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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 14:34
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
Für mich im Sinne des Wortes, ein Hund der mich im Alltag begleiten kann. Überall hin (wo es erlaubt ist!).

Für viele ist es aber eben nur ein Zettel, der eine bestandene Prüfung attestiert und bei manchen Rassen Grundlage zur Zuchtverwendung darstellt.

Wir auch nicht selten kurz vorm Schaulaufen im Showring angeboten...

Meldegebühren, etc., etc.

Hier geht es wahrscheinlich um die abgelegte Begleithundeprüfung beim großen Verband für das deutsche Hundewesen.

Also: Schnell Mitglied werden, Beitrag zahlen, Prüfung machen.

Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...

Pecunia non olet!

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Geändert von Peppi (13.12.2008 um 14:37 Uhr)
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Alt 13.12.2008, 17:18
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das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.

Außerdem wird der Begriff Begleithund benutzt, um Hunde nach ihrer Verwendung zu kategorisieren. Der Begleithund ist hier ein Hund, dessen vordergründige Aufgabe die Begleitung seines Halters (Besitzers) ist. Unter diesem Begriff werden darüber hinaus Hunderassen zusammengefasst, die zu dieser Verwendung gezüchtet wurden. Hier ist dann auch von Begleit- und Gesellschaftshunden die Rede....

Bin ich froh in österreich rasselistenfrei zu sein,ist wie spass haben in holland,egal legal
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 17:43
Benutzerbild von Angela
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Zitat:
Zitat von cane de presa Beitrag anzeigen
das sagt mein freund wiki:
Unter einem Begleithund versteht man nach den Richtlinien des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) einen Hund, der die unterste Stufe in einem mehrstufigen System von Ausbildungen erreicht hat. Das Ablegen der Begleithundeprüfung kann als Eingangsprüfung für die Beteiligung am vereinsmäßig organisierten Hundesport verstanden werden. Diese Prüfungen können nur Mitglieder ablegen, die einen Unterverein des VDH angehören. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen schriftlichen Test bestehen.
Heißt dass.. wenn mein Hund die Begleithundprüfung hat, braucht er keine Maulkorb und Leinenbefreiung mehr???
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Alt 14.12.2008, 09:47
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Ich denke, der Schreiberling wird sich wohl nur vertan haben... die Begleithundprüfung sagt ja in den meisten Fällen nichts über die Verträglichkeit und den Gehorsam eines Hundes aus.

Gerade im Zusammenhang mit "Blindenhunden", die offiziell eigentlich Blindenführhunde heißen, könnte ich mir eher vorstellen, dass Behindertenbegleithunde gemeint waren.

Grüßlies, Grazi
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 19:52
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War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt?

Irgendwas war da...
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 07:49
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
War in den Anfängen der ganzen Rasselistenhysterie nicht der Wesenstest an die "Begleithundeprüfung" angelehnt?
Hmmm, daran kann ich mich nicht erinnern. Aber das muss ja nichts heißen.

Wenn überhaupt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Teile aus der Unbefangenheitsprüfung und des Verkehrs- / Straßenteils übernommen worden sind. Der nach stupidem Schema gelaufen Unterordnungsteil ist ja eher uninteressant, auch wenn im Wesenstest (gerade für die Leinenbefreiung) überprüft werden muss, ob der Hund im Gehorsam steht... auf Zuruf kommt, die grundlegenden Kommandos wie Sitz, Platz und Bleib beherrscht...

Und ja... das Gesetz steht offenbar noch nicht und ist - wenn ich das richtig verstanden habe- bisher nur grob umrissen worden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Formulierungen und Bestimmungen letztendlich genau aussehen werden. *seufz*

Grüßlies, Grazi
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Alt 15.12.2008, 08:58
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Bei der Begleithundprüfung gibt es ja auch den zweiten Teil, der aber von Hundeplatz zu Hundplatz und von Prüfer zu Prüfer anders gehandelt wird und manchmal auch sehr aufwendig ist.

@ Susanne...
was ist deine Meinung dazu bzw. magst du mal den Walter Hoffm. fragen?
L.G. Angela
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Alt 14.12.2008, 20:01
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...
Müssen sie wohl, ich habe sie letztes Jahr mit Whoopi gemacht, aber nicht beim VDH
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 20:41
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Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???

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  #10 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 14:38
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???

Jo richtig, gültig ab März 09, LG Manuela
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