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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2005, 17:03
Gerhard
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Qualität der Satzung

Vom Registergericht wird nicht die Qualität einer Satzung geprüft, sondern sie wird einfach ins Register eingetragen. Punkt. Unter Herrn Schön gab es für den *** eine Satzung die absolut nicht konform war, in Teilen widersprüchlich. Das Ding war auch eingetragen und ist es wahrscheinlich immer noch.
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