|
|
|||
Das Gesetz ist doch ganz neu und noch nicht mal in Kraft...???
|
|
||||
Zitat:
Wenn überhaupt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Teile aus der Unbefangenheitsprüfung und des Verkehrs- / Straßenteils übernommen worden sind. Der nach stupidem Schema gelaufen Unterordnungsteil ist ja eher uninteressant, auch wenn im Wesenstest (gerade für die Leinenbefreiung) überprüft werden muss, ob der Hund im Gehorsam steht... auf Zuruf kommt, die grundlegenden Kommandos wie Sitz, Platz und Bleib beherrscht... Und ja... das Gesetz steht offenbar noch nicht und ist - wenn ich das richtig verstanden habe- bisher nur grob umrissen worden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Formulierungen und Bestimmungen letztendlich genau aussehen werden. *seufz* Grüßlies, Grazi
__________________
Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
|
||||
Hallo Angela,
hier für uns kann ich nur sagen das die Begleithundeprüfung, abgenommen durch einen SV-Richter sprich nach VDH-Richtlinien, nichts mit der Leinenbefreiung für den Listenhund zu tun hat. Ich hatte ja auch bereits die Begleithundeprüfung mit Xodo gemacht und mußte trotzdem für die Leinen- und Maulkorbbefreiung zusätzlich die Überprüfung bei der Stadt durch den Amtsvet. machen. Susanne |
|
|||
Um Meinungen und Spekulationen vorzubeugen, müsste man einfach mal beim entsprechenden Ministerium des entsprechendes Bundeslandes nachfragen.
Es gibt übrigens eine InformationsPFLICHT für die Behörden - falls diese mal wieder mit einer Antwort auf sich warten lassen... |
|
|||
Hier aus dem Stachelthema...entschuldigung Renate
|
|
|