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Alt 03.11.2009, 23:46
Marion
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Standard AW: Frage an alle: Beisserei unter Rüden

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Nö, aber das hat was mit der Definition von "unkontrollierbar" zu tun. Und das unkontrollierbare im Falle Hund, ist durch die Auflagen zur Hundehaltung geregelt.
Ja, da hast du Recht, jedoch steht im §6 Nr.5 folgender Satz:

Das Verbot gilt nicht wenn....
.....zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder-
soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen-
zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Und der zweite Teil des Satzes ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Grüßel Marion
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