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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 07:38
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
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Beiträge: 1.730
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Hab zwar ebenfalls keine Ahnung von Pferden, hatte aber vor nicht allzu langer Zeit eine heftige Diskussion mit einer "pferdeliebenden" Kollegin. Für sie ist es auch klar, dass ihr Pferd eingeschläfert wird, wenn es nur noch Kosten verursacht und dabei nicht mehr reittauglich ist.

Andererseits möchte ich nicht wissen, wieviel "Nichtnutztiere" im Jahr grundlos euthanasiert werden. So hoch ist der Ehrenkodex vieler Tierärzte auch nicht angesiedelt.

Ich hab leider auch keine Idee, was du tun könntest, evtl. die Pferde bei einem Gnadenhof parken oder rechtswidrig vermitteln. Fraglich, ob es diese Person auf einen Prozess ankommen läßt.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 08:01
Carolina
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Der Tierarzt müsste das Pferd einschläfern, aber nach dem gültigem Tierschutzgesetz darf kein gesundes Tier einfach so eingeschläfert werden. Natürlich gibt es viele Tierärzte die es trotzdem tun, wie beim Fall Bonny, aber in diesem Fall würde ich die Tierärzte in der Umgebung warnen, dass es zur Anzeige kommt, wenn sie ein gesundes Pferd einschläfern.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 08:18
Benutzerbild von Fleur
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
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Zitat:
Zitat von Carolina
Der Tierarzt müsste das Pferd einschläfern, aber nach dem gültigem Tierschutzgesetz darf kein gesundes Tier einfach so eingeschläfert werden. Natürlich gibt es viele Tierärzte die es trotzdem tun, wie beim Fall Bonny, aber in diesem Fall würde ich die Tierärzte in der Umgebung warnen, dass es zur Anzeige kommt, wenn sie ein gesundes Pferd einschläfern.
würde auch die TA in der Umgebung informieren.
__________________
Liebe Grüße
Fleur
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 08:20
Jeannette
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Beate, bist Du sicher, das sie einschäfern meint?

In der Regel gehen Pferde zum Metzger, das ist nicht verboten da Nutztier und Geld gibts auch dafür.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 09:08
Benutzerbild von Anne
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leider kann sie die pferde SCHLACHTEN lassen.bei so jungen tieren wird sie auch noch einen guten schlachtpreis erhalten.
EINSCHLÄFERN ist nicht erlaubt.sie dürfte auch schwierigkeiten haben,einen TA zu finden,der so junge,gesunde pferde abspritzt.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #6 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 09:32
Benutzerbild von Beate
Herzog / Herzogin
 
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Beiträge: 679
Standard Sie wollte einen Tierarzt

herholen der sie bei uns auf dem Hof EINSCHLÄFERT! Von SChlachter war nie die Rede!!! Def. Einschläfern. Das Problem ist das sie sooo viele Ta´s kennt in ganz deutschland und immer einen finden wird der ihr einen Befund u. Grund zum Einschläfern geben wird....sie hatte ja extra die Pferde von der NORDSEE zu uns fahren lassen... Also k. weg ist ihr zu weit ... es bringt mir nichts unsere Ta´s in der umgebung zu informieren...
Meine Mutter hat mir erzählt das sie sich widerwillen die Tage einen Pflegeplatz anschauen wird auf ewiges hinenreden der Tierschützerin....

Daumen drücken!
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Mein Herzblut...Du fehlst uns soooo arg!!!!!geliebt und unvergessen...meine Omi...Gina
geliebt und unvergessen
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  #7 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 11:35
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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also,da hätte man dann noch die möglichkeit den Amtsvet einzuschalten.wenn die pferde vom TA eingeschläfert werden sollen,MUß ein klinischer befund vorlegen,ist dies nicht der fall, macht sich der ausführende TA strafbar und kann seine zulassung verlieren.
kann man der guten frau evtl. eine reitbeteiligung mit vorkaufsrecht schmackhaft machen?
auch wenn sie viele Ta`s in D. kennt,fahren die auch mehrere hundert kilometer um zwei pferde zu töten?ich meine,das einschläfern ist nicht so teuer,aber fahrtkosten und der stundenlohn.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #8 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 11:40
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 24.02.2005
Ort: Frankreich,grenznah Saarbrücken
Beiträge: 1.509
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ist nun mal leider so :
Pferde gelten in D als Schlachttiere, und fallen als solche unter die sog. Schlachttier-Verordung.
Deshalb gilt zuerst mal :
Einschläfern eines gesunden Tieres geht so ohne weiteres nicht.
Schlachten lassen kann sie ihr Eigentum jederzeit.
Nun kommt es aber drauf an was im Equidenpass steht, wenn dort vermerkt ist das es kein Schlachttier ist gehts nicht.
Dann darf kein Metzger das Fleisch verarbeiten.
Das macht man eigentlich so damit man im Bedarfsfall seinem Pferd auch alle Medikamente geben kann. Der TA muss bestimmte Prärarate in diesen Equiden-Pass eintragen.
Wenn das Pferd als Schlachttier deklariert ist dürfen die meisten Medikamente gar nicht angewandt werden.
Wahscheinlich will sie deswegen durch den TA töten lassen.
__________________
das Leben ist nicht immer nur Tartar......manchmal gibt es auch ne Wurmkur !
Viele Grüsse aus Frankreich, Birgit und die Wauzis
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  #9 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 11:48
Jacci
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Gott, schmeiß Hirn vom Himmel und verteile es unter den Bedürftigen!!!
Da fällt einem ja wohl wirklich nichts zu ein!
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  #10 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 12:20
Regula
Gast
 
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Dass Pferde Nutztiere sind wie Schweine und Rinder stimmt so nicht ganz. Für Pferde gibt es eine Übergangsregelung, den sog. Equidenpass. Darin wrid eingetragen, ob das Pferd "lebensmittellieferndes Tier" ist, damit wird es tatsächlich mit Rind und Schwein gleichgesetzt (darf z.B. auch nur für Schlachttiere zugelassene Medikamente bekommen). Wenn es als "Hobbytier" im Equidenpass eingetragen ist darf es nicht geschlachtet werden.
Einschläfern ohne triftigen Grund (wie zB unheilbare, mit Schmerzen verbundene Krankheiten) ist nie erlaubt, auch nicht bei Schlachttieren. Man kann eingeschläferte Tiere ja logischerweise auch nicht mehr essen. Da kann dann auch der ausführende Tierarzt verantwortlich gemacht werden.

Somit hat sie keine Rechtsgrundlage, die Pferde einschläfern zu lassen. Das traurige an der Sache ist allerdings, dass man den Besitzer und den Tierarzt meistens erst drankriegen kann, wenn die Tiere schon tot sind.

Grüsse, regu.
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