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-   -   Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden! (https://molosserforum.de/allgemeines/8767-verhaltenspra-fung-gem-a-5-abs-3lhundg-nrw-bestanden.html)

katinka 14.05.2009 21:11

AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
 
wesenstest mit maulkorbbefreiung haben wir ja letzt auch gemacht. trotzdem entbindet es uns nicht, ihn an der leine zu führen. leinenbefreiiung wollte ich im herbst machen.
momentan ist nrw absolut streng, hat mein trainer mich heute noch gewarnt.
die haben gestern einen staff eingezogen, trotz maulkorbbefreiiung, der als mix angemeldet war. die familie wird ihn nicht wiederbekommen, obwohl kein vorfall gewesen ist!!!!
auf den feldern lass ich meinen eigentlich immer ohne leine, das werde ich mir jetzt aber gut überlegen, muss nur irgendein hundehasser kommen....erstvorfall 100 - 200 euro, beim zweiten mal würde er uns abgenommen

entsetzt und schockiert
katinka

enouk 14.05.2009 21:34

AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
 
'Oh das ist ja dann echt schlimm bei euch. Hier ist es noch ganz ruhig...

Nina 15.05.2009 20:28

AW: Verhaltensprüfung gem. §5 Abs.3LHundG NRW bestanden!
 
Herzlichen Glückwunsch!!!!!!!!!!! Gott sei dank muß ich da nicht durch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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