Zitat:
Zitat von Scotty
Schon aber wenn die Hundesteuer Deutschlandweit verboten wird, kann keine Kommune mehr Hundesteuer verlangen. In Deutschland gillt ja nach wie vor, daß die Gesetze des Bundes über denen der Länder / Kommunen stehen. Sonst hätten wir ja z.B. in Hessen noch die Todesstrafe
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Nochmal ganz langsam: Grundgesetz Art. 70 Absatz 1 Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Der Bund hat das Recht zu einer Gesetzgebung dort, wo er das ausschließliche Recht hat (Art. 71 in Verbindung mit Art. 73) und im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 in Verbindung mit Art. 74 und 75). Die Erhebung der Hundesteuer fällt definitiv weder in den einen noch in den anderen Bereich! Bundesrecht bricht Landesrecht nur im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung......
Zu dem "Blödsinn" Todesstrafe kann ich nur empfehlen, mal in das GG zu schauen Art. 102, der da lautet: DIE TODESSTRAFE IST ABGESCHAFFT.
Sorry, ich würde mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn ich nur ein gewisses Halbwissen habe. Meine Ausführungen sind jetzt sehr kurz gehalten, aber ausfürhliche Begründungen würden hier an dieser Stelle echt zu weit führen!