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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 07:34
Benutzerbild von Grazi
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Sag' deinem Kollegen, er soll sich selber mal besser informieren, bevor er irgendwelchen Mist verzapft.

Der CC war hier in NRW noch nie auf der Liste. Die einzigen Bundesländern, in denen er angeblich gefährlich ist/war, sind/waren Bayern und Brandenburg
(weiss nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat und hab' gerade keine Zeit, dass zu überprüfen).

Grüßlies, Grazi
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 08:38
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@ Ritchie

Nur ruhig Blut
Also der Cane Corso steht nicht auf der Liste in NRW wir wohnen schließlich auch hier mit Don Carlo .Er wird aber in NRW als sogenannter 40 / 20 iger Hund geführt ( das bedeutet 40 cm groß und 20 Kilo schwer )für einen Neuzugang würde es bedeuten das ein Wesenstest ab dem 15 bis 18 Monat jedenfalls in NRW durchzuführen ist !
Sollte man auf eine 6 Jährige nachweisliche Hundeerfahrung und sich in dem Besitz eines Hundes befinden entfällt der Wesenstest !
Hoffe ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben
Gruß Don

Alano / Dogo Canario Heimat Spanien
Cane Corso Heimat Italien
__________________
Woran sollte man sich von der endlosen Verstellung, Falschheit und Heimtücke der Menschheit erholen,wenn die Hunde nicht wären,in deren ehrliches Gesicht man ohne Misstrauen schauen kann. Arthur Schoppenhauer
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Alt 08.03.2007, 09:53
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Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen

Die einzigen Bundesländern, in denen er angeblich gefährlich ist/war, sind/waren Bayern und Brandenburg
(weiss nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat und hab' gerade keine Zeit, dass zu überprüfen).

Grüßlies, Grazi

Leider ist das immer noch so...
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 10:17
Camelot
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Frage Alano

hallo ihr lieben,
auch wenn das jetzt nix mit diesem fred zu tun hat:
ich dachte den "Alano" gibt es nicht mehr????

das habe ich aus dem I-Net von einer züchterseite ( www.presa-canario.de )

"Der " Alano" ist eine seit Jahrhunderten ausgestorbene Hunderasse. Verschiedene, selbst ernannte Vereine versuchen aus den "Söhnen" des Alano eine Renaissance dieser uralten Hunderasse zu betreiben. Da die Bausteine für diese Hunderasse mit weit über 50 % beim Presa Canario liegen, kommt es oftmals zu Verwechslungen. Warum allerdings manche Züchter nicht mal wissen welchen Typ Hund sie züchten, weiß ich leider auch nicht.
Definitiv ist der Alano kein "Dogo Canario". Seriösen Züchter, welche kynologisch die Renaissance des Alano beleben wollen, wünsche ich viel Glück bei diesem harten Stück Arbeit."

wie kann ein hund, den es nicht mehr gibt auf der anlage 2 stehen
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  #5 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 11:24
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Daumen hoch

Leider nicht zum Thema passent trotzdem
wäre vielleicht mal die Seite von
Wikipedia unter Dogo Canario ratsam !


Zu dem Thema : Alano / Dogo Canario


Unter Alano
Problematik mit der Bezeichnung Alano
Gruß Don
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  #6 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 11:32
Benutzerbild von Grazi
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Zitat:
Zitat von Don Beitrag anzeigen
Er wird aber in NRW als sogenannter 40 / 20 iger Hund geführt ( das bedeutet 40 cm groß und 20 Kilo schwer )für einen Neuzugang würde es bedeuten das ein Wesenstest ab dem 15 bis 18 Monat jedenfalls in NRW durchzuführen ist !
Sollte man auf eine 6 Jährige nachweisliche Hundeerfahrung und sich in dem Besitz eines Hundes befinden entfällt der Wesenstest !
Hoffe ein bisschen Licht ins Dunkle gebracht zu haben
Ganz im Gegenteil, da du das LHG vollkommen falsch in Erinnerung hast.

1. 40/20er-Regelung: gilt für alle ausgewachsenen Hunde ab 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht.

2. Für diese sogenannten "großen Hunde" ist kein Wesenstest erforderlich!

3. Verfügt man über eine mindestens 3-jährige Großhunderfahrung und ist in dieser Zeit nicht auffällig geworden, entfällt der Sachkundenachweis, den Hundeneulinge erbringen müssen.

Hier der genaue Gesetzestext:

§ 11 Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.

(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.

(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Quelle: Land NRW

Grüßlies, Grazi
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Alt 08.03.2007, 11:47
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Kein Problem
Ganz im Gegenteil, da du das LHG vollkommen falsch in Erinnerung hast.

Kleiner Tipp !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das Landeshundegesetz NRW Neuerungen zum 01 . Janur 2003 Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18 Dezember 2002 das Landeshundegesetz verabschiedet .
Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten .Die neuen Regelungen lösen die Bestimmungern der bisherigen Landeshundeverordnung ab .

Gruß Don
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Geändert von Don (08.03.2007 um 12:16 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 08.03.2007, 12:01
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Zitat:
Zitat von Don Beitrag anzeigen
Kleiner Tipp !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das Landeshundegesetz NRW Neuerungen zum 01 . Janur 2003
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18 Dezember 2002 das Landeshundegesetz verabschiedet .
Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten .Die neuen Regelungen lösen die Bestimmungern der bisherigen Landeshundeverordnung ab.
Was möchtest du mir damit sagen?

Ich habe genau aus diesem Gesetz zitiert. Falls dir anderslautende Gesetzestexte bekannt sind, wäre es lieb, wenn du mir die Quelle nennen könntest. Bin ja gerne bereit dazuzulernen...

Grüßlies, Grazi
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