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AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
Zitat:
Stimmt, da geb ich dir Recht, aber in diesem Fall geht es um NRW. Ich wohne in NRW, Simone wohnt in NRW und Renate/Gustav wohnen auch in NRW. Hier ist der BM ein Hund nach §10 (ein Hund bestimmter Rassen) und somit Maulkorb- und Leinenpflichtig. |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
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AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
:ok:
Auch ich bin froh einen brummelnden Hund zu haben der mir bescheid gibt wenn ihm was zu viel wird, falls ich ihn mal grad nicht gut genug beobachte, das ist ja wie aus dem lehrbuch wie erziehe ich einen Hund zum beissen ohne Warnung.:schreck: ich trete allerdings auch aber nur wenn z.B. böse Plastikplanen die Hunde erschrecken, muss ich die einschüchtern damit die Hunde sehen, dass wir stärker sind und das blöde Schlackerding gefälligst ruhe geben soll. |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
Zitat:
Auch wenn Du meinen Beitrag ignoriert hast, ich wohne auch in NRW. Innerhalb unseres "Haushaltes" muss NICHT jeder den WT laufen. Nur wenn man den Hund ableinen will. Maulkorbbefreiung gilt für den Hund. |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
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Google doch einfach mal unter "Verhaltenstest NRW". Der Verhaltenstest ist ein Teamtest. Jeder der sich mit dem Hund ohne Maulkorb/Leine bewegen möchte, muss diesen absolvieren..... |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
Hier mal die relevanten Passagen aus VO & Co:
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003 Zitat:
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VI-7 - 78.01.52 - vom 02.05.2003 Zitat:
Zitat:
Grüßlies, Grazi |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
:ok: DANKE !!!
Ich krieg größere Dateien leider nicht verlinkt! |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
jetzt brauch ich nich' mehr googlen:
"Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen." :ok: |
AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
Zitat:
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AW: Gustav und sein schlechtes Benehmen
Welch Aufwand, den Du Simone u Co ableisten müsst!
Alle Hochachtung! Viel Glück für euch weiterhin und für Gustav! :lach3::lach4:, winke-winke zu euch rüber! - Besonders schlimm: eigentl. nix besonderes los! Alles soweit abgeklärt!:ok: |
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