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  #12 (permalink)  
Alt 22.04.2005, 11:35
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
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also,da hätte man dann noch die möglichkeit den Amtsvet einzuschalten.wenn die pferde vom TA eingeschläfert werden sollen,MUß ein klinischer befund vorlegen,ist dies nicht der fall, macht sich der ausführende TA strafbar und kann seine zulassung verlieren.
kann man der guten frau evtl. eine reitbeteiligung mit vorkaufsrecht schmackhaft machen?
auch wenn sie viele Ta`s in D. kennt,fahren die auch mehrere hundert kilometer um zwei pferde zu töten?ich meine,das einschläfern ist nicht so teuer,aber fahrtkosten und der stundenlohn.
__________________
Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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