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70 Jahre in Deutschland... dürfte sich erledigt haben...
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Klar! Peppi hat recht...
Das Schutzrecht für Lichtbilder erlischt bereits 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Lichtbildwerke hingegen sind bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt. Quelle Also dann... |
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Mit der Einschränkung auf eventuelle "Nutzungs-/Verwertungsrechte"...
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Was willst Du denn machen?
Wenn Du nicht gerade ne kommerzielle Dick&Doof Soka Auflage planst, würde ich mir da weniger Gedanken machen. Im Zweifelsfall mal den Rechte-Inhaber von "Dick und Doof" Deutschland kontakten... aber soweit ich weiss, brauchst Du das nur bei "Verwertung". |
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Postkarte von 1970 und Photoshop???? Denke Claudia das kann weniger sein oder?
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Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen. -Winston Churchill |
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