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@Athos
Ja sag mal-das hört sich ja grausig an!!! Kannst Du noch schlafen? Du hattest doch sicher Licht im Haus?und dann steht der vor der Türe--Wahnsinn-zum Glück hast Du sonen Hund!!!! Ich hätte da eine passende Frage-falls einer antworten mag... Ich hab irgendwo gelesen,dass auch wenn man ein Hinweisschild:Vorsicht bissiger Hund!--am Türle hat und jemand(Besuch oder auch ein Einbrecher)gebissen wird--man trotzdem in der Schuld steht.Stimmt das?
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LG Leo
Geändert von Cleo-Leo (11.03.2009 um 10:18 Uhr) |
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ja. zumindest in NRW.
Beim Umbau unseres alten Rathauses, musste nachts auf der Baustelle sogar das Licht anbleiben. Damit Einbrecher nicht stolpern! Ebenfalls musst Du einen Zaun um Dein Grundstück machen, wenn Dein Pool eine bestimmte Tiefe überschreitet! Alles suaber geregelt hier!
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Zitat:
Wenn es Besuch ist,hast du Schuld bei einem Beissunfall.Wenn bei dir eingebrochen wird und der Hund in Notwehr handelt,ist das pech für den Einbrecher,keinesfalls du! Ein Freund von mir ist Polizeihauptkommissar,als der vorfall mit meinem Rotti war,haben wir darüber ausreichend gesprochen,da wir auch Warnschilder am Stall haben.Wie gesagt,Grundstück muss eingezäunt sein,und ein Hinweisschild vorhanden sein.Keiner darf unerlaubt dein Grundstück betreten wenn du darauf hinweist.Wenn bei dir eingebrochen wird und du auch in Notwehr handelst,passiert dir ja auch nichts. Lg Jörg |
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Soweit ich weiss nur in Zusammenhang mit weiteren Auflagen:
Gut und Grund müssen ausserhalb liegen. Notwendigkeit auf Hundehaltung zu Schutzzwecken muss nachgewiesen werden. Hinweisschilder auf den genauen Hund... Und ich hab auch mal gehört, der Hund muss ne Ausbildung zum Wachhund nachweisen... wobei einige auch behaupten die gibbet gar nich' mehr... |
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Zitat:
Es geht um Einbruch,nicht um Hausierer oder Postboten oder Besuch... Jörg |
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