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@ Erna:
Kann mir gut vorstellen, dass eure Maus Spaß an Agility hat. Wie gesagt kann ich mir das bei Pharao auch sehr gut vorstellen. Im Wald springt der ewig über und auf Baumstämme, auf dem Acker über Gräben, geht im Slalom durch die Beine... Leider liegt das nicht in meiner Hand, da merkt man eben, dass man doch nur die Nenny ist ![]() @ Rübchen: Hm, durchaus vorstellbar dass es für Listenhunde verboten ist, bzw diese von den HSchulen gesperrt werden. Aber in unserem Fall handelt es sich um einen Boxer, der meiner Meinung nach in keinem Bundesland auf der Liste steht (weder Anlage 1, noch 2) |
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übrigens hab ich mit meinem MAN/CC mix agility gemacht ---- natürlich nicht extrem und die blaue tonne über die er so gerne gesprungen ist haben wir nicht so oft konsultiert ------ er hat es geliebt !!!! gruß elisabeth |
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Das mit den Listenhunden ist doch Quatsch. Vielleicht nehmen einige Plätze die nicht, aber generell ist das nicht verboten.
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Existiert ein Verbot Listenhunde im Schutzdienst zu führen?
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Ich würde es NICHT machen! Bei Fehlern in der Ausbildung könnte man leicht so ne tickende Zeitbombe, als Familienhund haben.
Menschen ticken ab, warum nicht Tiere? Auch son Tier kann mal psychisch labil sein und dann das gelernte im Negativen einsetzen. Vorsicht! Keine WAffe ranerziehen! LG Sylvi
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Wer kein Ziel hat - ist schon tot! |
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Nochmal zu der Frage:
Ein Ausschnitt aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) der Tierärztlichen Hochschule Hannover „Kampfhunde“ Geschichte, Einsatz, Haltungsprobleme von „Bull-Rassen“ - Eine Literaturstudie - INAUGURAL – DISSERTATION Zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.) durch die Tierärztliche Hochschule Hannover Vorgelegt von Andrea Steinfeldt aus Wolfenbüttel Hannover C. Erlaubnis zur Ausbildung : Die Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gegen Menschen oder Tiere bedarf der Erlaubnis. Diese wird nur bei entsprechendem Sachkundenachweis erteilt. Zusätzlich darf diese Ausbildung nur Schutzzwecken dienen. Ausdrücklich als „Kampfhunde“ gelistete Rassen (für die entsprechenden Bundesländer) dürfen nicht ausgebildet werden. aus "listenhunde-bayern.de" |
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