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Alt 15.06.2006, 15:53
Benutzerbild von Scotty
Herzog / Herzogin
 
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Schon aber wenn die Hundesteuer Deutschlandweit verboten wird, kann keine Kommune mehr Hundesteuer verlangen. In Deutschland gillt ja nach wie vor, daß die Gesetze des Bundes über denen der Länder / Kommunen stehen. Sonst hätten wir ja z.B. in Hessen noch die Todesstrafe
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Molosser in Not
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Alt 15.06.2006, 21:20
Bonsai
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Zitat:
Zitat von Scotty
Schon aber wenn die Hundesteuer Deutschlandweit verboten wird, kann keine Kommune mehr Hundesteuer verlangen. In Deutschland gillt ja nach wie vor, daß die Gesetze des Bundes über denen der Länder / Kommunen stehen. Sonst hätten wir ja z.B. in Hessen noch die Todesstrafe
Nochmal ganz langsam: Grundgesetz Art. 70 Absatz 1 Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Der Bund hat das Recht zu einer Gesetzgebung dort, wo er das ausschließliche Recht hat (Art. 71 in Verbindung mit Art. 73) und im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 in Verbindung mit Art. 74 und 75). Die Erhebung der Hundesteuer fällt definitiv weder in den einen noch in den anderen Bereich! Bundesrecht bricht Landesrecht nur im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung......
Zu dem "Blödsinn" Todesstrafe kann ich nur empfehlen, mal in das GG zu schauen Art. 102, der da lautet: DIE TODESSTRAFE IST ABGESCHAFFT.
Sorry, ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn ich nur ein gewisses Halbwissen habe. Meine Ausführungen sind jetzt sehr kurz gehalten, aber ausfürhliche Begründungen würden hier an dieser Stelle echt zu weit führen!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2006, 23:11
Benutzerbild von Scotty
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Ach hei je mi ne - da fühlt sich aber jemand auf den Schlips getreten. Du weisst aber schon, daß es in u.A. Hessen noch die Todesstrafe gibt? War übrigens nur ein Vergleich. Toll wie du die Paragraphen aus dem Gesetzbuch kopiert hast. Hoffe du fühlst dich nun sehr gebildet und toll dadurch.

Noch mal für die, die so gut Gesetze und Paragraphen kopieren können: wenn diese Steuer Bundesweit abgeschafft wird, dann gillt das Bundesweit. Sich lange darüber zu unterhalten, anstatt zu handeln ist echt daneben. Keiner zwingt dich die Petition zu unterschreiben! Wenn du weiterhin Hundesteuer oder noch schlimmer die erhöhte SoKasteuer zahlen möchtest, dann mach das... .
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 08:02
Bonsai
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Zitat:
Zitat von Scotty
Ach hei je mi ne - da fühlt sich aber jemand auf den Schlips getreten. Du weisst aber schon, daß es in u.A. Hessen noch die Todesstrafe gibt? War übrigens nur ein Vergleich. Toll wie du die Paragraphen aus dem Gesetzbuch kopiert hast. Hoffe du fühlst dich nun sehr gebildet und toll dadurch.

Noch mal für die, die so gut Gesetze und Paragraphen kopieren können: wenn diese Steuer Bundesweit abgeschafft wird, dann gillt das Bundesweit. Sich lange darüber zu unterhalten, anstatt zu handeln ist echt daneben. Keiner zwingt dich die Petition zu unterschreiben! Wenn du weiterhin Hundesteuer oder noch schlimmer die erhöhte SoKasteuer zahlen möchtest, dann mach das... .
Nee, ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten, ich empfinde es nur als schlimm, wenn durch solch eine Petition Begehren der Massen geweckt werden, die aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich sind. Oder glaubst du ernsthaft, dass wegen Abschaffung der Hundesteuer das Grundgesetz geändert wird??? Fakt ist: DIE STEUER KANN VOM BUND NICHT ABGESCHAFFT WERDEN.
Nee, ich fühle mich nicht gebildet und toll, ich kann nur LESEN...
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 08:08
Benutzerbild von leavinblues
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Zitat:
Zitat von Bonsai
Nee, ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten, ich empfinde es nur als schlimm, wenn durch solch eine Petition Begehren der Massen geweckt werden, die aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nicht möglich sind. Oder glaubst du ernsthaft, dass wegen Abschaffung der Hundesteuer das Grundgesetz geändert wird??? Fakt ist: DIE STEUER KANN VOM BUND NICHT ABGESCHAFFT WERDEN.
Nee, ich fühle mich nicht gebildet und toll, ich kann nur LESEN...
Bundesgesetz vor Landesrecht.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 08:17
Bonsai
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Zitat:
Zitat von leavinblues
Bundesgesetz vor Landesrecht.
Versuch es bitte mal mit dem Lesen im Grundgesetz: Bundesrecht gilt nur in konkurrierender Gesetzgebung über Landesrecht! Und die Hundesteuer zählt nicht zu diesem Bereich! Der Bund KANN und DARF in andere Bereiche nicht eingreifen: Stichwort Föderalismus.....
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  #7 (permalink)  
Alt 16.06.2006, 11:37
Benutzerbild von Scotty
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Alt 18.06.2006, 22:35
Benutzerbild von matty
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Zitat:
Zitat von Bonsai
dass wegen Abschaffung der Hundesteuer das Grundgesetz geändert wird??? Fakt ist: DIE STEUER KANN VOM BUND NICHT ABGESCHAFFT WERDEN.
Nee, ich fühle mich nicht gebildet und toll, ich kann nur LESEN...
:traurig1: Was ist denn die Rechtsgrundlage dafür, dass diese Steuer die Städte und Gemeinden erlassen dürfen?
matty
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  #9 (permalink)  
Alt 19.06.2006, 07:42
Bonsai
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Zitat:
Zitat von matty
:traurig1: Was ist denn die Rechtsgrundlage dafür, dass diese Steuer die Städte und Gemeinden erlassen dürfen?
matty
Moin, moin Matty, hab ich doch schon geschrieben: die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Grundgesetz also wann der Bund und wann das Land zuständig ist. Für die Erhebung der Hundesteuer ist das Land zuständig und die Höhe setzen die einzelnen Kommunen fest...... Steuerrecht ist eine ziemlich komplizierte Materie und ich hab mich auch erst mit einem "Steuerrechtler" aus dem Wissenschaftlichen Dienst kurzschließen müssen, um soetwas sagen zu können...
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