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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2005, 13:38
Sally84
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard BM in Niedersachsen,kennt sich wer aus?

Huhu...

Ich wollte mal fragen ob sich von euch einer damit auskennt, was BM in Niedersachsen für Steuern bezahen müssen oder ähnliches. In Niedersachsen gibt es ja keine sogenannten Anlagehunde und ich finde leider nirgends eine Antwort darauf.

Könnt ihr mir helfen?

Lg, Sally
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2005, 01:44
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 1.440
Images: 1
Ausrufezeichen Hallo Sally...

Hm, BM in Niedersachsen? Na ja, also wir haben Herrn Bensmann aus unserem örtlichen Tierheim geholt. Steuerfrei im ersten Jahr!!!
Hundesteuer genauso hoch wie für `nen Dackel...
Ach ja, wir kommen aus Osnabrück. Vielleicht gibt es von Stadt zu Stadt aber auch Unterschiede, glaube ich aber nicht!
Grüße von den Bensmännern
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2005, 11:53
July
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi Sally,

frag doch mal im Forum vom Club für Molosser die Ob-Frau der AG Bullmastiff.
Falls du kein Mitglied bist und nicht ins Mitgliederforum kommst, setzt die Frage ins Forum für alle Besucher der Clubseiten.

V.G., July

P.S.: Wenn es keine Anlageliste gibt, denke ich wird die jeweilige Gemeinde zuständing sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.04.2005, 12:09
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Frankreich
Beiträge: 299
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Standard

Hundesteuern kann jede Kommune erhben wie sie lustig ist. Das hat mit Landesrasselisten nichts zu tun.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2005, 13:27
Carolina
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Sally,
hier ist ein Link, http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/Brief_ns.htm
wo du alles über Niedersachsen nachlesen kannst.

Wegen der Hundesteuer gibt es ein interessantes Urteil, wonach die Städte und Gemeinden nicht willkürlich erhöhte Hundesteuer erheben dürfen.

Dazu habe ich das nachfolgende Schreiben erhalten, was sicher nicht nur für Hessen interessant ist.
Gruß Carolina

_________________________________________

Liebe Hundefreundin,
lieber Hundefreund,

ich habe soeben nachfolgende e-mail erhalten, die ich Ihnen unbedingt weiterleiten wollte.

Rechtsanwalt Volker Stück berichtet von einem Fall erhöhter "Kampfhundesteuer" für eine Bordeauxdogge, die für einige Hundehalter zumindest Hoffnung auf die weitere Entwicklung im Bereich Kampfhundesteuer macht.

Liebe Hundefreunde,

am 17.02.2005 fand vor dem VG Gießen - AZ 9 E 252/04 - eine Verhandlung wegen erhöhter "Kampfhundesteuer" (300 statt 30 €) für eine Bordeauxdogge statt.
Beklagte war die Stadt Wetzlar mit einer Hundesteuersatzung von 1998, die die übliche Liste enthielt, die auf die Musterhundesteuersatzung des Städte-/Gemeindebundes zurückgeht. Es gab noch die Besonderheit, dass für tatsächlich gefährliche Hunde (die z.B. gebissen hatten), die erhöhte Hundesteuer nur 90 € beträgt, für die unwiderleglich gefährliche Listenhunde dagegen 300 €.

Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde.

Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden.

Auszug aus den Urteilsgründen:
"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO) die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hat wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit.

Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht. Folglich liegt eine willkürliche Ungleichbehandlung vor bzw. ein Wertungswiderspruch der Rechtsordnung.

Was für die Bordeauxdogge gilt, hat auch - jedenfalls in Hessen für den Mastin Espanol, den Tosa Inu und den Bullmastiff zu gelten. Alle diese Molosserrassen wurden und werden in den Musterhundesteuersatzungen (noch) genannt. Widersprüche und Klagen gegen Hundesteuerbescheide für diese Rassen dürften große Erfolgsaussichten haben.

Um ein Urteil zu vermeiden, hat die Stadt Wetzlar die Klägering klaglos gestellt. Sie wird die erhöhte Hundesteuer nebst Zinsen an die Klägerin rückerstatten und trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.
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