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  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2007, 11:31
Ursula Ulyatt
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Es muss doch herauszufinden sein, wer der Besitzer des Grundstückes ist und wem die Hunde gehören. (Evtl. wissen das doch die Nachbarn). Da es sich, je nach Bundesland, um einen gelisteten Hund handeln könnte, müsste der Besitzer die üblichen Unterlagen beantragt haben, wenn nicht, wären ihm die Hunde sowieso abzunehmen. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand der seinen Hund so hält, sich um irgendwelche Auflagen kümmert oder gekümmert hat. Also evtl. das Ordnungsamt, ich weiß ja nicht, welches Bundesland es ist.
Zum ,,Züchter". Wenn es denn ein ordentlicher Züchter ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass er seinen Hund an so eine ,,zwielichtige" Gestalt verkauft und die muss es sein und das fällt zumindest nach dem 2. Besuch im Haus des Züchters auf.
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