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AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
Herzlichen Glückwunsch euch beide..!
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Herzlichen Glückwunsch, habt ihr prima gemacht :lach2:
und viel Erfolg beim Amtsgericht. Grüßel Marion |
AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
Ganz herzlichen Glückwunsch zum bestandenen WT! Habt ihr toll gemacht! http://i238.photobucket.com/albums/f.../klatsch01.gif
Euch für den Rest die Daumen drückend, Grazi |
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Super, da gratuliere ich doch auch gleich mal!:lach2:
Nun muß nur noch der Rest klappen, aber das haut schon hin. Tanja |
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Glückwunsch auch von uns :lach2:
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Herzlichen Glückwunsch:lach2:
LG Karin |
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Glückwunsch. So sind sie zum Glück, unsere Knutschdampframmen. Zumindest die meisten. Weiterhin viel Erfolg und starken Streitgeist.
:lach1:Ceci |
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:herz:lichen Glückwunsch.
Hab den ganzen Kram noch vor mir...leider wird bei uns die Prüfung nur abgenommen wenn genug Hunde angemeldet sind also heisst es für uns noch warten, warten, warten! |
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herzlichen Glückwunsch
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AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
Hallo,
erstmal vielen Dank für die netten Antworten.:lach2: Zur heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Aachen: Dauer 2h15m. Urteil wird zugestellt. Vom Gefühl her gar nicht mal so schlecht gelaufen. Gibt wohl Unstimmigkeiten in der Satzung zur Hundesteuer. Soweit erstmal alles, weitere Infos folgen. Grüsse aus Wegberg Jörg & Nala |
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