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leid. Thema Hundesteuer
Hallo Zusammen,
ich hatte mich vor eingigen Tagen bei der Gemeinde schlau gemacht, bezügl. der Hundesteuer. Die Dame sagte uns das hier in der Gmeinde, für alle Hunde egal ob Zwergpudel, oder Bernhadiner der gleiche Steuersatz gezahlt wird. Nämlich nur angenehme 42,00€ pro Jahr. Aber wie sieht das bei der Hunden der Rassenliste 2 aus ? Da ihr hier ja fast alle betroffen seit, wollte ich mal hören welche Erfahrungen Ihr gemacht habt. Über reichliches Feedback würde ich mich freuen. Liebe Ostergrüße Manuela (bregu73) |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Hallo,
wenn du ein Wesenstest hast,bezahlst du auch nur die Steuer die für andere Rassen gelten!!! (ansonsten glaube ich 600€) Nichts anderes. gruss Jörg:lach1: |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Hallo,
hier bei uns in Hildesheim (Niedersachsen) zahle ich den normalen Steuersatz... 86,00 Euro.:lach1: |
AW: leid. Thema Hundesteuer
wir zahlen auch nur den in unserer gemeinde gültigen steuersatz von 56,00 EUR:lach2:
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AW: leid. Thema Hundesteuer
wir haben useren hund im januar angemweldet und bis heut noch nix gekriegt. schwitze schon etwas weil ich echt kein bock hab 600 euro zu zahlen!
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
das musst du selber erledigen.Die gemeinde ist nicht in der Pflicht dich wegen dem Wesenstest oder einer erhöhten Hundesteuer aufzufordern. Angenommen dein Hund "Kategorie 2" fällt auf,die Polizei überprüft dich.Wenn du kein Wesenstest hast bist du dran. Eine Ausrede das die Gemeinde dich nicht aufgefordert hat,zählt da nicht! Du musst selber dafür sorgen das du ordentlich bezahlst.Jeder Hundehalter mit sogenannten Listenhunden muss sich selber kundig machen,nicht die Gemeinde. gruss Jörg |
AW: leid. Thema Hundesteuer
ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn ich meinen Welpe anmelde dann geh ich doch davon aus das ich eine rechnung kriege? Auf dem Schrieb stand das wenn es sich um einen listenhund handelt es ans ordnungsamt weitergeleitet wird. und ich denke doch das ich dann von denen ne Rechunung kriege oder wie? Wesenstest steht noch nicht an sind eryst 6 monate! bin verwirrt!
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
Wenn dein Hund 18 Monate alt ist musst du einen Wesenstest machen. Rechnungen bekommst du von der Gemeinde die die Hundesteuer verwaltet. Für die Auflagen bist du verantwortlich. Die Gemeinde geht ja davon aus das du bei einem Listenhund alle Auflagen erfüllst. Also keine Bange,mit 18 mon Wesenstest und alles ist gut.Den Wesenstest musst du nicht mal vorlegen.Du brauchst ihn nur nach Aufforderung. gruss Jörg |
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des mit dem Wt war mir schon klar. das komische ist halt das ich seit 3 monaten noch keinen steuersatz gesagt / geschickt bekommen habe. soll ich da mal anrufen oder keine schlafenden hund wecken. meine hundemarke hab ich ja schon....
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Die Rechnung kommt meistens mit allen zusammen für Hunde,die rechnen nur einmal im Jahr ab.Das ist überall verschieden.Du brauchst nicht anrufen,Rechnung kommt.:lach3:
Hab gerade geschaut,bei uns wird im August immer die Steuer fällig.Überall verschieden,die rechnen alle zusammen ab. Jörg |
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Aha, ich danke Euch jetzt bin ich etwas schlauer.
GGLG Manuela |
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na gut, dann warte ich...bin ja mal gespannt!
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Also ich glaube bei uns ist die Steuer am günstigsten.Ich zahle für franz.Bulld. 40 Euro jährlich,ein Zweithund ist teurer,Boxer ist schon angemeldet aber noch keine Rechnung da.Weil aber viele Städte meinen,sie müssten eine horrende hundesteuer verlangen,sind die Tierheime voll von Staffs,Pitbulls u.Ähnlichem.Es ist eine frechheit soviel Steuer für einen sog."Kampfhund" zu verlangen.Es gibt soweit ich weiß nicht viele Länder ausser Deutschland,die Hundesteuer bezahlen müssen.
LG Carmen |
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Ich bezahle hier 60€.Vorher 80€ in Hessen,überall verschieden.Wie gesagt,es geht nicht nach Rassen,wenn du deine Auflagen erfüllst zahlt jede Rasse das gleiche.:lach1:
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Vorsicht!!!!!
Ich habe das so erlebt. Habe Cara als Mix angemeldet, erst kam mal nichts, dann ein Schrieb vom Ordungsamt aufgrund einer anonymen Anzeige, wir würden einen Kampfhund halten, da war Cara gerade mal 6 Monate alt. Wir haben um die Ausstellung eines s.g. Negativzeugnis gebeten, kostet so um die € 36,00 (haben wir auch für Tequila anfordern müssen). Damit kostet der Hund bis zum Bestehen des Wesenstests so viel wie ein normaler Hund. Wesenstest bei Molossern nicht vor dem 18. Lebensmonat machen, weil diese Rassen charakterlich vorher noch nicht als voll entwickelt gelten. Es gibt Halter die in vorauseilendem Gehorsam den Test schon vorher machten, dann kann es u.U. aber sein, dass die Behörde den Test zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vordern. |
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Zitat:
sagte ich schon vorher:lach1: wenn du ein Test ab dem 18. gemacht hast kann dir keiner was,außer dein Hund fällt auf!!!!:lach1: |
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Zitat:
hatte letzte Woche die Abbuchung der Gemeinde für unsere beiden Hunde. Lt. von Dir eingestellter Liste hätte ich für Cara € 40,-- für Tequila als Zweithund € 20,-- bezahlen müssen, abgebucht wurden aber 40,-- und 60,-- :boese1:werde am Dienstag dort gleich mal anrufen was das soll:boese3:. |
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Wir zählen heute besser Eier wie Erbsen:3D05:
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Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.
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gruss |
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Zitat:
Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich. Zitat:
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Grüßlies, Grazi |
AW: leid. Thema Hundesteuer
@OG-Jörg: Vielen Dank für deinen Beitrag!
@Cara Mia-Jörg: Es wäre schön, wenn du nicht mehr im Brustton der Überzeugung Sachen vertrittst, die rechtlich nicht haltbar sind und mit denen du andere Hund'ler nur unnötig verwirrst. Grüßlies, Grazi |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
sorry Grazia,,ich weiss von was ich schreibe!!!!!!!!!!!! Wenn Ihr Euch sowas aufhalsen lässt,seid ihr selber schuld! Wenn mein Hund auffällig wird muss ich mit solchen Konsequenzen rechnen wie du sie schilderst. Amen* Wenn ihr das mit euch machen lässt,bitte.Nicht mein Ding.:lach1: |
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Und was ich schreibe liebe Grazia,lass das bitte meine Sorge sein wenn du nicht meiner Meinung bist,oder die Ahnung fehlt!
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Zitat:
das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST! Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT:lach1: |
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Wenn dein Hund ab dem 18. Lebensmonat den Wesenstest bestanden hat und wurde auch später nicht auffällig,musst du auch keinen wiederholen!
Das ist Fakt. :lach1: |
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@ Jörg: Mäßige deinen Ton.
Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort. Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen. Grüßlies, Grazi |
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Zitat:
Ist nicht mein Problem. Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen. Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen! :lach1: |
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Und das nächste mal bitte nur Jörg anschreiben,meine Cara kann nichts für den Stuss!
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Zitat:
Gesetz ist Gesetz. Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!:lach1: |
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Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen! Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.! |
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Jörg, es geht nicht um Auflagen, sondern um erhöhte Steuern trotz WT. Und dies ist aufgrund der Satzungsautonomie der Gemeinde möglich. Gegen welches Gesetz soll das verstossen? Art. 3 GG?
Vielleicht gibt es aber mittlerweile Urteile, dann lass ich mich gerne eines Besseren belehren. |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Klar gibts es Gesetze ,und keiner kann dich nötigen wenn du diese erfüllst.!
Wäre noch schöner... |
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Wer seinem Wesenstest nachkommt und der Hund wird nicht auffällig,kann keiner eine höhere Steuer verlangen.Das is aba sowas von Fakt!
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Dann nenn mir bitte das Gesetz. Hast du das zweite Zitat von OG gelesen? Wie interpretierst du das?
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Will auf keinen Fall bestreiten, dass es solche Fälle nicht gibt. Aber hier mal was:
Neben der allgemein üblichen Hundesteuer erheben die Kommunen deutlich erhöhte Steuern für so genannte Kampfhunde. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden. Mit der im Vergleich zur herkömmlichen Hundesteuer deutlich erhöhten Kampfhundesteuer soll die Haltung vermeintlich gefährlicher Hunde eingedämmt werden. Die Rechtmäßigkeit der in manchen Fällen bis zu achtfach höheren „Kampfhundesteuer“ ist von den Gerichten und letztlich auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits bestätigt worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2000, Az.: 11 C 8.99). Auch das erfolgreiche Ablegen eines Wesenstests befreit nicht von der erhöhten „Kampfhundesteuer“, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich entschied (Az.: 2 S 2695/03). Quellennachweis: http://www.tierschutzakademie.de/00835.html |
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