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Jule69 28.06.2011 11:59

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 278290)
Sollte man wissen, für das Bundesland in den man lebt. In Bayern ist der der Test NICHT auf die Halter bezogen. Bei all den verschiedenen Regelungen in den Bundesländern werfen oft schon Angestellte auf den Ordnungsämtern manches durcheinander.



Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW.

Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW.

Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig.

Sonne 92 28.06.2011 12:10

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 278361)
:ok::ok::ok: DANKE !!! Du sprichst mir aus der Seele!!!

:ok: Uns auch aus unserer Seele!

susanneth 28.06.2011 12:37

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
:ok:
Auch ich bin froh einen brummelnden Hund zu haben der mir bescheid gibt wenn ihm was zu viel wird, falls ich ihn mal grad nicht gut genug beobachte, das ist ja wie aus dem lehrbuch wie erziehe ich einen Hund zum beissen ohne Warnung.:schreck:
ich trete allerdings auch aber nur wenn z.B. böse Plastikplanen die Hunde erschrecken, muss ich die einschüchtern damit die Hunde sehen, dass wir stärker sind und das blöde Schlackerding gefälligst ruhe geben soll.

Peppi 28.06.2011 13:14

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 278366)
Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW.

Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW.

Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig.


Auch wenn Du meinen Beitrag ignoriert hast, ich wohne auch in NRW.

Innerhalb unseres "Haushaltes" muss NICHT jeder den WT laufen. Nur wenn man den Hund ableinen will. Maulkorbbefreiung gilt für den Hund.

Jule69 28.06.2011 13:39

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 278384)
Auch wenn Du meinen Beitrag ignoriert hast, ich wohne auch in NRW.

Innerhalb unseres "Haushaltes" muss NICHT jeder den WT laufen. Nur wenn man den Hund ableinen will. Maulkorbbefreiung gilt für den Hund.



Google doch einfach mal unter "Verhaltenstest NRW".
Der Verhaltenstest ist ein Teamtest. Jeder der sich mit dem Hund ohne Maulkorb/Leine bewegen möchte, muss diesen absolvieren.....

Grazi 28.06.2011 13:53

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Hier mal die relevanten Passagen aus VO & Co:

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003

Zitat:

§3 (4)
Die abschließende positive Beurteilung der Verhaltensprüfung muss die Person benennen, die den Hund bei der Verhaltensprüfung geführt hat.
Quelle: Verordnung

Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003

Zitat:

5.3 Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)

5.3.1 § 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Für Hunde der in § 10 Abs. 1 bestimmten Rassen und deren Kreuzungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden (vgl. § 10 Abs. 1). Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 besteht diese Befreiungsmöglichkeit nicht.
Zitat:

5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
Verwaltungsvorschriften

Grüßlies, Grazi

Jule69 28.06.2011 14:06

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
:ok: DANKE !!!

Ich krieg größere Dateien leider nicht verlinkt!

Peppi 28.06.2011 14:19

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
jetzt brauch ich nich' mehr googlen:

"Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen."

:ok:

Simone 28.06.2011 14:51

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Zitat:

Zitat von leavinblues (Beitrag 278279)
Freut mich zu hören, daß Gustav es gut getroffen hat. Nur eine Frage warum muß der Wesenstest wiederholt werden. Der Sachverständige ist doch für den ganzen Regierungsbezirk oder Bundesland zugelassen und der Wesentest ist einheitlich, oder ticken bei uns die Uhren wieder anders?

Weil das zuständige OA sehr genau ist und laut dem Gesetzestext und meinen Befreiungs-Unterlagen sind diese nur für das Team Hund und Halter gültig.

Sonne 92 28.06.2011 17:09

AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
 
Welch Aufwand, den Du Simone u Co ableisten müsst!
Alle Hochachtung!

Viel Glück für euch weiterhin und für Gustav!
:lach3::lach4:, winke-winke zu euch rüber!

- Besonders schlimm: eigentl. nix besonderes los! Alles soweit abgeklärt!:ok:


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