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Alt 24.07.2008, 21:54
Benutzerbild von Conner
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 07.12.2005
Ort: Krefeld
Beiträge: 1.773
Standard

In NRW ist es so, daß die Hunde bis 6 Monaten generell von den Auflagen befreit sind. Ab 6 Monate wird eine Bescheinigung vorgelegt, daß der Hund in der Junghundausbildung (egal bei welcher Hundeschule) ist und bekommt dann eine vorübergehende Befreiung von Maulkorb und Leine. Ab 15 Monate kann dann der Wesenstest zur endgültigen Maulkorb und Leinenbefreiung abgelegt werden.

Einfach nur blöde Behördenvorgänge, die Deinem Hund aber das Leben als "normaler" Hund ermöglichen.

LG
Annette
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