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gruss |
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![]() Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich. Zitat:
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das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST! Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT
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@ Jörg: Mäßige deinen Ton.
Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort. Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen. Grüßlies, Grazi
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![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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Ist nicht mein Problem. Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen. Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen!
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wenn Dir ein Moderator etwas sagt, dann halte Dich daran...ansonsten wirst Du irgendwann die Konsequenzen tragen. Grazi, die im übrigen eine sachlich vollkommen korrekte Antwort gegeben hat, braucht sich von Dir nicht anpampen zu lassen. @all: Es ist grundsätzlich hilfreich Tipps nur dann zu geben wenn man weiß wovon man spricht. In dem Fall hilft es nicht wenn jeder schreibt was in seiner Gemeinde der Fall ist wenn ihr in einem vollkommen anderen Bundesland lebt. Grundsätzlich gilt: Hundesteuer ist Gemeindesache, auch in listenfreien Bundesländern können diese höher besteuert werden als andere Rassen und es gilt auch nicht automatisch nach bestehen des WT ein Recht auf gleiche Besteuerung. Eine Anfrage lohnt sich aber in jedem Fall. Gute Hilfestellung bekommt man sonst auch bei www.hund-und-halter.de |
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Gesetz ist Gesetz. Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!
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