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  #33 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 08:53
Carolina
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Jacci Beitrag anzeigen
Naja, nur wenn die darauf verweisen, sollte er dort doch auch Gültigkeit haben, oder?
Zudem steht dort weiterhin die Empfehlung:

- allen Veranstaltern, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um die Handhabung und Umsetzung abzuklären und diese den Ausstellern in geeigneter Weise bekannt zu machen.


- allen Ausstellern, sofern die erforderlichen Angaben nicht aus den Impfdokumenten hervorgehen, sich über die Ausschreibungen, Internetseiten etc. beim jeweiligen Veranstalter über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren.

Die neue Verordnung der Tierschutzimpfung ist mittlerweile auch bei VDH Ausstellungen anerkannt.

http://www.vdh.de/presse/aenderung_d...verordnung.php

• Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.

Auch ist die 3-jährige Tollwutimpfung in allen EU Ländern anerkannt.
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