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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2008, 22:22
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Tanja Beitrag anzeigen
Juhu, also wenn der Hund schon da ist und die dann was ändern unterliegt man eigentlich dem "Bestandsschutz".
Glaub ich nicht... ich glaube da gibt es dann andere Übergangsfristen, aber Bestandsschutz... ich weiss nicht... meine ich hätte schon das Gegenteil gelesen.

Wenn man drei Jahre grosse Hunde vor Inkrafttreten der VOs und Gesetze hatte, kam man m.W. um den Sachkundenachweis (Theoretische Prüfung ) herum... aber das war`s glaub ich.

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Alt 01.09.2008, 22:31
Benutzerbild von Tanja
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Also 2000 habe ich meine vorgänger Dogo Hündin angemeldet. Bekannte von uns hatten da auch ihre Bulli Hündin. 2003 wurde von der Stadt eine neue Steuersatzung erlassen. Die mit der Bulli Hündin haben da Widerspruch eingelegt und Recht bekommen und alle die also ihren Hund vor 2003 hatten fielen nicht unter die neue Satzung.
Bei den Auflagen die zu erfüllen sind gibts diese 3 Jahresregelung bezgl. der Sachkunde wenn man einen Hund halten möchte.
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Alt 01.09.2008, 22:38
Kaiser / Kaiserin
 
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Achso - bei den Steuern weiss ich das nicht. Ich meinte nur die Haltungsauflagen!

Is' ja auch schon spät...
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2008, 22:49
Benutzerbild von Tanja
Herzog / Herzogin
 
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Lol genau. Wobei man ja eh von Bundesland zu Bundesland und dann noch von Gemeinde zu Gemeinde gucken muss. In der Stadt wo ich arbeite kannste ruhig 10 bestandene Tests zur Maulkorb und Leinenbefreiung haben die geben dir die befreiung nicht und darfst nicht ohne M und nur mit L gehen..
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