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AW: Wesenstest überall gleich?
Man kann sich ja jede Statistik so hindrehen dass es paßt. Ich finde die Statistiken am Besten wo die Bisshäufigkeit in Relation gesetzt wird zur Häufigkeit der Rasse. Natürlich beißen Schäfer am meisten - weil es ja auch millionen davon gibt. (Ich bin absolut kein Freund von Schäfern, habe bis auf eine einzige Ausnahme nur negative Erfahrungen damit gemacht - aber in sofern muss man ja auch fair bleiben). Und dann sind es glaub meist Dobermänner und Rottweiler an den ersten Plätzen, aber trotz der Häufigkeit dann dicht gefolgt von den Schäfern.
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AW: Wesenstest überall gleich?
Ich glaube der DSH ist auch in den relativen Zahlen oben. Allerdings werden wohl sämtliche Hunde die diesem Phänotypen entsprechen dieser Rasse zugeordnet - also, die Statistik forscht nicht ob es auch wirklich ein Hund vom SV ist...
Das muss man ja bei der ganzen Rassen-Diskussion dann auch mal erwähnen... |
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AW: Wesenstest überall gleich?
Zitat:
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AW: Wesenstest überall gleich?
Wir dürfen hier von der Stadt aus keine "Liste-1-Hunde" halten. Das ginge nur auf Antrag und man muss nachweisen dass man so einen Hund braucht - und diesen Nachweis kann man nicht erbringen weil es ja immer andere Ausweichsrassen gibt. Liste-2 Hunde dann wie gesagt in unserer Stadt mit Leinenpflicht, (Maulkorb nur wenn er auffällig wird) und die höhere Steuer. Hat er dann den Wesenstest ist er ein ganz "normaler" Hund.
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AW: Wesenstest überall gleich?
Das ist auch nicht korrekt von der Stadt in der ihr lebt. Es ist sicherlich möglich das Städte innerorts Leinenzwang verhängen. z.B. für alle Hunde über 50cm Schulterhöhe.
Ansonsten müssen sich aber auch die Städte (außer Hansestädte) an die Gesetzte des Bundeslands halten. Ist der Hund nach bestandenen Wesenstest ein "normaler Hund" dann muss er auch wie ein normaler Hund behandelt werden. In Nürnberg hat eine Klage geholfen, damit unser nach Wesenstest "normaler Hund" ohne Auflagen leben darf. |
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AW: Wesenstest überall gleich?
JA, falls das falsch rüber kam. Bis jetzt - ohne Wesenstest - haben wir den Leinenzwang. Danach nicht mehr. Dann kostet er auch nur noch die "normale" Hundesteuer...
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AW: Wesenstest überall gleich?
Darüber gibt es keine gesetzliche Regelung. Im Grunde entscheidet das zuständige OA, ab wann der Hund mit MK laufen muss und wann er einen Wesenstest ablegen darf.
Als ich mich - vor Ewigkeiten - mal hier in Bonn erkundigt hatte, verwies das OA auf das zuständige Vet-Amt... man halte sich an deren Empfehlungen. Dort wiederum gab man mir die Auskunft, dass ein Welpe / Junghund ohne MK laufen dürfe, um sich normal bewegen und kommunizieren zu können (wichtiger Aspekt für die nötige Sozialisierung). Mit ca. 1 Jahr könne dann ein (evtl. vorläufiger) Wesenstest abgelegt werden. Da gerade ein Molosser in diesem Alter weder körperlich noch geistig ausgereift sei und er sich auch vom Verhalten her noch verändern könne, müsse der Test später wiederholt werden. Sei der Hund jedoch absolut unauffällig und der Halter mache einen kompetenten, engagierten Eindruck, so dass man davon ausgehen könne, dass sich der Hund nicht zum Negativen verändern werde, könne man von Amts wegen auf einen weiteren Test verzichten. Also: mit OA und Amts-Vet kurzschließen, erkundigen.... und bei zu rigiden oder planlosen Vorstellungen einfach mal eine Vorgehensweise wie oben vorschlagen. Das zumindest ist meine Empfehlung. Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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