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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2008, 18:25
Jacci
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs unzulässig

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs unzulässig

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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2008, 18:41
Benutzerbild von Suse
Erzherzog / Erzherzogin
 
Registriert seit: 13.03.2008
Ort: Rheinland Pfalz
Beiträge: 569
Images: 5
Standard

Endlich mal gute Nachrichten von der Front
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2008, 16:20
Benutzerbild von Scotty
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Marseille
Beiträge: 748
Standard

In Fulda hat es gereicht, dass ich mit nem Anwalt und der Presse gedroht habe, schon musste ich nur noch die normale Steuer zahlen
__________________
LG Scotty und Happy im Herzen

Molosser in Not
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