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Fruchtzwerg 21.12.2011 11:24

AW: Wesenstest
 
:ok:

heder 21.12.2011 15:12

AW: Wesenstest
 
Hallo Fruchtzwerg,

diese Problematik ist mir auch bekannt. Haben wir im Bekanntenkreis etwa ähnlich. Also wie folgt, ein Dorf bei uns in der gegend hat da folgende Problematik, zwei Strassen fallen in die steuerliche Handhabung der Stadt Her....., der rest wird Gemeinde eigen verwaltet.

Unsere Bekannte ist von Strasse A nach B umgezogen und muss nun den vollen Kampfhunde Steuersatz von 680€ zahlen. An der alten Adresse zahlte Sie nur 125€. Das da von Abzocke gesprochen wird, erklärt sich ja von selbst, aber wie Peppi schon sagte, Gemeinden und Kommunen können die Steuersätze selbst festlegen.

Und zu deinem Wesenstest, entweder bestanden oder nicht, sonst gibts da nix. kannst höchstens nochmal wiederholen.

Tipp von mir: Wenn dein BX nicht auf der Liste steht, machst Du einen Einspruch gegen den Bescheid und gehst zum Anwalt.

Peppy77 09.01.2012 03:59

AW: Wesenstest
 
Moin Moin!!!
Wie das in Brandenburg und so läuft kein plan aber komme aus Nrw habe zwar nen Stafford also Liste 1 aber hatte ihn schon vor diesem lächerlichen Gesetz genau gesagt seit 1997!!!
Sollte dann plötzlich mein Hund an ne Leine fesseln und bis zum Führerschein ihm sogar n Maulkorb tragen lassen obwohl wir nie unangenehm aufgefallen sind!!!
Habe Führerschein sowie Leinen&Maulkorbbefreiung gemacht!!
Meine Steuer wurd von 120DM auf 120euro umgestellt und danach auf 360euro raufgesetzt und die wurden richtig offiziell als ich mich geweigert habe diese erhöhungen zu zahlen!!!
Ich bin dann Umgezogen 5km genau gesagt von Gemeinde zur Stadt und zahle seither ca 90euro!!!
In den Orten 8-10km weiter ist der Kreis zuständig und bei ca 520euro pro Hund!!!

Wo ich anfangs gewohnt habe habe die irgendwann beschlossen Kurort wir wollen die Hunde nicht und die Daumenschrauben wurden angezogen Steuern erhöht und erhöht!!
Ne Freundin hatte nen Dalmatiner und muste zum Amtsarzt wegen gentest!!!
Besser genau erkundigen und möglichst einfach als Mischling anmelden!!!
Bei Bekannten lief das ohne probleme die Frau war allerdingst los zum anmelden ist n Stafford läuft aber als Mischling!!

Mfg

Ronja 09.01.2012 09:09

AW: Wesenstest
 
@Peppy77

Kannst Du mir oder andere bitte erklären...
Als was für einen Mischling würde man einen Stafford anmelden?
Dann braucht man weniger Steuern zahlen?
Braucht man dann keinen Wesenstest mehr?
Was passiert wenn es mit einem Stafford (als Mischling angemeldet) zu einem Beissvorfall mit einem anderen Hund kommt?
Dankeschön

cane de presa 09.01.2012 10:16

AW: Wesenstest
 
Es ist leider so.

es gibt das sprichwort,dummheit schüzt vor strafe nicht.
Das problem,Die strafe müssen in wirklichkeit nur die Hunde ertragen.Aber unsere echte strafe dadurch ist vielen bewusst,und viele hier wissen das alles nur schlimmer geworden ist.....


Früher sagte man wenigstens beim kauf aus dem kofferaum das man z.b ein pitbull oder eher ein bulterier kauft.Heute sagt man,was die deutschen hören wollen. Und 1 Halter später,wird er eingedeutscht als mini bullterrier verkauft.

Selbst bei bei Beissvorfällen,passiert nur dem Hund wirklich etwas ;)

Der dummer Bürger,egal ob mit oder ohne Hunde. Dem Drohen kaum probleme.
Einen Stinkefinger der Polizei zeigen ist schlimmer als man mit sokas falsch machen kann.

BlackCloud 09.01.2012 10:23

AW: Wesenstest
 
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Peppi 09.01.2012 10:36

AW: Wesenstest
 
Ist das denn sicher?

Jule69 09.01.2012 12:20

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 307303)
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

corso 09.01.2012 13:09

AW: Wesenstest
 
Wir haben hier ein paar pits und staffs die als labi- Boxer Mix gemeldet sind sogar mit kupierten ohren:hmm:

Peppi 09.01.2012 13:16

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 307316)
Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

:35:


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