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Das hier teilweise dummes Zeug steht weil einige das Kleingedruckte nicht lesen oder verstehen.
Aber es gibt ja irgendwo Links wo darüber aufgeklärt wird, dass das mit den Krankenversicherungen für unsere Vierbeiner "so eine Sache" ist. Das ist dann wie Fernseh gucken und man muss noch nicht mal selber lesen.
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Hier mal einen einen Ausdruck vom Kleingedruckten einer Schweizerversicherung:
2.2. Was nicht gedeckt ist 2.2.1 Krankheiten und Unfallfolgen, die sich vor Inkrafttreten des Vertrages ereignet haben. 2.2.2 Versicherungsfälle, die innerhalb der Karenzfrist von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages eintreten. 2.2.3 Die Eingriffe plastischer und wiederherstellender Chirurgie und deren Folgen. 2.2.4 Tätowierungskosten und Anbringen von Mikrochips. 2.2.5 Zahnpflegeleistungen. 2.2.6 Schädigungen des Tieres, die durch den Halter oder durch Personen, für die er verantwortlich ist, absichtlich zugefügt werden. 2.2.7 Schädigungen des Tieres, die durch haftpflichtige Drittpersonen oder Tiere zugefügt werden und eine zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. 2.2.8 Gesundheitsbeeinträchtigungen, die sich anlässlich von Wettkämpfen oder Trainings ereignen, in denen das Tier einem oder mehreren anderen Tieren gegenübersteht, wie beispielsweise Windhundrennen. 2.2.9 Diät-Behandlungen sowie jene Nahrung, die auf diesen Zweck ausgerichtet ist. 2.2.10 Kosten für tierärztliche Berichte und Ausweise, die auf Gesuch des Versicherungsnehmers oder Halters hin erstellt werden. 2.2.11 Behandlungskosten und Pflegeleistungen im Zusammenhang mit der Trächtigkeit und dem Wurf, der Kastration und der Sterilisation und deren Folgen. 2.2.12 Psychotherapeutische Behandlungen. 2.2.13 Behandlungen der Aggressivität des Tieres. 2.2.14 Invalidität, Geburtsgebrechen und/oder Erbkrankheiten 2.2.15 Ansteckende Krankheiten, es sei denn das Tier wurde geimpft und die Nachimpfungen regelmässig durchgeführt. 2.2.16 Alle Folgen von Kriegsbewegungen, Aufruhr oder Massenbewegungen, Erdrutsch, Erdbeben, Steinschlag, Überschwemmungen, Lawinen oder atomaren Ereignissen, mit Ausnahme der Folgen des Einsatzes des Tieres für die Suche bzw. Rettung von Verletzten im Rahmen der genannten Ereignisse. Quelle: Animalia Das heisst auf gut deutsch, bis auf Impfen und mal ein kleines Wewechen wird nichts bezahlt. Bänder zahlen die ganz bestimmt nicht, die sind nicht dumm und wissen dass z.B. die Bänderschwäche unserer Hunde vererbt wird. Nicht mal die Kosten einer Bindehautentzündung bei einem MA, BM,BX oder MAN werden erstattet. Ich zahle das Geld lieber auf ein Sparkonte ein. |
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Mein "Gesundheitspass" bei der Agila:
Kranken- und Unfallschutz: 100%ige Erstattung aller Tierarztkosten für die ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten und Unfallfolgen bis zur Leistungsgrenze (beim Hund bis zu 1.000 EUR und bei der Katze bis zu 500 EUR im Versicherungsjahr) inklusive: Arzneimittel / Unterbringungskosten Tierklinik / Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT) / physikalischer Therapie / homöopathischer Behandlung. OP-Kosten-Schutz: Übernahme aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose und deren Nachbehandlung. Bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ab dem 5. Lebensjahr gilt eine Selbstbeteiligung von jeweils 20% pro Versicherungsfall. Verkehrsunfallschutz: Erstattung aller Tierarztkosten ohne Höchstbetragsgrenze für die Behandlung unmittelbarer Folgen von Unfällen mit motorisierten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Vorsorgeschutz: Erstattung von Vorsorgemaßnahmen (Impfung / Wurmkur / Floh-/Zeckenmittel / Gesundheitscheck) für Hunde und Katzen bis zur Leistungsgrenze von 100 EUR pro versichertem Tier und Versicherungsjahr. Im Vorsorgeschutz erbrachte Leistungen haben keine Auswirkung auf den Leistungszuwachs. Auslandsschutz: Weltweit gültig: volle Kostenerstattung bei Reisen, die eine Dauer von zwei Monaten nicht übersteigen. Inklusive medizinisch notwendigen Rücktransports des versicherten Tieres nach Deutschland. Bei vereinbartem Vorsorgeschutz ist Ihr Tier dauerhaft weltweit geschützt. Ausschlüsse (§ 6 AHKV): Die AGILA erstattet keine Kosten für Diät- und Ergänzungsfuttermittel, Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände, Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation), Prothesen des Bewegungsapparates und Zahnsteinentfernung sowie Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen und Kennzeichnung des Tieres. |
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Wenn keine Komplikationen, Wochenenddienst, Notdienst, oder sonstige "Kleinigkeiten" dazukommen!
Wir haben mal 1560€ bezahlt, für nur 1 Magendrehung.
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LG Barbara Es gibt viele Möglichkeiten im Leben, sich für die richtige zu entscheiden ist nicht immer leicht
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Jetzt haben zwei meiner Hunde eine OP Kostenversicherung!
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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Das beläuft sich schon auf einen nicht ganz kleinen Unterschied... |
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N´Guude zusammen.
Wir haben Hugo auch op - und krankenversichert, bei der Allianz, gerade wegen Magendreher. Kosten per Monat knapp über 30 Taler. Da wir viele Jahre (weil wir nicht aus dem Scheißvertrag rauskamen) als Versicherer die hier auch schon mehrfach angesprochene Letztevokal hatte und suuuuuuuperbrudaalunzufrieden waren, haben wir nun die Allianz auch hier mit ins Boot genommen. Meine Mobeeds, Auto und Hauskram ist ebenso dort zuhause - somit rechne ich mir im Schadensfalle (hoffentlich nie) höhere Regulierungschancen aus. Die Agila macht mir auch einen vernünftigen Eindruck. Irgendwas sollte man machen. Sparbuch oder Vertrag. Im Schadensfalle kanns echt teuer werden und da erwarte ich dann auch problemlose Regulierung. Deshalb lieber ein paar Taler mehr - in der Hoffnung....... LG, Pit.
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"Wenn ein Hund nur darf, wenn er soll, aber nie kann, wenn er will, dann mag er auch nicht, wenn er muss. Wenn er aber darf, wenn er will, dann mag er auch, wenn er soll und dann kann er auch, wenn er muss. Denn: Hunde, die können sollen, müssen auch wollen dürfen!" |
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