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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 19:18
Benutzerbild von Duke the Bulldog
Großherzog / Großherzogin
 
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Standard Tollwutimpfung

Huhu :-)
SUPER Neuigkeiten!!!!!!

Quelle: http://ticker-kleintiere.animal-heal...0060222-00000/


Kleintierpraxis: Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen nicht mehr jährlich

- 22.02.2006

(aho) - Bei de Tollwutimpfung von Hunden und Katzen haben sich
wichtige Neuerungen ergeben. Bis zu Dezember 2005 war eine
Tollwutimpfung bei Hunden und Katzen in Deutschland nur dann gültig,
wenn sie regelmäßig in jährlichem Abstand wiederholt wurde. Durch die
Änderung der Tollwutverordnung müssen die Tollwut -
Wiederholungsimpfungen jetzt nur noch in den Zeitabständen vorgenommen
werden, die der Impfstoffhersteller empfiehlt und für die die
Impfstoffe jeweils zugelassen sind.

Wie die Firma essex tierarznei mit Sitz in München
animal-health-online auf Anfrage mitteilte, gelten für die
Tollwutkomponenten der Kleintierimpfstoffe der essex tierarznei ab
sofort folgende veränderten Intervalle für die Dauer der Immunität:
Hunde bis zu 3 Jahre und Katzen bis zu 4 Jahre. Für diese Zeiträume
wurde der Impfschutz in sogenannten Challenge-Studien belegt, also
durch eine künstliche Infektion getestet. Das für die Zulassung und
Prüfung von Impfstoffen zuständige Paul Ehrlich Institut hatte
kürzlich eine auf diese Studien basierende Änderungsanzeige positiv
beschieden.

Die Firma essex tierarznei empfiehlt den behandelnden Tierärzten, je
nach Infektionsdruck und Immunstatus des Impflings gegebenenfalls auch
weiterhin kürzere Impfintervalle für die Tollwutimpfung zu wählen, um
einen optimalen Schutz der gesamten Katzen - und Hundepopulation zu
gewährleisten.
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LG Stina
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Alt 22.02.2006, 20:03
Benutzerbild von Antje
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Bei uns im Nachbarort impft ein TA nach diesem Schema.
Wollte mir die Praxis gelegentlich auch mal ansehen, da sie umfangreiche labortechnische Leistungen anbieten
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:06
Benutzerbild von Angua
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Standard und wie sieht es aus mit den Kontrollen...

... beim Verreisen?

Ich meine... meiner-einer und der Zoo, wir verreisen ja nie. Aber wenn man innereuropäisch oder sogar weiter jetten will, ist doch nach wie vor die "gültige" Tollwutimpfung vorgeschrieben.

Wie sieht es denn jetzt damit aus?

Wer erkennt was an?

Neugierig
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"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
(Antoine de Saint Exupéry)

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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:10
Benutzerbild von Antje
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Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) endlich die deutsche Tollwutverordnung geändert.

Dies ist der entscheidende neue Passus:

"Begriffsbestimmungen", Paragraph 1:

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)

3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut

a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.

Beispiel: Ein Hund wurde im Jahr 2004 in der Schweiz mit dem Impfstoff Rabdomun geimpft und wurde dann nach Deutschland gebracht. Der Schweizer Beipackzettel von Rabdomun besagt, dass der Impfstoff mindestens drei Jahre lang Schutz vor einer Tollwutinfektion verleiht.

Diese Impfung muss nunmehr auch in Deutschland anerkannt werden. Das heisst: Auch in Deutschland muss dieser Hund erst im Jahr 2007 wieder gegen Tollwut geimpft werden!

Denn: Die jährliche Tollwutimpfung wird nun auch in Deutschland nicht mehr verlangt!

Es bleibt aber ein Problem, und zwar die im neuen Verordnungstext angesprochenen Angaben des Herstellers zum Zeitraum, innerhalb dessen die Wiederholungsimpfung fällig wird.

In den Beipackzetteln der in Deutschland verkauften Tollwutimpfstoffe steht nichts über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes - es wird immer nur verwiesen auf die (bis Ende 2005 verlangte) jährliche Wiederholungsimpfung entsprechend den Vorschriften der Tollwutverordnung.

Wir haben also bisher in Deutschland keine Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde, deren Beipackzettel etwas aussagt über die (Mindest-) Dauer des Impfschutzes.

Solange wir keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit der Angabe "Wiederholungsimpfung nach drei Jahren" oder ähnlich haben, ist es noch nicht möglich, ein Haustier in Deutschland für mehrere Jahre gegen Tollwut impfen zu lassen. Somit bleibt vorerst nur die Möglichkeit, das Tier während eines Urlaubs in einem europäischen Land, wo es Mehrjahrestollwutimpfstoffe gibt, nachimpfen zu lassen - diese Impfung muss dann in Deutschland anerkannt werden. (Zur Sicherheit eine Kopie des Beipackzettels mitnehmen! Und den Tierarzt bitten, dass er im Heimtierpaß einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig ist.)

(Mehrjahrestollwutimpfstoffe aus anderen Ländern über eine Apotheke importieren zu lassen ist offenbar nicht erlaubt. Daher bleibt vorerst nur die Möglichkeit, dem Tier in einem EU-Nachbarland einen Mehrjahresimpfstoff geben zu lassen.)

Fazit: Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung vom 20. Dezember 2005 besteht auch hierzulande nicht mehr der Zwang zur jährlichen Tollwutimpfung. Das BMVEL hat mit der Änderung der Tollwutverordnung das deutsche Recht endlich an das EU-Recht angepasst (siehe auch Beitrag "EU paradox" auf dieser Website.)

Tierhalter sollten das nutzen und ihre Hunde, Katzen und Frettchen nicht mehr jährlich gegen Tollwut impfen lassen, solange es auch in Deutschland keine Impfstoffe mit deklariertem mehrjährigem Schutz gibt. Nach Berichten von Tierhaltern haben zumindest einige Hersteller vor, für ihre Produkte eine entsprechende Neuzulassung zu beantragen. Laut Paul-Ehrlich-Institut könnte dies binnen Monaten geschehen. Tierhalter sollten dann nur solche Tollwutimpfstoffe verabreichen lassen, die für mehrere Jahre gelten.

Durch die Änderung der Tollwutverordnung brauchen wir die Petition nicht mehr fortzuführen. Wir danken allen Tierhaltern und Tierhalterinnen, die die Petition unterstützt haben!

Monika Peichl
Professor Dr. Leo Peichl
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:19
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Wenn Du verreisen willst brauchst Du einen EU-Heimtierausweis, in diesem ist ein Feld vorgesehen der die Dauer der Impfwirkung angibt.

Ist der Impfstoff also lt. Hersteller für 3 Jahre zugelassen muß dies vom Tierarzt auch so angegeben werden.

Ob Schweden und GB diese Regelung allerdings so anerkennt entzieht sich meiner Kenntnis, denn diese verlangen bisher noch eine gültige Tollwut-Titer-Bestimmung sowie die jährliche (-1 Tag) Impfung auf Tollwut, eine Wurmkur (Bandwurm) sowie eine gültige Zeckenprophylaxe mit Angabe des Datums/Uhrzeit.
__________________
Liebe Grüße
Caro***

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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:22
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Wie sieht es denn mit Ausstellungen aus?

Werden die Veranstalter die Bestimmungen wohl ändern oder gilt da weiterhin jährlich impfen?
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LG Stina
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2006, 20:35
Benutzerbild von Angua
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Beiträge: 1.574
Standard danke für die ganzen Informationen...

.... meine Lieben.

Klappt doch prima hier!
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  #8 (permalink)  
Alt 21.03.2006, 23:21
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Zitat:
Zitat von Angua
... beim Verreisen?

Ich meine... meiner-einer und der Zoo, wir verreisen ja nie. Aber wenn man innereuropäisch oder sogar weiter jetten will, ist doch nach wie vor die "gültige" Tollwutimpfung vorgeschrieben.

Wie sieht es denn jetzt damit aus?

Wer erkennt was an?

Neugierig

hallo angua

achtung .....Merkblatt Durchfahrt und Einfuhr von Hunden und Katzen
Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die Einfuhrbedingungen 03/16c.
Bitte beachten Sie zudem die geltenden Kennzeichnungsbestimmungen für Hunde sowie die Bestimmungen zu den
„gefährlichen Hunden“ unter www.bvet.admin.ch => Tierschutz => Hunde => Kennzeichnung bzw. => gefährliche Hunde.
1. Einfuhr aus Ländern ohne urbane Tollwut (aktueller Stand siehe Länderliste unter www.bvet.admin.ch =>
Ein/Aus/Durchfuhr => Einfuhr => Tiere => Hunde => Länderliste)
a) Vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpfte Hunde und Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut dürfen ohne
Bewilligung eingeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt seinund darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Für regelmässig in Abständen von höchstens 12 Monaten
nachgeimpfte Tiere entfällt die 30-tägige Wartefrist. Das Impfintervall von 12 Monaten gilt auch, wenn Präparate
eingesetzt wurden, für die der Impfstoffhersteller längere Impfabstände empfiehlt.
b) Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten aus Ländern ohne urbane Tollwut dürfen ohne Tollwutimpfung
eingeführt werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, aus welchem klar das Alter
der Tiere hervorgeht. Das Zeugnis muss in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt
sein (andere Sprachen: amtlich beglaubigte Übersetzung beilegen).
c) Eine grenztierärztliche Untersuchung (GTU) ist nur dann erforderlich, wenn die Tiere unbegleitet sind oder mehr als
3 Tiere definitiv eingeführt werden. Die GTU kann nur zu gewissen Zeiten an bestimmten Zollämtern erfolgen (siehe
„Grenztierärztliche Abfertigungszeiten/Zollämter“).
2. Einfuhr aus Ländern mit urbaner Tollwut (aktueller Stand siehe Länderliste unter www.bvet.admin.ch =>
Ein/Aus/Durchfuhr => Einfuhr => Tiere => Hunde => Länderliste).
Hunde und Katzen aus Ländern mit urbaner Tollwut dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für
Veterinärwesen eingeführt werden. Spätestens 3 Wochen vor der geplanten Einreise ist das vollständig ausgefüllte
Einfuhrgesuch 03/16 per Fax 0041 (0)31 323 85 22 , per e-mail: [email protected] oder per Post an das
Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, zu richten. Es sind folgende wichtigen Punkte zu
beachten:
1. Tollwutimpfung ( frühestens im Alter von 3 Monaten)
2. Blutentnahme frühestens 30 Tage (und maximal 12 Monate) nach der Impfung und Bestimmung der schützenden
Antikörper gegen Tollwut (=Antikörpernachweis). Dieser Test muss in einem EU anerkannten Labor durchgeführt werden
sein, siehe „Liste von der EU anerkannten Labors“.
3. Zwischen Datum der Blutentnahme und Einreise sollte eine Wartefrist von 3 Monaten liegen, zwingend müssen
zwischen Impfdatum (mit anschliessenderm Antikörpernachweis) und Einreise mindestens 4 Monate vergangen sein.
4. Die Tiere müssen korrekt identifiziert sein mittels Mikrochip eines Typs, der der Isonorm ISO 11784 oder dem
Anhang A der Isonorm 11785 entspricht. Alle anderen Mikrochips sind nicht mit Standardscannern lesbar, deshalb muss
für Tiere mit "normfremdem" Chip ein kompatibles Lesegerät mitgeführt werden. Es werden auch leserliche
Tätowierungen akzeptiert.
5. Jungtiere können die Einfuhrbestimmungen frühestens im Alter von 7 Monaten erfüllen, da Tollwutimpfungen vor
dem Alter von 3 Monaten nicht anerkannt werden.
6. Bei der Einreise eine grenztierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, die nur an bestimmten Zollämtern und zu
bestimmten Zeiten erfolgen kann. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Reiseplanung (s. „Grenztierärztliche
Abfertigungszeiten / Zollämter“; wichtig: die in diesem Dokument aufgeführten verlängerten Abfertigungszeiten (siehe im
Dokument unter H* und g) gelten nur für Tiere mit einem MIKROCHIP (s. Ziffer 4) - ausserdem muss den Zollorganen
das ORIGINAL der Einfuhrbewilligung vorgelegt werden. Alle anderen (insb. tätowierten) Tiere können nur zu den
Normalöffnungszeiten gem. b) abgefertigt werden.
• Hunde und Katzen müssen bei der Einfuhr in die Schweiz beim Zoll deklariert werden.
• Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind lediglich
Hunde im Ausland wohnhafter Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz
umziehen. Informationen betreffend Umzugsgut finden Sie beim Zoll unter www.zoll.admin.ch => Private => Umzug in die
Schweiz; Heirat; Erben. Die Zollorgane sind auch zuständig für die Prüfung dieser Kriterien im Einzelfall.
• Tiere, die die Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen.
__________________
Urs
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  #9 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 19:28
Benutzerbild von Duke the Bulldog
Großherzog / Großherzogin
 
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Ort: Paderborn, NRW
Beiträge: 484
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Hier ist ein Brief von einer Mitarbeiterin von Pfizer:


Von "Sobek, Anja" <[email protected]>
Gesendet Montag, 10. April 2006, 11:52
An xxxxxx
CC
BCC
Betreff WG: Fragen zum Tollwutimpfstoff
Sehr geehrte Frau Bresch,

vielen Dank für Ihre Anfrage und endschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Bisher musste gegen Tollwut entsprechend der Tollwut-Verordnung und der Zulassung der Impfstoffe in jährlichen Intervallen nachgeimpft werden. Dieses hat sich mit Inkrafttreten der neuen Tollwut-Verordnung geändert, in der nun eine Nachimpfung nach Herstellerangaben vorgeschrieben wird.

Alle Impfstoffe mit einer Tollwutkomponente wurden daraufhin im Februar 2006 wie folgt zugelassen:
Enduracell® T, Enduracell® Lepto-T und Enduracell® 8: Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei Hund und Rind mindestens 3 Jahre.
Enduracell® T und Felocell® CVR-T: Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei der Katze mindestens 4 Jahre.
Demnach können Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut bei Hund und Rind alle drei Jahre und bei der Katze alle vier Jahre erfolgen.

Die Auslieferung von o.g. Impfstoffen mit Gebrauchsinformationen, welche die verlängerten Nachimpfintervalle deklarieren, wird jedoch leider erst in 2 bis 5 Monaten erfolgen können. Rechtlich besteht die Möglichkeit, die verlängerten Nachimpfintervalle ab sofort zu nutzen.

Eine einmalige Impfung ist für den Schutz gegen Tollwut ausreichend.
Von Seiten der Virologen wird bei jungen Hunden eine 2malige Impfung empfohlen, um die notwendige Titerhöhe für Reisen in das Ausland zu erreichen. Dieser Titer wird nämlich nach einmaliger Impfung häufig nicht erreicht.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Sobek


-------------------------------------------------------------------------


Hier ist ein Flyer aus dem Barferforum:


(Bitte auf die Seitennummerierung achten beim lesen!)


Fleyer-Tollwutimpfung
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LG Stina
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  #10 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 23:09
Benutzerbild von Urs
Urs Urs ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Kharkiv
Beiträge: 491
Images: 29
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[QUOTE=Duke the Bulldog]Hier ist ein Brief von einer Mitarbeiterin von Pfizer:


Von "Sobek, Anja" <[email protected]>
Gesendet Montag, 10. April 2006, 11:52
An xxxxxx
CC
BCC
Betreff WG: Fragen zum Tollwutimpfstoff
Sehr geehrte Frau Bresch,

,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,...........


achtung achtung das mag für deuschland gelten ..... die meisten anderen länder akzeptieren dies nicht (oder noch nicht)
__________________
Urs
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