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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 09:08
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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leider kann sie die pferde SCHLACHTEN lassen.bei so jungen tieren wird sie auch noch einen guten schlachtpreis erhalten.
EINSCHLÄFERN ist nicht erlaubt.sie dürfte auch schwierigkeiten haben,einen TA zu finden,der so junge,gesunde pferde abspritzt.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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Alt 22.04.2005, 09:32
Benutzerbild von Beate
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: bei Freising/Bayern
Beiträge: 679
Standard Sie wollte einen Tierarzt

herholen der sie bei uns auf dem Hof EINSCHLÄFERT! Von SChlachter war nie die Rede!!! Def. Einschläfern. Das Problem ist das sie sooo viele Ta´s kennt in ganz deutschland und immer einen finden wird der ihr einen Befund u. Grund zum Einschläfern geben wird....sie hatte ja extra die Pferde von der NORDSEE zu uns fahren lassen... Also k. weg ist ihr zu weit ... es bringt mir nichts unsere Ta´s in der umgebung zu informieren...
Meine Mutter hat mir erzählt das sie sich widerwillen die Tage einen Pflegeplatz anschauen wird auf ewiges hinenreden der Tierschützerin....

Daumen drücken!
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Mein Herzblut...Du fehlst uns soooo arg!!!!!geliebt und unvergessen...meine Omi...Gina
geliebt und unvergessen
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Alt 22.04.2005, 12:20
Regula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Dass Pferde Nutztiere sind wie Schweine und Rinder stimmt so nicht ganz. Für Pferde gibt es eine Übergangsregelung, den sog. Equidenpass. Darin wrid eingetragen, ob das Pferd "lebensmittellieferndes Tier" ist, damit wird es tatsächlich mit Rind und Schwein gleichgesetzt (darf z.B. auch nur für Schlachttiere zugelassene Medikamente bekommen). Wenn es als "Hobbytier" im Equidenpass eingetragen ist darf es nicht geschlachtet werden.
Einschläfern ohne triftigen Grund (wie zB unheilbare, mit Schmerzen verbundene Krankheiten) ist nie erlaubt, auch nicht bei Schlachttieren. Man kann eingeschläferte Tiere ja logischerweise auch nicht mehr essen. Da kann dann auch der ausführende Tierarzt verantwortlich gemacht werden.

Somit hat sie keine Rechtsgrundlage, die Pferde einschläfern zu lassen. Das traurige an der Sache ist allerdings, dass man den Besitzer und den Tierarzt meistens erst drankriegen kann, wenn die Tiere schon tot sind.

Grüsse, regu.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 13:23
Benutzerbild von bmk
bmk bmk ist offline
EvilObertoll
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Dortmund
Beiträge: 2.203
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entsetzlich. das einzige was mit einfallen würde wäre illegal. sie tiere könnten ja einfach "ausgebrochen" sein und sind dann spurlos verschwunden...das tut euch dann entsetzlich leid....
so würd ich es wohl machen.

aber das das nicht so einfach ist weiß ich auch...

abartige tussie. die soll so froh sein gesunde tiere zu haben...
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2005, 09:46
Benutzerbild von Beate
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: bei Freising/Bayern
Beiträge: 679
Standard Ich darf in der sache nicht

so viel machen...das ist eine sache meiner Mutter und der Tante da!
Wenn die Pferde verschwinden würden und wir am schluss noch die Presse auf dem Hof haben dann bekommt meine Mutter einen Kotzanfall!
Das hatten wir schon mal als wir den AmStaff hatten. Es wurde zwar zu unseren gunsten in Zeitungen geschrieben aber ich glaub es ist verständlich das sie mit 42 Jahren ganz andere Probleme noch hat als Pferde verschwinden zu lassen.

sie hat selbst auch schon dran gedacht - will sich aber k. Probleme ist Haus holen....
Mal kucken ob die Tusse sich nun noch nen STall anschauen wird....

Unfassbar!!!
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