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  #7 (permalink)  
Alt 01.09.2008, 22:22
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Tanja Beitrag anzeigen
Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz".
Glaub ich nicht... ich glaube da gibt es dann andere Übergangsfristen, aber Bestandsschutz... ich weiss nicht... meine ich hätte schon das Gegenteil gelesen.

Wenn man drei Jahre grosse Hunde vor Inkrafttreten der VOs und Gesetze hatte, kam man m.W. um den Sachkundenachweis (Theoretische Prüfung ) herum... aber das war`s glaub ich.

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