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Der andere Hund ist ein Diensthund, also Eigentum der Polizei.
Wortlaut im Fax an die Staatsanwaltschaft: "Es ist möglich, dass weder der Vater noch die ermittelnde Polizei daran interessiert sein können, einen Diensthund als Täter zu entlarven."
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Molosser-Vermittlungshilfe |
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