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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 14:49
Benutzerbild von Schnuck-Schnuck
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Standard Endlich!!

Endlich,nun ist es vollbracht!!
Sachsen Anhalt hat als letztes Bundesland seine Kampfhundeverordnung beschlossen.CDU und SPD haben sich gegen FDP und Linke durchgesetzt.
Diese Verordnung tritt dann 2009 in Kraft.
Man bin ich froh,endlich brauch ich keine Angst mehr vor diesen Bestien haben und kann gefahrlos vor die Tür treten.

Da fühlt man sich als Frau doch gleich sicher,niemand mehr der einem die Handtasche klaut,dich vor langer Weile zusammenschlägt.
Und Vergewaltigungen wird es nun auch nicht mehr geben.
Meine Tochter kann ich jetzt auch wieder ruhigen Gewissens rauslassen.

- und immernoch kein Kotzsmilie-

wütend Michele
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Die Hölle ist leer, alle Teufel sind hier.
W. Shakespeare
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 20:31
Benutzerbild von Grazi
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Na, super.

Die Regelungen treten ab dem 1.3.2009 in Kraft. Gelistet sind Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.

Zitat:
Können die Tiere in einem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, sollen die Auflagen entfallen. Blinden- und Begleithunde müssen keine Wesenstests absolvieren, selbst wenn sie einer gefährlichen Rasse angehören.
Hier geht's zu einem Artikel vom MDR: "Kampfhunde"gesetz Sachsen-Anhalt

Grüßlies, Grazi
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 20:39
Benutzerbild von Angela
Kaiser / Kaiserin
 
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Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
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Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Adenauer
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 20:39
Benutzerbild von thomas
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Das Foto dazu ist ja auch wiedermal nicht polarisiered .
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Grüße Thomas
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 20:42
tripwire
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...ich bin sprachlos
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  #6 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 15:34
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
Für mich im Sinne des Wortes, ein Hund der mich im Alltag begleiten kann. Überall hin (wo es erlaubt ist!).

Für viele ist es aber eben nur ein Zettel, der eine bestandene Prüfung attestiert und bei manchen Rassen Grundlage zur Zuchtverwendung darstellt.

Wir auch nicht selten kurz vorm Schaulaufen im Showring angeboten...

Meldegebühren, etc., etc.

Hier geht es wahrscheinlich um die abgelegte Begleithundeprüfung beim großen Verband für das deutsche Hundewesen.

Also: Schnell Mitglied werden, Beitrag zahlen, Prüfung machen.

Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...

Pecunia non olet!

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Geändert von Peppi (13.12.2008 um 15:37 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 18:18
Benutzerbild von cane de presa
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das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.

Außerdem wird der Begriff Begleithund benutzt, um Hunde nach ihrer Verwendung zu kategorisieren. Der Begleithund ist hier ein Hund, dessen vordergründige Aufgabe die Begleitung seines Halters (Besitzers) ist. Unter diesem Begriff werden darüber hinaus Hunderassen zusammengefasst, die zu dieser Verwendung gezüchtet wurden. Hier ist dann auch von Begleit- und Gesellschaftshunden die Rede....

Bin ich froh in österreich rasselistenfrei zu sein,ist wie spass haben in holland,egal legal
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  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 18:43
Benutzerbild von Angela
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Zitat:
Zitat von cane de presa Beitrag anzeigen
das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.
Heißt dass.. wenn mein Hund die Begleithundprüfung hat, braucht er keine Maulkorb und Leinenbefreiung mehr???
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 10:47
Benutzerbild von Grazi
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Ich denke, der Schreiberling wird sich wohl nur vertan haben... die Begleithundprüfung sagt ja in den meisten Fällen nichts über die Verträglichkeit und den Gehorsam eines Hundes aus.

Gerade im Zusammenhang mit "Blindenhunden", die offiziell eigentlich Blindenführhunde heißen, könnte ich mir eher vorstellen, dass Behindertenbegleithunde gemeint waren.

Grüßlies, Grazi
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 20:52
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Beiträge: 18.469
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War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt?

Irgendwas war da...
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