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Alt 29.04.2009, 07:59
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
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Standard AW: Wesenstest überall gleich?

Darüber gibt es keine gesetzliche Regelung. Im Grunde entscheidet das zuständige OA, ab wann der Hund mit MK laufen muss und wann er einen Wesenstest ablegen darf.

Als ich mich - vor Ewigkeiten - mal hier in Bonn erkundigt hatte, verwies das OA auf das zuständige Vet-Amt... man halte sich an deren Empfehlungen. Dort wiederum gab man mir die Auskunft, dass ein Welpe / Junghund ohne MK laufen dürfe, um sich normal bewegen und kommunizieren zu können (wichtiger Aspekt für die nötige Sozialisierung).

Mit ca. 1 Jahr könne dann ein (evtl. vorläufiger) Wesenstest abgelegt werden. Da gerade ein Molosser in diesem Alter weder körperlich noch geistig ausgereift sei und er sich auch vom Verhalten her noch verändern könne, müsse der Test später wiederholt werden. Sei der Hund jedoch absolut unauffällig und der Halter mache einen kompetenten, engagierten Eindruck, so dass man davon ausgehen könne, dass sich der Hund nicht zum Negativen verändern werde, könne man von Amts wegen auf einen weiteren Test verzichten.

Also: mit OA und Amts-Vet kurzschließen, erkundigen.... und bei zu rigiden oder planlosen Vorstellungen einfach mal eine Vorgehensweise wie oben vorschlagen. Das zumindest ist meine Empfehlung.

Grüßlies, Grazi
__________________


Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 23:27
Benutzerbild von Maike
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Kreis Borken NRW
Beiträge: 401
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Standard AW: Wesenstest überall gleich?

Zitat:
was ist den eure kleine? kann es sein das es wieder bundeslandabhängig ist?
in bayern geht das nicht.
Sie ist ein American Staffordshire Terrier und ich musste die Erlaubnis sie halten zu dürfen bei meiner Gemeinde beantragen und hab sofort eine Zusage bekommen. Es musste ein privates oder öffentliches Interesse bestehen damit wir sie halten dürfen und da sie aus dem Tierheim kommt besteht ein öffentliches Interesse.
Auf dem Antrag für die Erlaubnis habe ich auch Maulkorb- und Leinenbefreiung beantragt.
So wie ich weiß ist es Bayern ja sowieso etwas strenger als in den anderen Bundesländern!
__________________
Lieben Gruß Maike mit Basta, Luke & Spike im Herzen
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