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Alt 20.06.2014, 08:06
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Lee-Anne Beitrag anzeigen
Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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