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gruss |
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![]() Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich. Zitat:
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das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST! Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT ![]() |
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@ Jörg: Mäßige deinen Ton.
Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort. Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen. Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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Ist nicht mein Problem. Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen. Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen! ![]() |
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Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) |
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Gesetz ist Gesetz. Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was! ![]() |
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Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen! Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.! |
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