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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 20:38
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.

Und nach dem Wesenstest ist der Hund ein völlig normaler Hund, wie jeder andere auch. In meiner Gemeinde zahle ich dafür auch nur die ganz normale Hundesteuer. Obwohl meine Gemeinde auch mal versucht hat „Kampfhunde-Steuer“ zu verlangen. Das ging aber in die Hose, für die Gemeinde ;-)

Und ich würde mich bei allen rechtlichen Fragen – was die bayerische Listenhundeverordnung angeht - auch an Monty wenden (und habe das auch schon getan), denn sie kennt sich damit sicherlich besser aus als so manche Behörde.

Ich finde die Frage von Benjamin auch nicht verwerflich, denn es kann wirklich schnell gehen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, auch wenn man meint ein „braver Bürger“ zu sein, bzw. sich an die „meisten“ Regeln hält ;-)

Und ich finde es, ehrlich gesagt, sehr vorausschauend von Benjamin, sich vorab Informationen einzuholen. Das zeugt für mich für großes Verantwortungsbewusstsein im Fall einer Hundehaltung und das finde ich gut.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 08:06
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Lee-Anne Beitrag anzeigen
Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 19:54
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
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Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
Ich verstehe deine Frage wieder mal nicht.
Mit „groß oder klein“ habe ich das Führungszeugnis gemeint, das war nicht auf Hunde bezogen.

Was meinst du mit „allgemeinen Anforderungen zur Hundehaltung“?
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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