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Jetzt platzt mir hier grad der *****.....
eben bekomme ich nen anruf vom oa... der gute mann sagte mir... das wir unter irgendeinen bauplan B fallen der aussagt das keine zäune errichtet werden können die höher sind als 70 cm... ich sagte denn nur... ja aber wir haben ja von ihnen die auflage was machen wir jetzt? da sagt der zu mir... ich versuche noch einiges zu klären und wenn nichts hilft muss der hund weg oder die familie komplett... worauf ich sagte das der hund auf keinen fall weg kommt.... jetzt haben wir das geld für den ****** zaun und nu kommt saowas.... ich rief denn noch bei der frau vom bauamt an mit der ich gestern sprach und sie sagte, dass es ihr fehler war das sie darauf nicht geachtet hat... Was mache ich jetzt??? ich gebe den dicken nciht mehr her... ich erfülle doch alles was ich soll....
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Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangen Gerede. (Louis Amstrong)
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Hallo,
wolltet ihr den Zaun auf die Grundstücksgrenze setzen? Die Höhe ändert sich, wenn der Zaun von der Grundstücksgrenze weggesetzt errichtet wird. z.B. Zaunhöhe auf der Grenze 1,5 m Abstand zur Grenze 0,3 m - Zaunhöhe 1,8 m Abstand zur Grenze 0,5 m - Zaunhöhe 2,0 m Susanne |
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also mein mann wollte den jetzigen zaun wegnehmen und dort den neuen errichten...
also wenn wir jetzt den zaun etwas von der grenze weg nehmen denn könnte man den zaun errichten???
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Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangen Gerede. (Louis Amstrong)
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Antrag auf Ausnahmegenehmigung.
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werde da mal anrufen
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Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangen Gerede. (Louis Amstrong)
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so also...
1. selbst wenn wir 30 cm vom normal zaun abweichen wäre es eine einfriedung für die wir eine genehmigung bräuchten 2. antrag auf ausnahmeregelung würde gleich abgelehnt werden... morgen werde ich nochmal bei meinen anwalt anrufen... das kann doch alles nicht wahr sein....
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Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangen Gerede. (Louis Amstrong)
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Zitat:
Ja, ruf Deinen Anwalt an! Sowas kann doch nicht wahr sein, ihr wollt ja keine Mauer ziehen... Muss es denn ein komplett neuer Zaun sein? Könnt Ihr den nicht einfach erhöhen? Besonders hübsch muss das doch nicht sein, oder?
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LG Simone
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![]() Zitat:
Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt? ![]() Montiert doch einfahc einen Sichschutzzaun vor Euren normalen Zaun (am besten mit Pfosten einbetoniert) und Ruhe ist. Da braucht es weder eine Genehmigung vom Bauamt noch die von den Nachbarn.Dies handhaben jedes Jahr zehntausende von Häuserlnbesitzer. ![]() LG Angie |
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Zitat:
Es mag sein das dir der Antrag mündlich abgelehnt wurde... Dann mache das ganze schriftlich. Bei einer schriftlichen Ablehnung widersprichst du, geht es zum Amtsleiter und wenn der auch widerspricht kannst du immer noch dagegen klagen. Selbst wenn die Gesetzeslage sooo wäre, das du vor Gericht verlieren könntest, hast du mindestens 1 Jahr Zeit gewonnen, in dem du deinen Hund soweit erziehen kannst das er nicht mehr zum Nachbarn hüpft oder ihr alternativ eine andere Wohnung gefunden habt... Bezüglich einer anderen Wohnung/ Haus...spitzt mal den Bürgermeister und den Pfarrer an - es gibt immer Häuser (z.B. aus Erbschaften) die im Besitz der Gemeinde, der Kirche sind. Mit geschickter Wortwahl und wohl dosierten Tränen deinerseits mag keiner als Kinderfeind da stehen. Ich vermute mal, das sich dein Nachbar, mehr an der Kinderschar stört und das überspringen des Zaunes vom Hund ein Vorwand ist, um euch zu vertreiben. Er wird immer weiter Stress machen und an deiner Stelle würde ich mich in Ruhe nach etwas anderen umsehen. |
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