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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 20:05
Benutzerbild von Urs
Urs Urs ist offline
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hallo reni


bedenke mit der bezahlung anerkennst du die schuld voll (ist so bei uns in der schweiz)

...könnte theoretisch dann später noch sanktionen gegen den hund verhängt werden

gehe doch zu einem anwalt ...bin der gleichen meinung wie carolina
__________________
Urs
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2005, 22:42
presa
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Hallo Reni,

ich beziehe mich nur auf das geschriebene von Dir in Deinem ersten Beitrag.
Da geht von der gesetzesmäßigen Lage ganz klar hervor, dass der Verursacher einer Deiner Hunde war. Ob er auf den Pfiff von dem anderen Herrn gehört hat, oder nicht ist völlig unrelevant. Dein Hund ist zum anderen gelaufen und war nicht abrufbar.
Da schreibst Du auch, dass die Staatsanwaltschaft von einer Klageerhebung absieht, wenn Du die 75 Euro zahlst. Guter Rat von mir: BEZAHLE. Wenn das weiter verfolgt wird, kostet es bestimmt mehr. Dackelmischling gegen großen Hund. Wer zieht da wohl den kürzeren?

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.
Eine Schuldanerkennung bei einem Ordnungsgeld liegt auch nicht vor. Ist ja schließlich nicht Aktenkundig.
Sorry, aber so ist nun mal die Rechtslage. Der Herr hat seinen Hund abgerufen, und Ihr ward nicht in der Lage Eure abzurufen.

Diese Schilderung ist von meiner Sichtweise als Sachverständinger erstellt.
Also lieber bezahlen und Ruhe einkehren lassen. Ich würde sogar sagen, dass 75 Euro noch sehr wenig sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2005, 00:16
Jeannette
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Hi Reni,

hätte auch spontan zu "ZAHLE" plädiert.

Habe bei hundefreundlichen Polizisten, Polizeihundeführern und Jägern nachgefragt. Einstimmige Antwort: ZAHLE!

TIP: hinterlasse den Ablauf beglaubigt vom RA beim Amt.......wenn mal wieder etwas vorkommt..........seufz, hier ist NRW, da kann es klappen.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2005, 09:21
Carolina
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Vielleicht unter Vorbehalt bezahlen, aber trotzdem den Rat eines Anwaltes einbeziehen. Sicher hat Reiner recht und die Höhe vom Strafgeld ist echt ein Witz.
Aber hoffentlich kommt nichts hinterher wegen der Rasse.
LG Caro
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  #5 (permalink)  
Alt 02.04.2005, 17:36
zombie
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Hallo...

Ich bin zwar noch ganz frisch hier, aber ich kann Dir einen guten Tipp geben, um die Schockwirkung aufzuheben.... Ich behandel meine Tiere nur mit Homöopathie (z.B. Kreuzotternbiss) und daher mein Rat , mit dem wir bei unserem Zombie selbst schon Erfahrungen gemacht haben... Gib Deinem Doggie Arnica C200 (in Globuli = Kügelchen) ein einziges Mal 5 Stück.... dann müsste der Schock aufgehoben sein... drücken Dir und Tequila die Daumen
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  #6 (permalink)  
Alt 02.04.2005, 20:26
Benutzerbild von Sabine
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: in der Nähe von Würzburg
Beiträge: 639
Standard Hallöle

Wenn ich mir die Sachen hier so durchlese,bin ich auch der Meinung,daß Du das Geld zahlen solltest.Villeicht mit etwas Bauchschmerz weil es ja sozusagen ein Schuldeingeständnis ist,und Du bist zweifelsohne unschuldig,aber um allen Ärger aus dem Weg zu gehen und wenn der schon anfängt mit Kampfhunden u.s.w.
dann zahle lieber und der Käse ist gegessen.Kannst ihn ja einen Marder ins Auto setzen der seine Kabel frißt oder die Luft rauslassen,dann ist der Ärger auch schnell verflogen.Hi,Hi.
Gruß Sabine und Alessa
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  #7 (permalink)  
Alt 03.04.2005, 21:41
Benutzerbild von Katja
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 177
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Hallo Reni,
egal ob Ihr zahlt oder nicht kommt der ****** vors Gericht.
Laika wurde 1995 in einer Parkanlage von einer betrunkenden Dame mit dem Fahrrad angefahren.Sie stürzte,ich kümmerte mich um sie,gab ihr meine Telef.nr. (obwohl nichts passiert war). Zwei Tage später stand die Polizei in meiner Firma und führte mich ab.(Wie ein SCHWERVERBRECHER).
Nun bin ich vorbestraft wegen fahrlässiger Körperverletzung,unerlaubtes entfernen vom Unfallort und unterlassenden Hilfeleistung.Ach ja ich vergaß der ganze spaß hat mich 10.000DM gekostet.(Schmerzenzgeld und Gerichtskosten)Die Versicherung hatte sich auch noch geweigert zuzahlen weil Leinenzwang im Park war.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.04.2005, 22:53
presa
Gast
 
Beiträge: n/a
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Wie soll das bitte vor Gericht kommen wenn der Staatsanwalt es schon anbietet gegen eine Zahlung von 75 Euro einzustellen? Erzählt doch den Leuten hier nicht immer so Schwachsinn. Wenn was eingestellt wird, kann es nicht vor Gericht gehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.04.2005, 10:46
Benutzerbild von Katja
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 177
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Sorry das mit dem Staatsanwalt hab ich wohl übersprungen.Wenn das der Fall ist zahl sonst könnte es wie bei mir ausgehen
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