleiter zu suchen. BM´s haben es mir angetan, sie werden jedoch in Bayern als Kategorie 2 Hunde gelistet.
Ich würde momentan alle Vorraussetzungen erfüllen einen BM zu halten, nur bereitet mir die Sache mit dem Führungszeugnis Bauchschmerzen. Deswegen meine zwei Fragen: 1. Nach erfolgreicher Beendigung des Wesenstests, würde der Hund rechtlich noch als Listenhund zählen? 2. Was ist sollte ich mal Straffällig werden, wird mir der Hund dann abgenommen und muss den rest seines Lebens im Tierheim fristen? Das würde ich nicht verkraften. 3. Falls ja, gibt es einen Weg das zu umgehen?(Bitte keine Polemik) Ich würde darum bitten ernsthaft auf meine Fragen einzugehen, ohne in diese mehr hineinzuinterpretieren, z.B. über meine kriminelle Veranlagung, weil ich nicht ausschließe, dass ich mit dem Gesetz in Konflikt geraten könnte. Ich möchte hier nur die Wissenslücken füllen, welche mir fehlen um mir guten Gewissens einen BM zu holen. Ich halte die Listenhundegesetze für Verwerflich, und auch die einschränkungen für die Halter solcher Hunde finde ich Falsch. Ich danke euch schonmal für eure Antworten. |
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zu 2 Ja du bekommst ihn abgenommen je nach Straftat(!) da du dann nicht mehr die Zuverlässigkeit besitzt die man zum halten eines Listenhundes braucht (wird aber denke ich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandelt) zu 3 Ja den gibt es ;) Welchen muß ich dir sicher nicht sagen, oder? Ganz ohne Polemik... Was du oder wir von den Gesetzen halten ist leider völlig irrelevant...sie sind da und müßen befolgt werden...ansonsten kannst du auch dieselben Fragen deinem zuständigen OA stellen, die geben dir auch Auskunft. Edit: Oder hier die Lücken füllen https://www.polizei.bayern.de/news/r...dex.html/11022 |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
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sorry das ist Unsinn. In Bayern gibt es keine Zuverlässigkeit und du brauchst auch kein Führungszeugnis vorlegen. Das verlangen zwar viele Gemeinden, ist aber Wunschdenken und widerrechtlich. Grundsätzlich hat JEDER das Recht sich einen Kat. 2 Hund in Bayern anzuschaffen (du musst noch nicht einmal volljährig sein) Der Hund widerlegt mit einen Gutachten das er gefährlich ist und das Amt stellt (muss) das Negativzeugnis dann ausstellen. Die Anweisung zur Erstellung eines Gutachtens und Ausstellen des Negativzeugnisses habe ich hier (im Gegensatz zu den meisten Gemeinden), kann es aber nur per mail als pdf verschicken. Benjamin, schicke mir deine mail addi, dann lasse ich dir das zukommen. In welcher Stadt Gemeinde lebst du denn? München z.B. kennt sich gut aus und handelt auch fast immer korrekt. btw. es ist sicher sinnvoll und zu empfehlen: Haftpflichtversicherung (einfach ein Muss), Chip und Registrierung. Das Amt hat aber keinerlei Recht dies in Bayern zu verlangen. |
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In NRW ist es so wie ich es gesagt habe, kann ja sein das es in Bayern anders ist, hab ich aber auch geschrieben ;)
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Da ist es doch egal ob BM oder Pudel, er wird Dir abgenommen. Nur verstärkt sich dann wieder einmal das Bild für die "Kampfhund" Gegner...Krimmineller = Listenhund (BM)!:hmm: |
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von gefängnis habe ich in der frage nix gelesen, und wenn ich alles richtig verstanden habe, ist straffällig und straffällig in diesem fall nicht dasselbe. gehts da nicht um "gewaltstraftaten"?
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:popcorn:
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Ich seh´s schon kommen - Millionen Hundeseiten im Internet ergänzen ihre Checklisten
"Wer kümmert sich um den Hund wenn ich krank werde, verreise, etc." um den Punkt "in den Knast komme" .... |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Also, jetzt ist durchaus das passiert was ich vermutet hatte. Ich gehe nicht davon aus ins Gefängnis zu kommen. Auch was Kriminell ist bestimmt das Gesetz. Nur kann niemand behaupten, dass Gesetz hätte immer recht(Beispiel Listenhunde).
Wenn mich leute schon für Kriminell halten, weil ich mich in alle Richtungen erkundige, um auf jede Sitution vorbereitet zu sein, dann ist es mit eurem Verständnis von unserem Rechtssystem auch nicht weit her. Wenn ich lese, bei einer Strafe über 90 Tagessätzen, dann nicht mehr Führungsberechtigt eines Listenhundes zu sein, finde ich das lächerlich. Es gibt viele möglichkeiten "Kriminell" zu sein, ohne deswegen Einbußen in der Kompetenz einen Hund zu halten zuhaben. Für mich ist es unverantwortlich nicht zu wissen, was mit seinen Hunden in diesem und jenen Fall passiert(Gesetzlich) und was mit ihnen passieren soll(Privat). Was ist, wenn man stirbt, Extrem krank wird und ja auch was ist sollte man ins Gefängnis kommen. Und wenn ihr jeden der das nicht ausschließen kann als Kriminellen abstempelt, welcher jedes Recht auf einein Hund(später noch Kinder) verspielt, ist das ekelhaft! Ich habe in meiner Frage denke ich alles geschrieben was relevant ist. Ich möchte nicht angegriffen werden für etwas was nie passiert ist! PS: Es ist falsch zu glaueben, das dem, wer ins Gefängnis kommt die Hunde abgenommen werden. Den Hundehaltern wird ja nicht unterstellt sie können nicht mit den Hunden umgehen. Ein "Kampfhund" wäre weg. Ich rede(te) eigentlich auch nicht von einem Gefängnisaufenthalt. Es genügen ja schon Geldstrafen. |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Und ich möchte eigentlich garnicht rumstänkern. Ich weiß, das sich hier im Forum darüber sorgen gemacht wird, dass Hunde die in unserer Gesellschaft eh schon diskreditiert werden auch noch in falsche Hände kommen. Nur meine ich, dass solange der Hund gut sozialisiert wurde und auch die Straftat nichts mit dem Hund zu tun hat, jemanden auch nicht das Recht abgesprochen werden sollte den Hund den er liebt, und welcher einen auch liebt und braucht, halten zu dürfen.
Ich liebe Hunde und würde nie etwas tun, was irgendeinen Hund in Gefahr bringt. |
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Und ich finde deine Beiträge höchst merkwürdig. ....
Wenn du dein eigenes Leben nicht so im Griff hast, daß du es nicht ausschließen kannst ins Gefängnis zu kommen, dann solltest du nicht auch noch Verantwortung für einen Hund, geschweige denn Kinder, übernehmen.... Und ja, ich stecke voller Vorurteile, stehe dazu und bin damit bisher gut gefahren ... |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Ich weiß um das Leid deines Coffee. Ich weiß auch was du durch machst, habe etwas Ähnliches mit unserer damaligen BX gehabt. Ich habe nichts von dir gelesen in dem du dieser Frau, welche dir deinen Coffee verkauft hat, absprichst Hunde zu halten. Hättest du sie allerdings angezeigt, dann wäre ihr mit ihrem neuen Führungszeugnis vielleicht der Listenhund abgenommen worden. Wovon ich allerdings spreche ist nicht Qualzucht, mutwilliges Indieweltsetzen von kranken Tieren.(was ich nicht unterstellen möchte, was aber bei einigen Kommentaren durchgeklungen hat)
Ich spreche davon mich in alle Richtungen zu erkundigen. Und davon, dass ich mir nur dann einen Hund zulegen möchte, wenn ich weiß was meine Rechte, die meines Hundes und die des Staates(Landes) sind. Ich finde es höchst problematisch, wenn Menschen angst davor haben müssen Fragen zu stellen. Ich hatte nie davon gesprochen, dass ich erwarte irgendwann mal im Gefängnis zu landen. Ich weiß aus eigener Erfahrung das es schnell gehen kann(vor allem in Bayern) mit der Staatsmacht und dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Vorurteile können nie etwas gutes sein. Sie verhindern oder hemmen immer einen klaren Blick auf die Gegebenheiten oder einen reflektierten Umgang mit sich selbst, den anderen und gesellschaftlichen Mechanismen. Genauso ist es auch mit der Kampfhunddebatte. Menschen die sich mit ihren Vorurteilen aus jeder Argumentation herausziehen und das damit begründen, damit immer gut gefahren zu seien verunmöglicht einen rationalen Umgang mit der Problematik. Und ich finde es auch nicht gut, dass du behauptest jemand hätte sein Leben nicht im Griff, nur weil er/sie nicht der Staatsbürger ist, der zu allem ja und amen sagt. Menschen können ihr leben im Griff haben, auch wenn sie vorbestraft sind, und andersrum haben sehr viele Gesetzestreue Menschen ihr Leben nicht im Griff. Manche versumpfen im Alkohol, der andere kifft AB und AN mal einen, wer von beiden hat sein Leben nicht im Griff!?(Hinweis: Nur einer von beiden ist die richtige Antwort ;) ) Wer nur nach dem Gesetz geht, der wird zu einem dogmatischen Dummkopf. (Wegen der politischen Diskussionen, welche hier eher begrenzt stattfinden sollen: Bitte bremst mich, bevor ich das Forum falsch gebrauche, bin neu hier) |
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ps.: hab in eine andere Richtung gedacht... Kiffen is ok ... :D |
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Na, dann verstehen wir uns ja, denke ich!?^^
Ich möchte nicht, dass mein Hund ins Tierheim kommen kann, nur weil ich mal hier mal da nicht mit dem Gesetz konform gehe. Deswegen muss ich mich informieren. Tut mir leid wenn ich mich umständlich ausgedrückt habe. Ich würde es nie verantworten mir einen BM zu holen, wenn ich nicht garantieren kann, das er es bei mir gut hat, geschweigedenn mir weggenommen wird! Ich denke, dass kannst du nachvollziehen!? :-) |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Ich kriege mich eben nicht so ganz ein, wegen der Straffälligkeit... Das kann so verdammt schnell gehen, das man straffällig wird - gerade z.B. im Straßenverkehr und straffällig heißt auch nicht gleich Gefängnisaufenthalt.
btw. Ich war eine der letzten die in Bayern wegen illegaler Haltung eines Listenhundes angeklagt wurde...(und freigesprochen, weil es nur ein Kat 2 Hund war und das entsprechende Gesetz gerade abgeschafft worden war) Ich bin zigmal in Ställe eingebrochen, um die schlechte Tierhaltung zu dokumentieren, ich habe mich unerlaubt versammelt und vermummt um gegen N***s zu demonstrieren usw. Ist es hier den ein oder anderen überhaupt bewusst wie schnell man straffällig (und auch mal verurteilt) ist? Nur weil man als Bürger nicht zu allen ja und amen sagt, was dieser (Frei)Staat so treibt, ist noch lange niemand ein schlechter Hundehalter! |
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:ok:
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Danke, das lässt mich gleich wieder noch an denkende Mitmenschen glauben, deren Gehirnwindungen nicht glatt gebügelt sind.
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Monty es ging um eine Frage die beantwortet werden wollte...und wenn die Motive noch so edelmütig sein mögen, so macht es vor dem Gesetz leider keinen Unterschied ob du Hausfriedensbruch begangen hast, weil du die schlimmen Umstände einer Hühnerfabrik dokumentieren wolltest oder trotz Hausverbot wieder in einen Laden/Kneipe etc. gegangen bist...der Straftatbestand bleibt derselbe und nur darum geht es.
In NRW hast du deine Zuverlässigkeit verloren solltest du straffällig werden und rechtskräftig verurteilt...und dabei ist es egal ob du Tiere retten oder jemandem vor die Mappe schlagen wolltest/hast ;) Edit sagt das hat auch nichts mit Schwanz einkneifen oder glattgebügelten Hirnwindungen zu tun...sobald ich einen Hund habe, hab ich Verantwortung und mich gesetzeskonform zu verhalten, weil die da oben nun mal am längeren Hebel sitzen... |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
da hast du durchaus Recht, aber Benjamin lebt in Bayern und da ist es nicht so. Ich finde es eher sehr verantwortlich, das er VORAB sich erkundigt und nachfragt.
In NRW hätte ich dann wahrscheinlich bei meinen kriminellen Aktivitäten, den Hund auf meine Großmutter angemeldet - irgendeinen Weg gibt es schon... |
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"Edit sagt das hat auch nichts mit Schwanz einkneifen oder glattgebügelten Hirnwindungen zu tun...sobald ich einen Hund habe, hab ich Verantwortung und mich gesetzeskonform zu verhalten, weil die da oben nun mal am längeren Hebel sitzen... "
Deswegen muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Wenn ich bei manchen Gesetzen nicht mitmachen will/kann dann hole ich mir keinen Kategoriehund, wenn es mir erlaubt is in meinem Führungszeugnis auch Bagatelle zu haben, ohne den Hund zu verlieren, dann fühle ich mich sicher und habe nicht an jeder Ecke um die ich gehe Angst das etwas passiert, das die Beschlagnahme meines Hundes bedeutet. Wie Monty gesagt hat, eine Anzeige gibt es schnell und eine Verurteilung in Bayern sowieso! ;) |
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Im Grunde finde ich es ja gut das du dich absichern willst...nur mußt du auch uns verstehen...wir kennen dich nicht, du bist neu und schlägst hier mit dieser -auch noch sehr unglücklich formulierten- Frage auf...das wir da erst Mal etwas sparsam gucken und nicht an Tierrechtler oder ähnliches denken ist doch normal oder? ;) What ever...du hast ja nun deine Fragen beantwortet bekommen und nun weißt du ja ob du dir einen Kategoriehund anschaffen kannst und willst :) |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Ja, das weiß ich nun! :) Und ich danke auch noch mal allen.
Ich verstehe auch euer Misstrauen. Wie oft sehe ich leute die ihren Hund als Statussymbol nutzen, da könnt ich kotzen. Ihr werdet mich besser kennenlernen, denn wenn ich mal einen Hund haben werde, kommen ganz andere "Probleme" auf mich zu ;) Naja, damit ist dann das Thema wohl durch. Für weitergehende Fragen hab ich ja Monty^^ |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Nö so schnell wird das Thema nun auch nicht abgehakt... Ich möchte zumindest wissen, ob schon ein bestimmter Hund ins Auge gefasst wurde und wenn es davon Bilder gibt, die natürlich sehen.
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Was kommt denn in Dein Führungszeugnis? Und glaubst Du echt Du bekommst in einem Hundeforum eine rechtsverbindliche Aussage, die Dich irgendwie absichert? "Herr Richter, im MoFo stand aber _________________, deshalb können Sie mir den Hund jetzt auch nicht abnehmen!" "OK." OMG. :hammer: |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Das ist relativ... zumindest für Bayern hat Benjamin eine rechtsverbindliche Anweisung des Innenministeriums in den Händen...
und klar wenn er jetzt gewaltsam seine Familie um die Ecke brächte, daraufhin inhaftiert würde... dann wäre es doch egal was im BL dazu in der Verordnung stünde. Bei Inhaftierung kann keiner seinen Hund mitnehmen. Für Einträge im Führungszeugnis, welche vielleicht aus Jugendsünden o.ä. her rühren, ist es aber sicher gut zu wissen, das dies in Bayern nicht dazu führt für einen unfähigen HH gehalten zu werden |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Jugendsünden, die zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führten sind nach einer gewissen Frist getilgt worden, somit wirst du da nichts mehr finden...ist also völlig irrelevant was du mal mit 15 oder 20 gemacht hast, wenn du als 30 oder 40 jähriger ein Führungszeugnis zum Halten eines Hundes brauchst. Davon abgesehen stehen da eh nur Straftaten drin die mit mindestens 3Monaten Haftstrafe (auch auf Bewährung) oder 90 Tagessätzen geahndet wurden...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/pol...er_019524.html |
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kommt drauf an, für was das FZ beantragt wird, es gibt das einfache FZ und das detailierte...
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Schau einfach auf den Link den ich da gepostet habe...es gibt ein privates und ein behördliches Führungszeugnis und Fakt ist, bei beiden wird nach 5, 10 und 15Jahren gelöscht.
Ich weiß das so genau weil ich selber als 15jährige einen Eintrag ins FZ bekam...als ich mich mit 25 bei der Bank vorstellte und ein FZ brauchte, hatte ich natürlich Angst, beim Amt wo ich es beantragte, beruhigte man mich aber und so war es auch...blitzblankes Teil. |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
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Wir meinen das Selbe - hier nennt man es nur anders "Kleines oder Großes ", "einfaches oder detailiertes Führungszeugnis" klar kenne ich auch die Fristen nach welchen Einträge gestrichen werden, wenn du aber z.B. mit 19 Jahren einen Hund möchtest und da steht noch was drin, was du vorher als Jugendlicher Heißsporn verkackt hast, hilfts auch nicht weiter. Im Grunde aber egal; Wer wirklich auf alle Regeln und Gesetze pfeift, den interessiert auch sein Führungszeugnis nicht und der wird sich einfach "so einen Hund" halten ohne viel Gedöns |
AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren. Ich kriege hier natürlich nichts rechtsverbindliches. Aber Monty hat mir sehr weitergeholfen. Sie hat mir nochmal die relevanten Passagen aus der Verordnung zukommen lassen. Diese bestätigen ihre Aussage.
Ich hätte nur glaube ich ein Problem solch eine Frage beim OA zu stellen. Die Reaktion wird dort nicht besser sein als hier. Und selbst dann kriege ich nichts Rechtsverbindliches. Klar habe ich ein wenig übertrieben, mit jeder Ecke und so, aber verstehen kann da jeder was ich meine. Wenn du es dumm findest wie ich da rangehe, dann gib mir doch einfach deinen Rat. Wäre mir zumindest lieber als das du mich als Dummkopf darstellst. ;) |
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Und das ist in BY nicht anders als in NRW. |
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Je nach Tatbestand, jedoch erscheint es in dem so genannten behördlichen Führungszeugnis, welches für bestimmte Dinge beantragt werden und auch von dir nur bei Gericht eingesehen werden kann. Ganz bestimmt steht es im Führungsauszug, der Richtern und Staatsanwaltschaften zur Verfügung steht. Es ist aber auch möglich bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden, dann ist nicht unbedingt eine Straftat im (kleinen) Führungszeugnis sichtbar |
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Ich kann Monty nur beipflichten.
In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt. Und nach dem Wesenstest ist der Hund ein völlig normaler Hund, wie jeder andere auch. In meiner Gemeinde zahle ich dafür auch nur die ganz normale Hundesteuer. Obwohl meine Gemeinde auch mal versucht hat „Kampfhunde-Steuer“ zu verlangen. Das ging aber in die Hose, für die Gemeinde ;-) Und ich würde mich bei allen rechtlichen Fragen – was die bayerische Listenhundeverordnung angeht - auch an Monty wenden (und habe das auch schon getan), denn sie kennt sich damit sicherlich besser aus als so manche Behörde. Ich finde die Frage von Benjamin auch nicht verwerflich, denn es kann wirklich schnell gehen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, auch wenn man meint ein „braver Bürger“ zu sein, bzw. sich an die „meisten“ Regeln hält ;-) Und ich finde es, ehrlich gesagt, sehr vorausschauend von Benjamin, sich vorab Informationen einzuholen. Das zeugt für mich für großes Verantwortungsbewusstsein im Fall einer Hundehaltung und das finde ich gut. |
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Ich danke auch dir Lee-Anne für deinen Zuspruch. Ich war mir nicht sicher wie auf die Frage reagiert würde und habe mich offensichtlich auch teilweise dumm ausgedrückt.
Nach dem ich mir jetzt auch den Zuspruch meiner Mutter(ehemalige BX-Halterin) geholt habe und mich ihrer Unterstützung versichert habe ist mein Entschluss absolut. Und zu deiner Frage Monty: Nein ich habe noch niemanden ins Auge gefasst. Ich habe mich bei Züchtern umgeguckt und werde mich mal bei denen persönlich melden. Vorallem werde ich klären müssen was sie für Vorraussetzungen an mich stellen, weil ich befürchte, dass ich nicht die erste Wahl für die weitergabe ihrer Süßen sein werde!:( |
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Warum, wenn ich fragen darf?
Und dann habe ich gleich noch eine grooooße Bitte. Bitte hole dir keinen Hund von einem Züchter, der jedem einen Hund verkaufen würde. Auch wenn nicht alle Voraussetzungen immer gleich passen, es gibt trotzdem gute und verantwortungsbewusste Züchter, wenn sicherlich auch nicht viele. Und es gibt auch Notnasen, die sich über eine kuscheligen Platz freuen. Also halte einfach die Augen und die Ohren offen. |
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Vorweg, ich werde mit sicherheit nichts überstürzen! Ich werde mich gut erkundigen und bis ins Detail planen.
Deiner Bitte werde ich best möglich nachkommen. ABER^^ Ich bin vielleicht einer von denen, die du als "jeden" bezeichnest^^ Ich meine genug Kenntnisse zu haben um einen gesunden und intelligenten Hund großzuziehen. Auch bin ich überzeugt das es dem Hund bei mir an nichts fehlen wird. Er würde genug Auslauf bekommen, immer einen schmusigen Platz an meiner Seite haben, meiner ewigen Liebe sicher sein! Die Kosten kann ich auch tragen. Dennoch bin ich erst 23 Jahre jung und bin nicht vermögend. Es wäre mein erster Hund den ich "alleine" großziehe. Ich wohne in einer Wohnung in der Stadt. Ich wohne nicht im EG!!! Dazu muss ich aber sagen, dass ich den Hund tragen kann und zu meiner Freundin in den 1.Stock ziehen werde. Du siehst, ich bin niemand bei dem ein Züchter sagt, diesem Menschen würde ich vorziehen, geschweigedenn überhaupt einen Hund geben. Ich lasse hier auch gerne Kritik über mich ergehen, halte mich und meine Lebensumstände aber für gegeignet um einen BM zu halten. Worauf ich hoffen muss, ist das die Züchter auf ihre Menschenkenntnis zählen, nicht auf allein die materiellen Vorraussetzungen. Womit ich Punkten kann ist, dass ich ein sehr netter Kerl bin und meine Mutter für mich sprechen wird. Das ich mit einer BX großgeworden bin und das ich einen guten Draht zu allen Tieren habe. Ich hoffe das du mich auch hier nicht missverstehst. Ich würde nichts tun was einem Tier schadet. Das beinhaltet auch, dass wenn ich meine Lebensumstände für absolut nicht geeignet halte, ich mir auch keinen Hund holen würde. Deswegen habe ich auch solange darüber nachgedacht und mich erst jetzt dafür entschieden. Dazu muss ich sagen, dass ich schon mit 14 die Erlaubnis meiner Mutter für einen Hund bekommen hätte, wenn ich mich damals als geeignet gesehen hätte und meine Mutter natürlich auch! Für mich wird der Hund immer an erster Stelle kommen. Auch vor mir! Das einzige was tatsächlich indiskutabel ist, ist das ich in der Stadt wohnen bleibe. |
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Auch wenn ich hier bisher nur mit gelesen habe, muss ich hier meine Senf dazugeben.
Meiner Meinung nach ist die Regel in NRW richtig. Wer einen Straftat begeht sollte das recht einen starken Hund (gleich welcher Rasse) zu besitzen verlieren. Man kann solch eine Hund viel zu einfach als Waffe missbrauchen. Die ganze Kampfhunde Diskussion kam meiner Meinung nach genau durch die Tatsache zustande, dass genau aus dem Kreise von Kriminellen die Hunde als Waffe oder Status missbraucht wurden. Leider wurden hieraus die falschen Maßnahmen mit Rasseverbot und Rasselisten getroffen. Ich bin auch der Meinung, dass man nicht aus Versehen straffällig wird (besonders in einem Strafmaß mit 90 Tagessätzen). Das weiß man schon vor der Tat und kann sie somit einfach verhindern. Ich für meinen Teil schließe für mich aus, straffällig zu werden. Daher finde ich auch die Eingangsfrage blödsinnig, außer jemand plant oder war schon Straffällig. Auch die eigene Vermutung, ein seriöser Züchter hätte wohl ein Problem einem einen Hund zu überlassen, lässt tief blicken. Vielleicht sollte sich der Thread-Ersteller lieber einen BM von Steiff zulegen. Gruß Alex PS Ich sehe mich durchaus nicht als Mitläufer der zu allem "Ja und Amen" sagt. Wenn mich etwas stört gibt es genug Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen ohne straffällig zu werden. |
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Hi Alex.
Sophie Scholl war eine Kriminelle, so wie ihr Brude und Tausende andere. Das bedeutet nicht, dass ich unseren Staat mit dem 3. Reich gleichsetzen möchte. Aber vergleichen kann man sie schon. Es gibt in beiden ein klares Rechtssystem. Wer dagegen verstößt ist Kriminell. Egal wie menschenverachtend oder dumm dieses Gesetz ist. Ja, ich habe damit aussagen wollen, das ich gegen Gesetze verstoße. Auch sagt z.B. das Steuerhinterziehen von dem Höneß nichts über seine Qualität als Hundehalter aus. Ich möchte dir auch garkeine Eigenschaften zusprechen, wie zu allem Ja und Amen zu sagen. Marty hat aber sehr deutlich gezeigt, was m.M.n. sinnvolle Arten sind sich zur Wehr zu setzen. Aber egal, ich habe meine Antwort bekommen und bin froh wie sie ausgefallen ist. Ich möchte hier auch keine Grundsatzdiskussion anstoßen. Mir ist auch klar, dass ich hier nur abstrakt rede, ich werde nicht konkreter werden. Ich habe meine Lebensumstände allen offen gelegt. Ich habe meine Einschätzung dazu abgegeben und auch die Einschätzung wie andere darüber denken könnten. Das dich das tief blicken lässt, ist mir klar. Aber wie das negativ sein kann weiß ich nicht. Entweder du sagtst meine Einschätzung bezüglich der Züchter ist falsch, weil deiner Meinung nach alles passt was ich vorzuweisen habe. Oder du gibst mir mit meiner Einschätzung recht und würdest mir auch keinen Hund verkaufen. So oder so kannst du mir diese Aussage nicht zu ungunsten auslegen. Jedoch habe ich das Gefühl, dass ich mich zunehmend unbeliebt mache. Deswegen muss ich nochmal betonen, dass ich nie einem Tier schaden würde. Ich suche kein Statussymbol, ich suche keine Waffe. Ich möchte keinen Hund aus Jux oder Tollerei. Das meine Wahl auf einen Molosser fällt, hängt mit meiner Vergangenheit zusammen. Und wenn ich mir einen Hund zulege, dann möchte ich meine Rechte und Pflichten in jeder Richtung kennen. Das dass eine berechtigte Frage war sehe ja zum Glück nicht nur ich so! |
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