![]() |
|
|
|||
![]() Zitat:
Wegen der Strafe habe ich letztens gelesen, dass eine Hundebesitzerin von einer Polizeikontrolle angehalten wurde und ein Knöllchen wegen „ungesicherter Ladung“ erhalten hat. Eine Anschnallpflicht im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Aber ein Hund muss im Fahrzeug gesichert sein. LG, Caro Hier ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung: Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung hat der Fahrer eines Kfz dafür zu sorgen, dass die Ladung gesichert ist. Hunde geltend verkehrsrechtlich als Ladung und müssen entsprechend gesichert sein. Ein Verstoß wird mit 35 Euro und bei einer Gefährdung mit 50 Euro und 3 Punkten geahndet. Für Hunde existieren verschiedene Sicherungsarten. Transportbox oder Trenngitter zwischen Fahrraum und Ladebereich sind eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Hund bei einem Bremsmanöver wie ein Geschoss durch den Fahrzeuginnenraum schießt. Eine andere Möglichkeit sind spezielle Sicherheitsgurte für Hunde zum Anschnallen auf der Rückbank. Wählt man diese Sicherungsform, ist dies letztlich doch eine Art Anschnallpflicht für den geliebten Vierbeiner. |
|
|