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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 15:46
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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Alt 12.04.2009, 16:05
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss
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Alt 12.04.2009, 16:41
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss


Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.

Zitat:
5. Erhöhter Hundesteuersatz auch bei Negativtest?

Zu der Frage, ob eine Gemeinde berechtigt oder sogar verpflichtet ist, bei Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für sog. Kampfhunde das Vorliegen eines Negativattests im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit steuermindernd zu berücksichtigen, wird Folgendes mitgeteilt:
Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, sich hinsichtlich ihrer Hundesteuersatzungen inhaltlich an der o.g. Verordnung zu orientieren. Insoweit ist es den Gemeinden auch freigestellt zu entscheiden, ob sie einen Hund, der aufgrund seiner Rassezugehörigkeit sowohl nach der o.g. Verordnung als auch nach der Hundesteuersatzung als "gefährlich" bzw. als Kampfhund gilt, trotz Vorliegen eines Negativzeugnisses mit dem erhöhten oder dem normalen Steuersatz belegen will. Die Gemeinden sind im Rahmen ihres Besteuerungskonzeptes befugt (aber nicht verpflichtet), auch die Halter von solchen Hunden mit dem erhöhten Steuersatz zu besteuern. Ob die Gemeinde von dieser Befugnis Gebrauch macht, steht nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich in ihrem satzungsrechtlichen Ermessen.
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614
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Alt 12.04.2009, 17:08
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen


Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.


http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614


das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!

Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT
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  #5 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:16
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Wenn dein Hund ab dem 18. Lebensmonat den Wesenstest bestanden hat und wurde auch später nicht auffällig,musst du auch keinen wiederholen!
Das ist Fakt.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:29
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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Alt 12.04.2009, 17:36
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi
Der Angriff kam von dir liebe Grazi..falls vergessen.Ich sage was Sache ist,wenns dir nicht passt,überlese mich doch!
Ist nicht mein Problem.
Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen.
Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen!

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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:43
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.
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Es grüßt
Stefan

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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:47
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Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.
,dagegen kann man rechtlich angehen!
Gesetz ist Gesetz.
Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!
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  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 17:52
Kaiser / Kaiserin
 
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Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: leid. Thema Hundesteuer

Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen!
Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.!
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