Einzelnen Beitrag anzeigen
  #44 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 08:06
Peppi Peppi ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Lee-Anne Beitrag anzeigen
Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

===========================================
Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten