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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 14:34
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
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Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Was ein Blindenhund ist, beantwortet sich von selbst.
Aber bitte was meinen die mit Begleithund??
Für mich im Sinne des Wortes, ein Hund der mich im Alltag begleiten kann. Überall hin (wo es erlaubt ist!).

Für viele ist es aber eben nur ein Zettel, der eine bestandene Prüfung attestiert und bei manchen Rassen Grundlage zur Zuchtverwendung darstellt.

Wir auch nicht selten kurz vorm Schaulaufen im Showring angeboten...

Meldegebühren, etc., etc.

Hier geht es wahrscheinlich um die abgelegte Begleithundeprüfung beim großen Verband für das deutsche Hundewesen.

Also: Schnell Mitglied werden, Beitrag zahlen, Prüfung machen.

Mich würde interessieren ob die "Dissidenz" auch zur Abnahme der Prüfung berechtigt ist...

Pecunia non olet!

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Geändert von Peppi (13.12.2008 um 14:37 Uhr)
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