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Alt 01.04.2005, 09:44
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Beiträge: 1.730
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Wie schon erwähnt, fahrlässige Körperverletzung würde bedeuten das der andere Hundehalter verletzt wurde, die Verletzung des Hundes erfüllt den Tabestand nicht.

Ansonsten meine ich auch, schluck die Pille und zahl, letztlich zum Wohle der Hunde. Wer weiß, wie es sonst ausgeht.

Die 50% der Versicherung sind prinzipiell okay, uns wurden in einem ähnlichen Fall 70% erstattet, mit der Aussage, dass der Größenunterschied der Hunde einen höheren Betrag rechtfertigt. Allerdings kennen wir den Versicherungsmenschen sehr gut...
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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