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  #11 (permalink)  
Alt 03.04.2017, 13:49
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

ah ok. aber eine ziemlich gelungene Mischung. Sie war ja schon länger in der Vemittlung. Habe sie nämlich auch mal im Auge gehabt. Aber unsere Hündin ist etwas schrullig mit anderen Damen.
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  #12 (permalink)  
Alt 04.04.2017, 07:57
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Na, soooo lange auch wieder nicht: sie ist am 22.10.2016 ins TH Wörrstadt gekommen und am 14.01.2017 bei uns eingezogen.

Meine Mädels haben schon immer mit anderen Weibern zusammengelebt und kennen es nicht anders... das hat bisher (bis auf ein paar Startschwierigkeiten) immer geklappt. Und Sofia ist glücklicherweise rundum verträglich und geht jedem Streit aus dem Weg.

Grüßlies, Grazi
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  #13 (permalink)  
Alt 04.04.2017, 13:29
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

huhu

was heisst denn eigentlich Halteerlaubnis in NRW?
In Bayern ist Kat 1 generell verboten aber alles was Kat 2 ist darf ich generell erstmal halten. Wenn Wesenstest bestanden dann läuft er als "normaler" Gebrauchshund und mit Glück je nach Gemeinde auch zum normalen Hundesteuersatz. Wenn nicht bestanden drohen halt Auflagen wie Maulkorb-/ oder Leinenpflicht.

Aber ich hab mir im Vorfeld keine "Erlaubnis" geholt als ich mich für Prya entschlossen hatte, sondern lediglich angefragt wie schnell ich den Wesentest nachliefern muss...

Und die bei der Gemeinde waren super freundlich und meinten auch ich soll den Hund erstmal ankommen lassen, bevor ich dem Hund den Wesentest antu.... Und bis dahin zahl ich auch erstmal nur die normale Hundesteuer.

Im schlimmsten Fall der Fälle hätte ich dann halt wie gesagt Maulkorbpflicht und Kampfhundsteuer bezahlen müssen, aber wegnehmen kann mir doch niemand einen Kat 2 Hund - solange er nicht auffällig geworden ist.

LG
Heike
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  #14 (permalink)  
Alt 04.04.2017, 15:03
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen.

Normalerweise ist es aber kein Problem, das offizielle OK zu bekommen.... wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast, etc.pp. (siehe die von mir genannten Websites).

Grüßlies, Grazi
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  #15 (permalink)  
Alt 04.04.2017, 15:11
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Ich gehe eigentlich auch davon, dass es kein Problem werden sollte. Wüsste nicht warum.
Wenn ich alle Sachen beisammen habe uns zum Amt gehe, bekomme ich dann sofort eine Halterlaubnis oder Dauert das wieder?
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  #16 (permalink)  
Alt 04.04.2017, 19:47
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Das kommt wahrscheinlich auf den zuständigen Beamten an.

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  #17 (permalink)  
Alt 05.04.2017, 09:28
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Standard AW: Halteerlaubnis NRW "besondere Rassen" Anlage 2 Hunde

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Halteerlaubnis heisst tatsächlich genau das, wonach es klingt: Man muss sich die Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse von Amts wegen genehmigen lassen....und diese Genehmigung auch immer mit sich führen, wenn man mit dem Hund unterwegs ist.
Bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) keine solche Genehmigung und schaffst ihn dir trotzdem an, wird er eingezogen.

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Und ich dachte schon immer die Bayern sind komisch, was das Thema Listenhund angeht

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