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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 09:30
Graf / Gräfin
 
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Würde die € 75,00 auch berappen. Denn: es sind exotische Hunde. Hättet Ihr Schäferhunde würde ich sagen, klagt. Aber mit diesen Hunden ist man immer auf der angesch.. Seite.
Da ist leider die Realität in Deutschland.

Würde aber den Nachbarshund im Auge behalten. Denn wenn dieser Hund ständig andere ankläfft, zeigt das, dass er seinen Hund nicht im Griff hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 09:44
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Wie schon erwähnt, fahrlässige Körperverletzung würde bedeuten das der andere Hundehalter verletzt wurde, die Verletzung des Hundes erfüllt den Tabestand nicht.

Ansonsten meine ich auch, schluck die Pille und zahl, letztlich zum Wohle der Hunde. Wer weiß, wie es sonst ausgeht.

Die 50% der Versicherung sind prinzipiell okay, uns wurden in einem ähnlichen Fall 70% erstattet, mit der Aussage, dass der Größenunterschied der Hunde einen höheren Betrag rechtfertigt. Allerdings kennen wir den Versicherungsmenschen sehr gut...
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 09:49
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
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WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 09:57
ASTA
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Ich sehe das wie WieWaldi!
Einmal gezahlt=Schuldeingeständnis und Hunde, die auffällig geworden sind.
Wehe, wann dann nochmals auch nur eine Kleinigkeit dazukommt.
Ab zum Anwalt!
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  #5 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 09:57
Carolina
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Hallo Reni,
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu rate ziehen.
Bin grade nicht zu Hause, aber ich habe eine Adresse von einem guten Anwalt bei dir im Norden, bekommst heute Mittag die Tel.-Nr.
LG Caro
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  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:03
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Zitat:
Zitat von Wie Waldi
WENN Ihr die zugegeben lächerlichen 75 €uronen bezahlt, ist das doch ein Schuldeingeständnis. Beim nächsten "Vorfall" heißt es dann "der Hund ist bereits einmal auffällig gewesen".
Hmmmm schwierige Sache. Ich würde auch einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Empfehlung brauchst, dann schreib eine PN.
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht. Sicherlich kann anwaltlicher Rat nicht schaden, aber eine Verschlimmbesserung ist immer möglich und das weiß kein Anwalt im Vorfeld. Bei uns ist die Polizei mit dem Ordnungsamt nicht identisch, wenn klaglos gezahlt wird, wird da sicher keine Meldung gemacht.
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Stefan

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  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:06
Benutzerbild von Wie Waldi
Der mitohne Hund
 
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Zitat:
Zitat von morpheus
Bin da auch nicht ganz rechtskundig, aber ich meine, in dieser Größenordnung wird nichts aktenkundig gemacht.
ja eben weil hier kein Fachmann zu finden sein wird (oder doch?) bleibt an Reni nur der Rat auch diesbezüglich einen Anwalt zu befragen.

@Caro: vielleicht meinen wir ja den gleichen Anwalt... Ich schreib Reni schon mal die Adresse, dann kann ich mich brüsten schneller gewesen zu sein als Du :-Þ
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  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:07
ASTA
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Bei uns wird von der Staatsanwaltschaft zum Ordnungsamt und zum VeterinärAmt weitergeleitet!!
Wir hatten auch schon mal einen Fall, in dem wir wegen nicht angeleinter Hunde von einem Jogger angezeigt wurden. Wir haben uns nur noch gewundert, von wo wir überall Post bekamen!
Da wir als Hundehalter bislang ohne Makel waren, wurde alles eingestellt.
Aber es war ein Mega-Theater und die Nerven lagen blank!
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  #9 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:25
Reni
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Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Dass ein Zahlen gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis bedeutet, habe ich so auch nicht gewusst. Ja, wir werden uns an einen Anwalt wenden. Danke schonmal vorab für die Pn`s.
Tequila tut keinem Menschen was, er hat ja auch geduldet, dass der Nachbar sich auf ihn geschmissen hat. Er ließ sich den Hund aus dem Maul ziehen.
Wir haben es auch so gesehen, dass mein Mann damit ja keine fahrlässige Körperverletzung begangen hat. Selbst der Polizist schüttelte den Kopf und meinte, dass das ja die Hunde unter sich ausgemacht hätten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
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  #10 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 10:28
Reni
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Bemerken wollte ich noch, dass es Tequila zur Zeit gesundheitlich wieder sehr schlecht geht. Selbst nach dem Vorfall wollte er tagelang nicht mehr spazieren gehen. Es ist ihm alles zu streßig. Der Arzt sprach schon mit uns darüber ihn einschläfern zu lassen, aber wir hoffen immer, dass es ihm wieder etwas besser geht. Unser Nachbar würde doch im Falle des einschläferns denken, wir hätten es wegen der Rauferei getan. Wir hängen an dem Dicken.
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