Zitat:
Zitat von Jacci
Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder?
Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung:
- allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.
- allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.
|
Die neue Verordnung der Tierschutzimpfung ist mittlerweile auch bei VDH Ausstellungen anerkannt.
http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php
• Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
Auch ist die 3-jährige Tollwutimpfung in
allen EU Ländern anerkannt.