Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 00:22
BordeauxdogFan
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wahrscheinlich werde ich wieder von dem einen oder anderen unhöflichen Mitglied angegriffen, aber das ist wohl leider die Tendenz in diesem Forum in letzter Zeit. Trotzdem möchte ich mich hierzu kurz äußern.

@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 06:16
DogoGina
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von BordeauxdogFan
@Reni
So wie Du den Fall hier geschildert hast, würde ich sagen, dass Du mit den €75,- an Bußgeld statt einer Klage sehr gut weggekommen bist. Ich würde die €75,- bezahlen und den Fall damit schliessen. Es kann bei einem Widerspruch nur noch schlimmer werden.
da schliess ich mich mal an
auch wenns sehr ärgerlich ist
aber zahlt ihr nicht und es kommt zu einer Verhandlung würde ich sagen kann
es passieren das Ihr für eure Wuffis Auflagen bekommt ! wie Leinenpflicht
oder auch Maulkorbzwang !
denn man weis ja nich was der Richter für ein Typ ist
haben so einen änlichen Fall schon hier selber erlebt
und die Frau ist 65 der Rotti den sie hat iss 8 Jahre, der Gute darf nur noch im eigenen Grundstück ohne Leine und Maulkorb laufen obwohl er so ein guter iss
_
_
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:30
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Frankreich
Beiträge: 299
Images: 1
Standard

Würde die € 75,00 auch berappen. Denn: es sind exotische Hunde. Hättet Ihr Schäferhunde würde ich sagen, klagt. Aber mit diesen Hunden ist man immer auf der angesch.. Seite.
Da ist leider die Realität in Deutschland.

Würde aber den Nachbarshund im Auge behalten. Denn wenn dieser Hund ständig andere ankläfft, zeigt das, dass er seinen Hund nicht im Griff hat.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:44
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Wie schon erwähnt, fahrlässige Körperverletzung würde bedeuten das der andere Hundehalter verletzt wurde, die Verletzung des Hundes erfüllt den Tabestand nicht.

Ansonsten meine ich auch, schluck die Pille und zahl, letztlich zum Wohle der Hunde. Wer weiß, wie es sonst ausgeht.

Die 50% der Versicherung sind prinzipiell okay, uns wurden in einem ähnlichen Fall 70% erstattet, mit der Aussage, dass der Größenunterschied der Hunde einen höheren Betrag rechtfertigt. Allerdings kennen wir den Versicherungsmenschen sehr gut...
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:49
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Niederrhein, nicht op de schäle Sick
Beiträge: 4.703
Standard

WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:57
ASTA
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich sehe das wie WieWaldi!
Einmal gezahlt=Schuldeingeständnis und Hunde, die auffällig geworden sind.
Wehe, wann dann nochmals auch nur eine Kleinigkeit dazukommt.
Ab zum Anwalt!
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:57
Carolina
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Reni,
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen.
Bin grade nicht zu Hause, aber ich habe eine Adresse von einem guten Anwalt bei dir im Norden, bekommst heute Mittag die Tel.-Nr.
LG Caro
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:03
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Zitat:
Zitat von Wie Waldi
WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht. Sicherlich kann anwaltlicher Rat nicht schaden, aber eine Verschlimmbesserung ist immer möglich und das weiß kein Anwalt im Vorfeld. Bei uns ist die Polizei mit dem Ordnungsamt nicht identisch, wenn klaglos gezahlt wird, wird da sicher keine Meldung gemacht.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:06
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Niederrhein, nicht op de schäle Sick
Beiträge: 4.703
Standard

Zitat:
Zitat von morpheus
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht.
ja eben weil hier kein Fachmann zu finden sein wird (oder doch?) bleibt an Reni nur der Rat auch diesbezüglich einen Anwalt zu befragen.

@Caro: vielleicht meinen wir ja den gleichen Anwalt... Ich schreib Reni schon mal die Adresse, dann kann ich mich brüsten schneller gewesen zu sein als Du :-Þ
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 11:07
ASTA
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Bei uns wird von der Staatsanwaltschaft zum Ordnungsamt und zum VeterinärAmt weitergeleitet!!
Wir hatten auch schon mal einen Fall, in dem wir wegen nicht angeleinter Hunde von einem Jogger angezeigt wurden. Wir haben uns nur noch gewundert, von wo wir überall Post bekamen!
Da wir als Hundehalter bislang ohne Makel waren, wurde alles eingestellt.
Aber es war ein Mega-Theater und die Nerven lagen blank!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Klage gegen Kampfhundesteuer für BX - Berufuung abgelehnt Caro-BX Allgemeines 12 10.06.2005 20:59


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:27 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22